Kein Spiel mit der Bildung - Menschenrechte wahren!
Zur morgen (Anm. am 29.4.) vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stattfindenden Verhandlung über die völker- und menschenrechtliche Dimension von Studiengebühren erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
"Mit der Unterzeichnung und späteren Ratifizierung des Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat die Bundesrepublik anerkannt, den Zugang zu Bildung und das Bildungssystem gebührenfrei zu halten."
Eingereicht wurde die in Leipzig zu behandelnde Klage durch den AStA der Uni Paderborn, der sich vor allem auf den Paragraphen 13 Punkt 2c des UN-Sozialpaktes beziehe, so Wissler. Dieser besage, dass ‚der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen - entsprechend seinen Fähigkeiten - zugänglich gemacht werden muss'.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht teilen, dass unentgeltlich gerade nicht gebührenpflichtig bedeutet, so würden Studiengebühren in der gesamten Bundesrepublik in Frage gestellt.
Mit einer Wasserschlacht in Leipzig wollten Studierende sowie Schülerinnen und Schüler zeigen, dass und wie Studiengebühren und Ökonomisierung von Bildung die Studieninteressierten zwingen, im ständigen Konkurrenzkampf gegeneinander anzutreten.
Wissler: " Dass Studiengebühren sozial selektiv wirken und deshalb die Unentgeltlichkeit des Studiums zu Recht ihren Platz im UN-Sozialpakt findet, ist längst erwiesen. In Hessen wurden die unsozialen Studiengebühren aufgrund der Proteste der Studierenden und dem gesellschaftlichen Druck wieder abgeschafft. Das kann nur der Startschuss gewesen sein, dass die Studiengebühren auch in den anderen Ländern fallen."
"Mit der Unterzeichnung und späteren Ratifizierung des Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat die Bundesrepublik anerkannt, den Zugang zu Bildung und das Bildungssystem gebührenfrei zu halten."
Eingereicht wurde die in Leipzig zu behandelnde Klage durch den AStA der Uni Paderborn, der sich vor allem auf den Paragraphen 13 Punkt 2c des UN-Sozialpaktes beziehe, so Wissler. Dieser besage, dass ‚der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen - entsprechend seinen Fähigkeiten - zugänglich gemacht werden muss'.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Ansicht teilen, dass unentgeltlich gerade nicht gebührenpflichtig bedeutet, so würden Studiengebühren in der gesamten Bundesrepublik in Frage gestellt.
Mit einer Wasserschlacht in Leipzig wollten Studierende sowie Schülerinnen und Schüler zeigen, dass und wie Studiengebühren und Ökonomisierung von Bildung die Studieninteressierten zwingen, im ständigen Konkurrenzkampf gegeneinander anzutreten.
Wissler: " Dass Studiengebühren sozial selektiv wirken und deshalb die Unentgeltlichkeit des Studiums zu Recht ihren Platz im UN-Sozialpakt findet, ist längst erwiesen. In Hessen wurden die unsozialen Studiengebühren aufgrund der Proteste der Studierenden und dem gesellschaftlichen Druck wieder abgeschafft. Das kann nur der Startschuss gewesen sein, dass die Studiengebühren auch in den anderen Ländern fallen."