Landesregierung sichert nicht die Rechte der Beschäftigten am Uniklinikum
Anlässlich der heutigen dritten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, der die Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg auf eine rechtsgültige Grundlage stellen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht der schwarz-gelben Landesregierung bescheinigt hatte, gegen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstoßen zu haben, erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Landesregierung verletzte bei der Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg in eklatanter Weise die Rechte der Beschäftigten. Nach der Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht hat sie nun ein Gesetz durchgepeitscht, dessen Titel völlig irreführend ist. Es geht hier nicht um die ‚Stärkung der Arbeitnehmerrechte‘ am Klinikum, wie behauptet wird, sondern um die Einhaltung grundgesetzlich garantierter Rechte.Das Gesetz schafft aber keineswegs endgültige Rechtssicherheit."
Die schwarz-gelbe Mehrheit habe verschiedene von den Sachverständigen bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss angemahnten Abänderungen nicht aufgenommen. Weder sehe das Gesetz jetzt Regelungen für die ab 2001 bis zur Privatisierung eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, noch übernehme das Land die notwendige individuelle Beratung in der Frage der Rückkehr der Beschäftigten in den Landesdienst oder gebe eine Beschäftigungsgarantie.
Wissler: „Erneut wälzt Schwarz-Gelb die Kosten aus der Privatisierung auf die Beschäftigten ab. Trotz Verfassungsgerichtsurteil werden sie von Schwarz-Gelb weiter im Regen stehen gelassen.“
„Die Landesregierung verletzte bei der Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg in eklatanter Weise die Rechte der Beschäftigten. Nach der Ohrfeige durch das Bundesverfassungsgericht hat sie nun ein Gesetz durchgepeitscht, dessen Titel völlig irreführend ist. Es geht hier nicht um die ‚Stärkung der Arbeitnehmerrechte‘ am Klinikum, wie behauptet wird, sondern um die Einhaltung grundgesetzlich garantierter Rechte.Das Gesetz schafft aber keineswegs endgültige Rechtssicherheit."
Die schwarz-gelbe Mehrheit habe verschiedene von den Sachverständigen bei der Anhörung im Wissenschaftsausschuss angemahnten Abänderungen nicht aufgenommen. Weder sehe das Gesetz jetzt Regelungen für die ab 2001 bis zur Privatisierung eingetretenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor, noch übernehme das Land die notwendige individuelle Beratung in der Frage der Rückkehr der Beschäftigten in den Landesdienst oder gebe eine Beschäftigungsgarantie.
Wissler: „Erneut wälzt Schwarz-Gelb die Kosten aus der Privatisierung auf die Beschäftigten ab. Trotz Verfassungsgerichtsurteil werden sie von Schwarz-Gelb weiter im Regen stehen gelassen.“