Mindestlohn: DIE LINKE legt Gesetzentwurf zur Umsetzung des Artikels 33 der Hessischen Verfassung vor

Zur Einbringung des Entwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Mindestlohngesetz erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„In Hessen arbeiten 300.000 Menschen zu Niedriglöhnen, von denen man nicht leben kann. Das ist ein permanenter Verstoß gegen die Hessische Verfassung, in deren Artikel 33 es heißt, dass Arbeitsentgelte ausreichen müssen, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern und seine Familie zu ernähren.

Deshalb wollen wir, dass das Land überall dort aktiv wird, wo es Einfluss auf die Lohnpolitik nehmen kann: bei den öffentlich Beschäftigten und bei Unternehmen, die vom Land Aufträge oder Förderung erhalten wollen.

Hier muss eine Lohnuntergrenze von 10 Euro gezogen werden. Das ist der Mindestbetrag, den die Bundesregierung errechnet hat, damit Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren wenigstens eine Rente oberhalb der Grundsicherung erhalten. Dieser Einstiegsbetrag soll jährlich angepasst werden, und zwar nach derselben Formel, mit der auch die Diäten der Abgeordneten des Hessischen Landtags berechnet werden, also eine Anpassung an das allgemeine Lohnniveau.“

Mit einem Landesgesetz könnten leider nicht alle hessischen Beschäftigten erreicht werden, so Wissler weiter. Dazu sei die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes auf Bundesebene nötig. Gegen entsprechende Vorstöße der LINKEN im Bundestag hätten alle anderen dortigen Fraktionen aber leider immer wieder gestimmt. Die SPD habe die Forderung nach nur 8 Euro pro Stunde während ihrer Regierungszeit im Bund noch als ‚populistisch‘ abgetan.

Wissler: „Wer nicht will, dass Hundertausende Menschen in naher Zukunft in die Altersarmut rutschen, muss heute für die Einführung von Mindestlöhnen sorgen. Dass CDU und FDP hier immer noch blockieren, ist ein sozialpolitisches Armutszeugnis ersten Ranges.“