Veruntreuung von Geldern bei der European Business School (EBS): Was wussten Hahn und Rentsch über den Mittelverbleib?

Zum Bekanntwerden einer E-Mail des erweiterten Führungskreises der EBS an den EBS-Vorstand vom Februar, in welcher „der Kostennachweis für die vom Land erhaltenen Mittel die größte Risikooption für die folgenden Jahre (…) in siebenstelliger Höhe“ darstellen wird, erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag:

„Die Doppelrollen von Jörg-Uwe Hahn und Florian Rentsch (beide FDP), die einerseits als Mitglieder der EBS-Führungsgremien für Planung und Mittelbeschaffung zuständig sind und andererseits als Minister und Landtagsabgeordnete die hohen Millionenzuschüsse des Landes mit abgesegnet haben, ist an sich schon höchst problematisch.

Doch damit nicht genug: Wenn Presseberichte zutreffend sind, ist der EBS-Aufsichtsrat bereits im Februar darüber informiert worden, dass es Probleme beim Nachweis der korrekten Verwendung der Förder-Millionen durch das Land gibt. Und im Fall eines Abgangs von Hochschul-Präsident Jahns die Lebensfähigkeit der EBS in Frage gestellt wird. Hahn und Rentsch müssen erklären, ob sie als Vorsitzende des EBS-Gründungskuratoriums (Hahn) und Mitglied des EBS-Stiftungsrates für Sponsoring und Öffentlichkeitsarbeit (Rentsch) frühzeitig Kenntnis davon hatten, dass zweistellige Beträge des Landes in Millionenhöhe nicht korrekt verwendet worden sind.“

DIE LINKE habe deshalb eine Anfrage an die Landesregierung gestellt, so Wissler. Geklärt werden müsse, ob Mitglieder der Landesregierung Kenntnisse von den Inhalten der auf eklatante Probleme hinweisenden E-Mail gehabt hätten.

Weiterhin offen ist außerdem die Antwort der Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) auf die Frage, wie es dazu kommen könne, dass ein Uni-Präsident offenbar sechsstellige Beträge umleite, ohne dass dies in internen Prüfungen bemerkt werde.

 

Download:

Kleine Anfrage: betreffend European Business School (EBS)

Kleine Anfrage: betreffend Berichterstattung über „Risiko des Kostennachweises“ durch die EBS für erhaltene Fördermittel des Landes Hessen in zweifacher Millionenhöhe