Privatisierung der Uni-Kliniken: Verfassungsbruch muss rückgängig gemacht werden

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Anlässlich der Landtagsdebatte zu dem Thema erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und hochschulpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Dieses Urteil ist eine Riesenklatsche für die Landesregierung sowie für alle anderen Privatisierungsbefürworter. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das so genannte ‚Leuchtturm-Projekt' von Roland Koch auf einem Verfassungsbruch fußt. Das Land Hessen hat Grundrechte der Arbeitnehmer verletzt. Den Beschäftigten muss jetzt die Rückkehr in ihr Arbeitsverhältnis beim Land ermöglicht werden. Betriebsbedingte Kündigungen darf es dabei nicht geben."

Die LINKE trete für öffentliche Verantwortung und demokratische Kontrolle der öffentlichen Daseinsvorsorge ein, so Wissler. Dazu gehörten Krankenhäuser ebenso wie die Hochschulmedizin. Das BVG-Urteil müsse zum Anlass genommen werden, auch die Rückabwicklung der Privatisierungen zu prüfen.

Wissler: „Das Beispiel der Uni-Kliniken belegt anschaulich die Kritik am Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge: Standards werden gesenkt, und das hat schwerwiegende Folgen für die Qualität der Dienstleistungen und der Arbeitsbedingungen und Einkommen. Die Allgemeinheit hat das Nachsehen, die Betreiber machen den Reibach."