Anhörung beschlossen: Für ein Hessisches FAIRgabegesetz


Zu den heutigen Beratungen im Wirtschafts- und Arbeitsausschuss des Hessischen Landtages zum Gesetzentwurf der LINKEN-Fraktion für ein modernes Hessisches Vergabegesetz erklärt Janine Wissler, wirtschaftspolitische Sprecherin und Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„DIE LINKE hat einen Gesetzentwurf für ein Hessisches Vergabegesetz in den Landtag eingebracht. Jetzt müssen die Betroffenen angehört werden: die Gewerkschaften, der Mittelstand, Umweltverbände.
Land und Kommunen stehen in der Verantwortung, wirtschaftspolitisch Akzente zu setzen, indem sie ihre Aufträge an positive Anreize zur Einhaltung sozialer und ökologischer Standards koppeln. Dies ist vor dem Hintergrund des schleichenden Unterlaufens der Flächentarifverträge besonders nötig. Es darf nicht sein, dass mit öffentlichen Geldern Lohndumping, Kinderarbeit und vermeidbare Umweltverschmutzung gefördert werden.“



Hintergrundinformation



Kernpunkte des Gesetzes

1. Ein zentrales Anliegen des Gesetzentwurfes ist es, dass Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen, die für allgemeingültig erklärten Tariflöhne zahlen und an das Arbeitnehmerentsendegesetz gebunden werden. Ebenso geht es um die Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Die öffentliche Hand darf mit ihren Aufträgen nicht Kinderarbeit oder Zwangsarbeit fördern oder bei Firmen einkaufen, die grundlegende Gewerkschaftsrechte missachten.

2. Ein wichtiger Aspekt ist die gezielte Förderung von Betrieben, die Ausbildungsplätze anbieten und die Gleichstellung von Frauen und Männern im Sinne des Hessischen Gleichstellungsgesetzes voranbringen. Das Beschaffungswesen wollen wir auf sozial-ökologische Nachhaltigkeit ausrichten und so einen Nachfrageimpuls hin zu umweltschonender Produktion geben.

3. Das Wirtschaftsministerium geht davon aus, dass 99 Prozent der in Hessen ansässigen Unternehmen dem Mittelstand zuzurechnen sind. Für diesen Bereich wäre es eine enorme Verbesserung, wenn öffentliche Aufträge grundsätzlich so aufgeteilt würden, dass sich auch kleine und mittelständische Unternehmen darauf bewerben können. Ab einem gewissen Auftragsumfang können nur noch Großbetriebe Angebote einreichen. Die kleinen, die für Ausbildung und Arbeitsplätze sehr wichtig sind, bleiben außen vor, weil sie nicht den gesamten Auftrag erfüllen können. Denen wollen wir entgegenkommen, indem wir die Ausschreibungsverfahren vereinfachen.

4. Bei der Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Produkten, die die öffentliche Hand einkauft, sollen ökologische Standards und der Ressourcenverbrauch beachtet werden. Das ist ein greifbarer Beitrag zum Umweltschutz und ist auch ein Anliegen zahlreicher engagierter Umwelt- aber auch Entwicklungshilfeorganisationen.

5. Im Gegensatz zu den bestehenden Regelungen des Hessischen Vergabegesetzes, das gute Absichten bekundet, aber unverbindlich bleibt, sieht der LINKE Gesetzentwurf klare Vorgaben für Sanktionen und Kontrollen vor, die sicherstellen sollen, dass vorbildliche Unternehmen tatsächlich bevorzugt werden und vertragsbrüchige mit Nachteilen rechnen müssen.