Gesetzentwurf der LINKEN: Höhe der Zinsen auf Dispokredite gesetzlich begrenzen, Abzocke beenden!
Der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) beträgt aktuell 0,75 Prozent. Auf der anderen Seite liegen die Zinsen auf Dispositionskredite im Durchschnitt bei 11-12 Prozent. DIE LINKE hat nun einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Begrenzung der Dispozinsen bei den Sparkassen vorsieht und zum Ziel hat, das Abrutschen privater Haushalte in die Überschuldung zu verhindern. Dazu erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Wer heute Guthaben auf seinem Girokonto hat, bekommt nicht einmal ein Prozent Zinsen darauf. Wer sein Girokonto jedoch überzieht, muss im Durchschnitt 11-12 Prozent zahlen, das liegt über dem Durchschnittswert der Euro-Länder. Bei einigen Kreditinstituten liegen die Zinssätze für Kontoüberziehungen sogar bei über 18 Prozent. Und das obwohl sich die Banken heute so günstig refinanzieren können wie noch nie. Schließlich ist seit der Finanzmarktkrise der Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) von vier auf nur noch 0,75 Prozent gesunken. Zu recht empfinden viele Verbraucherinnen und Verbrauchen die Zinshöhe für Dispokredite als Abzocke."
Das Problem sei auch der Bundesregierung nicht verborgen geblieben. Das ‚Zentrum für europäische Wirtschaftsforschung' und das ‚Institut für Finanzdienstleistungen' hätten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine bundesweite Studie über die Höhe der Dispokreditzinsen vorgelegt. Der Studie zufolge addierten sich die Dispokredite in Deutschland auf mehr als 40 Milliarden Euro.
Die Banken begründeten die Höhe der Zinssätze mit dem angeblich hohen Ausfallrisiko. Die Studie komme jedoch zu dem Ergebnis, dass die Ausfallquote mit nur 0,3 Prozent außerordentlich gering sei, so Wissler. Die Studie komme zu dem Ergebnis, dass die Erträge aus dem Dispositionsgeschäft die Kosten, die dem Kreditinstitut für dieses einzelne Produkt entstehen, deutlich übersteigen.' Die Extra-Gewinne hieraus würden ‚zur Quersubventionierung anderer Leistungen oder zur Gewinnsteigerung verwendet.'
Wissler: „Die hohen Zinssätze für Überziehungskredite führen zu hohen Zahlungen privater Haushalte an die Banken und beschleunigen das Abrutschen gefährdeter Haushalte in die Überschuldung. Besonders betroffen sind Erwerbslose, Familien mit Kindern und Selbständige, auch das belegt die Studie. Deshalb wäre eine bundesgesetzliche Regelung für die Höhe von Dispositionskrediten notwendig. Appelle und Selbstverpflichtungen helfen nicht. Leider ist die Initiative von sechs Bundesländern (darunter auch das CDU-geführte Sachsen-Anhalt) im Bundesrat erfolglos geblieben.
Bei den Sparkassen hat der Landesgesetzgeber die Möglichkeit, gesetzliche Vorgaben zu machen und so die Verbraucher vor überhöhten Zinssätzen zu schützen."
Auch bei den hessischen Sparkassen bestehe Handlungsbedarf, so Wissler. Bei der Nassauischen Sparkasse betrage der aktuelle Sollzinssatz für einen Dispositionskredit 12,25 Prozent und der Sollzinssatz für eine Kontoüberziehung über die eingeräumte Dispositionslinie 17 Prozent. Bei der Sparkasse Kassel lägen diese Werte bei 12,18 und 16,93 Prozent, bei der Frankfurter Sparkasse bei 12,09 und 16,59 Prozent und bei der Sparkasse Fulda bei 12 und 17,5 Prozent (siehe Tabelle im Anhang).
Wissler: „Die 34 hessischen Sparkassen haben im Jahr 2011 rund 239 Millionen Euro Gewinn erzielt, was einem Plus von 7,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Nur 22,1 Millionen Euro wurden an die Kommunen als Träger der Sparkassen ausgeschüttet. Daher ist der Spielraum für niedrigere Dispositionszinsen gegeben.
Vor einigen Jahren wurde eine Regelung zum ‚Girokonto für alle' in das hessische Sparkassengesetz aufgenommen. Jetzt ist es nötig, bei den Dispozinsen klare Vorgaben zu machen.
Mit unserem Gesetzentwurf soll der besonderen Aufgabe der Sparkassen, ihrem öffentlichen Auftrag und ihrer Gemeinwohlorientierung Rechnung getragen werden, indem der Überziehungszinssatz auf maximal fünf Prozent über dem Leitzins der EZB begrenzt wird."
Download:
Gesetzentwurf Sparkassengesetz
Übersicht "Sparkassen-Sollzinnssätze"