Vergaberecht: CDU und FDP legen einen Gefälligkeitsgesetzentwurf für die Unternehmerverbände vor
„Mehrere Jahre nach der Ankündigung des ehemaligen Arbeitsministers Jürgen Banzer (CDU) haben die Regierungsfraktionen nun einen Gesetzentwurf zur öffentlichen Auftragsvergabe vorgelegt, der an den Anforderungen an eine moderne Regelung vorbeigeht. Das Gesetz ist ausdrücklich kein Tariftreuegesetz. Die Beschäftigten und ihre Anliegen werden ebenso wenig berücksichtigt wie die Durchsetzung ökologischer Standards, obwohl dies Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes ist.“
Auch Gewerkschaften, Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen drängten seit langem darauf, die Möglichkeiten von Vergabegesetzen für sinnvolle und fortschrittliche Ziele zu nutzen. Aufgrund der extrem hohen Schwellenwerte, ab denen das vorgelegte Gesetz überhaupt zur Geltung kommen solle, werde es in der Praxis jedoch kaum eine Rolle spielen.
Wissler: „Unternehmen, die gegen die schwachen Regelungen verstoßen, haben wenig zu befürchten: ihnen drohen Verweise, falls sie gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen. Sobald sie ihre rechtswidrige Praxis ‚ganz oder teilweise‘ beendet haben, ist alles vergeben und vergessen.“
Die öffentliche Hand verpflichte sich mit diesem Gesetz zu nicht mehr als zur Einhaltung geltenden Bundesrechts. So genannte öffentlich-private Partnerschaften, die sich in der Vergangenheit oft als Kostentreiber für die öffentliche Hand erwiesen hätten, wollten die Regierungsfraktionen ausdrücklich vor dem Hintergrund der Schuldenbremse und der finanziellen Notlage der Kommunen weiter fördern.
Wissler: „Dieser Gesetzentwurf ist Ausdruck plumper Klientelpolitik für die hessischen Unternehmerverbände. Die öffentlichen Haushalte, die Beschäftigen im Lande und die Umwelt haben wieder einmal das Nachsehen.“