Arbeitnehmerrechte an privatisierten Uniklinikum: CDU und FDP ‚heilen' ihren Verfassungsbruch nur halbherzig
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetz, das die Privatisierung der Uniklinken Gießen und Marburg auf eine rechtsgültige Grundlage stellen soll, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Vorgehen als Verstoß gegen die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezeichnet hat, erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Landesregierung hat bei der Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg in eklatanter Weise die Rechte der Beschäftigten verletzt. Nach der Ohrfeige durch Bundesverfassungsgericht hat sie nun versucht, in aller Eile ein Gesetz vorzulegen, dessen Titel schon völlig irreführend ist. Es geht hier nicht um die ‚Stärkung der Arbeitnehmerrechte' am Klinikum, wie behauptet wird, sondern um die Einhaltung grundgesetzlich garantierter Rechte.
Der Gesetzentwurf schafft leider keine Rechtssicherheit, sondern riskiert neue Klagen."
In ihren Stellungnahmen hätten insbesondere der Betriebsrat und die Gewerkschaft verdi angemahnt, dass Teile der Beschäftigten weiterhin außen vor blieben, so Wissler.
„CDU und FDP wollen nur das absolute Minimum umsetzten, um vor dem Verfassungsgericht bestehen zu können. Damit lassen sie die Beschäftigen einmal mehr im Stich."