Meldewesen muss auf seine Grundfunktion beschränkt bleiben

Zur Diskussion um das neue Meldegesetz erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das moderne Datenschutzrecht verlangt, dass Betroffene der Weitergabe ihrer Daten grundsätzlich und ausdrücklich zustimmen müssen. Dem widerspricht die im Bundestag abgestimmte Regelung eindeutig. Firmen haben nach dem Willen der Bundesregierung noch leichter Zugriff auf Meldedaten, Bürgerinnen und Bürger dagegen kein Einspruchsrecht.

Anstatt den Zugriff – kommerziell und behördlich – auf persönliche Daten von Bürgerinnen und Bürgern weiter auszudehnen, sind Bundes- und Landesregierung gefordert, die informationelle Selbstbestimmung von Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Was die Bundesregierung vorgelegt hat, ist nichts anderes als Klientel-Politik für den Adresshandel und die Werbebranche.“