Urteilsbegründung zum Flughafenausbau: Planklarstellung gehört auf den Prüfstand

Zur Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zum Flughafenausbau in Frankfurt am Main und der Kommentierung durch Wirtschaftsminister Florian Rentsch (FDP) erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Die Hessische Landesregierung ist mit ihrem Vorhaben erfreulicherweise gescheitert, die Nacht am Frankfurter Flughafen zum Tag zu machen. In ihrem Willen, den Ausbau auf Biegen und Brechen durchzusetzen, hat sie die Gesundheit der Menschen um Rhein-Main-Gebiet den Interessen der Luftfahrtbrache unterordnet.

Wirtschaftminister Florian Rentsch (FDP) ist nicht von dieser Welt, wenn er behauptet, das Vorgehen der Landesregierung sei einwandfrei bestätigt worden. Offenbar hat er die Urteilsbegründung nicht gelesen, denn dort steht: ‚Ein Lärmschutzkonzept, das eine weitgehende Lärmpause in der Nachtkernzeit vorsieht, kann es rechtfertigen, die Lärmschutzbelange der Anwohner in den Randstunden der Nacht weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen.‘

Für einen echten Lärmschutz für die Betroffenen sei das Urteil allerdings nicht weitgehend genug. DIE LINKE werde weiterhin an der Seite der Bürgerinitiativen für die Schließung der neuen Landebahn eintreten.

Außerdem sei ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und eine deutliche Lärmentlastung auch am Tag durch eine Deckelung der Flugbewegungen auf jährlich 380.000 und die Festlegung von Lärmobergrenzen erforderlich.