Ein FAIRgabegesetz für Hessen: DIE LINKE legt einen Entwurf für ein Hessisches Vergabegesetz vor

Zum Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe Öffentlicher Aufträge (Hessisches Vergabegesetz) erklären die Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag, Janine Wissler, und Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und gewerkschaftspolitischer Sprecher der Fraktion:

„Land und Kommunen stehen in der Verantwortung, wirtschaftspolitisch Akzente zu setzen, indem sie ihre Aufträge an positive Anreize zur Einhaltung sozialer und ökologischer Standards koppeln. Dies ist besonders nötig vor dem Hintergrund des schleichenden Unterlaufens der Flächentarifverträge.“

Schaus: „Das Rüffert-Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat Anfang 2008 den rechtlichen Rahmen für die Vergabegesetze der deutschen Bundesländer deutlich eingeschränkt. Dennoch bleibt Spielraum, der im Interesse einer nachhaltigen Entwicklung und guter Arbeitsverhältnisse genutzt werden muss. Der Bund und andere Bundesländer haben Ansätze hierzu entwickelt. Nun ist das Land Hessen gefordert.“

DIE LINKE. Fraktion habe einen Gesetzentwurf erarbeitet, der klare Vorgaben enthalte und im Gegensatz zum bestehenden Hessischen Vergabegesetz dafür Sorge trägt, dass diese angewendet und eingehalten würden, so Wissler.

Kernpunkte des Gesetzes

1. Ein zentrales Anliegen des Gesetzentwurfes ist es, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, die für allgemeingültig erklärten Tariflöhne zahlen und an das Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden werden. Ebenso geht es um die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Die öffentliche Hand darf mit ihren Aufträgen nicht Kinderarbeit oder Zwangsarbeit fördern oder bei Firmen einkaufen, die grundlegende Gewerkschaftsrechte missachten.

2. Ein wichtiger Aspekt ist die gezielte Förderung von Betrieben, die Ausbildungsplätze anbieten und die Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne des Hessischen Gleichstellungsgesetzes voranbringen. Das Beschaffungswesen wollen wir auf sozial-ökologische Nachhaltigkeit ausrichten und so einen Nachfrageimpuls hin zu umweltschonender Produktion geben.

3. Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass 99 Prozent der in Hessen ansässigen Unternehmen dem Mittelstand zuzurechnen sind. Für diesen Bereich wäre es eine enorme Verbesserung, wenn öffentliche Aufträge grundsätzlich so aufgeteilt würden, dass sich auch kleine und mittelständische Unternehmen darauf bewerben können. Ab einem gewissen Auftragsumfang können nur noch Großbetriebe Angebote einreichen. Die kleinen, die für Ausbildung und Arbeitsplätze sehr wichtig sind, bleiben außen vor, weil sie nicht den gesamten Auftrag erfüllen können. Denen wollen wir entgegenkommen, indem wir die Ausschreibungsverfahren vereinfachen.

4. Bei der Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Produkten, die die öffentliche Hand einkauft, sollen ökologische Standards und der Ressourcenverbrauch beachtet werden. Das ist ein greifbarer Beitrag zum Umweltschutz und ist auch ein Anliegen zahlreicher engagierter Umwelt- aber auch Entwicklungshilfeorganisationen.

5. Im Gegensatz zu den bestehenden Regelungen des Hessischen Vergabegesetzes, das gute Absichten bekundet, aber unverbindlich bleibt, sieht der LINKE Gesetzentwurf klare Vorgaben für Sanktionen und Kontrollen vor, die sicherstellen sollen, dass vorbildliche Unternehmen tatsächlich bevorzugt werden und vertragsbrüchige mit Nachteilen rechnen müssen.