Terminal 3: Flugsteig G für Billigflieger verstößt gegen Konsortialvertrag zwischen Frankfurt und dem Land Hessen

Im Jahr 2014 haben Frankfurt und das Land Hessen vertraglich vereinbart, dass auf steigende Fluggastzahlen am Frankfurter Flughafen ‚so lange wie möglich mit ökonomisch vertretbaren und für die Region verträglicheren Alternativen zum Bau der neuen Abfertigungshalle reagiert werden‘ soll. Dazu Janine Wissler, Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Genehmigung der ersten Ausbaustufe des Terminals 3 und das Einverständnis von Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) zum Bau eines Terminals für Billigflieger verstoßen klar gegen einen einst geschlossenen Vertrag. Das Land Hessen und die Stadt Frankfurt hatten zugesagt, bei steigenden Fluggastzahlen ‚verträgliche Alternativen zum Bau einer neuen Abfertigungshalleentwickeln zu wollen.

Nun helfen die Landesregierung und absehbar leider auch die Stadt Frankfurt Fraport dabei, die Überkapazitäten zu schaffen, die mit Rabattprogrammen für Billigairlines gefüllt werden sollen. Damit brechen die Landesregierung und die Stadt Frankfurt ihren eigenen Vertrag. Zudem wird den Menschen in der Region auf schmerzliche Weise vor Augen geführt, dass politische Entscheidungen im Zweifel immer zugunsten der Interessen großer Konzerne getroffen werden. Im konkreten Fall fällt einmal mehr der Schutz der Gesundheit der Menschen in der Region hinten runter.“

Vor dem Hintergrund des Konsortialvertrages zwischen dem Land und der Stadt Frankfurt und der Frage, ob der Bau des Flugsteiges G mit dem Planfeststellungsbeschluss vereinbar sei, habe es Frankfurt jetzt in der Hand, einen weiteren Anstieg der Flugbewegungen durch Billigflieger zu verhindern, so Wissler.

„Die Verantwortung liegt jetzt bei Frankfurts Oberbürgermeister Peter Feldmann (SPD) und der Frankfurter Stadtregierung. Die Frankfurter Bauaufsicht kann auch gegen das Votum der schwarzgrünen Landesregierung die Genehmigung des Flugsteigs G untersagen. Wenn die Verantwortlichen in Frankfurt auch nur etwas Vertrauen in Politik wiederherstellen wollen, dürfen sie den Bauantrag von Fraport nicht genehmigen. Notfalls müssen sie vor Gericht durchsetzen, was sie zuvor vertraglich zugesagt haben.“