VW-Gesetz sollte Vorbild für Opel-Gesetz werden
„Das VW-Gesetz hat sich seit über 50 Jahren bewährt. Die starke Mitsprache und Verantwortung, die öffentliche Hand und Beschäftigte bei Volkswagen ausüben, haben maßgeblich dazu beigetragen, dass VW heute ein erfolgreiches Unternehmen ist und der zweitgrößte Automobilhersteller weltweit mit guten Arbeitsbedingungen zumindest für die Kernbelegschaft.
VW ist eines der innovativsten Unternehmen der Branche und widerlegt damit das Mantra der Neoliberalen, dass öffentliches Eigentum und Mitsprache von Gewerkschaften und Betriebsräten zu Ineffizienz führen. Die Sperrminorität des Landes Niedersachsen hat erfolgreich dafür gesorgt, dass VW in seine Standorte im Inland investiert.
Die bestehenden Regelungen im VW-Gesetz und in der Satzung der Volkswagen AG sind juristisch nicht zu beanstanden. Aber Bundes- und Landesregierungen sind gefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die EU-Gesetzgebung auf soziale und ökologische Prinzipien verpflichtet wird und der neoliberale Geist der EU-Kommission durch eine Ausrichtung an den tatsächlichen Interessen der Bevölkerungsmehrheit ersetzt wird.“
Im Fall Opel zeige sich derzeit, welch große Vorteile eine staatliche Mitsprache in Unternehmensentscheidungen haben könnte, so Wissler weiter.
GM drohe mit europaweiten Werksschließungen und Verschlechterungen für die Beschäftigten von Opel. Gäbe es ein Opel-Gesetz in der Art des VW-Gesetzes, könnte direkter öffentlicher Einfluss auf die Firmenpolitik genommen werden, um einen sozialen Kahlschlag zu verhindern und aus gesamtgesellschaftlicher Sicht Perspektiven für die Zukunft der Automobilindustrie zu entwickeln, die unter Absatzeinbrüchen vor allem in Südeuropa und weltweiten Überkapazitäten leide.