Response: Innenminister muss Blockade von Fördergeldern an Beratungsstelle aufgeben

Laut Bundesfamilienministerium unterliegen die Mittel für Response, der Beratungsstelle für Opfer von Rassismus, keiner Zweckbindung, wie vom hessischen Innenministerium behauptet. Daher steht einer Auszahlung der Gelder nichts mehr im Wege. Dazu erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

"Gut, dass das Bundesfamilienministerium noch einmal klargestellt hat, dass die von Response beantragten Fördergelder selbstverständlich auch für Personalkosten ausgegeben werden dürfen und keine Zweckbindung der Bundesmittel vorliegt. Damit bricht die fadenscheinige Argumentation des hessischen Innenministeriums, weshalb es die Fördermittel bislang blockiert, in sich zusammen.“

Es stelle sich somit die Frage, weshalb das Innenministerium die Auszahlung der Fördergelder weiter verhindere, so Wissler. Immer wieder leiste sich das Innenministerium unnötige Konflikte mit den Opferberatungsstellen gegen rechte Gewalt. Dabei leisteten diese seit jeher eine unverzichtbare und sehr schwierige Arbeit. Gewalt von rechts und damit auch die Opferzahlen hätten in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Allein in Hanau würden von Response dutzende Angehörige der rassistischen Morde betreut und unterstützt.

„Innenminister Peter Beuth (CDU) muss seine Blockadehaltung endlich aufgeben. Die Beratung der Opferfamilien des rechten Anschlags von Hanau darf nicht länger behindert werden. Sonst muss erneut eine Debatte über die Frage geführt werden, die Opferhilfe beim Sozial- statt dem Innenministerium anzusiedeln.“