Wohnungsnot bekämpfen: Mehr Kompetenzen für Hessens Kommunen gegen Wohnraumzweckentfremdung

Zur Vorstellung des Entwurfs für ein Gesetz zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag:

„Bezahlbarer Wohnraum ist vor allem in den südhessischen Ballungsräumen ein knappes Gut. Das wissen alle betroffenen Verbände und Experten. Vor allem aber erfahren es Familien, Studierende, Rentnerinnen und Rentner und die wachsende Zahl der Alleinstehenden schmerzlich. Wohnen ist ein Grundrecht, die Versorgung der Bevölkerung mit erschwinglichem Wohnraum eine Kernaufgabe staatlicher Politik. In Frankfurt stehen gleichzeitig zwei Millionen Quadratmeter Büroflächen frei, und Wohnraum wird weiterhin zu gewerblichen Zwecken umgewidmet, weil sich an Gewerbeflächen besser verdienen lässt.“

Um der Fehlentwicklung entgegen zu wirken, habe DIE LINKE einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Schutz des Wohnungsbestandes zum Ziel habe, so Wissler. Damit könne verhindert werden, dass dem ohnehin unterversorgten Wohnungsmarkt zusätzlich Angebot entzogen werde.

Hermann Schaus, Parlamentarischer Geschäftsführer und wohnungsbaupolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. kritisiert die falschen wohnungspolitischen Weichenstellungen der Hessischen Landesregierung: „Indem diese 2006 das Hessische Gesetz gegen Wohnraumzweckentfremdung außer Kraft gesetzt hat, wurde den Kommunen ein wichtiges wohnungspolitisches Instrument aus der Hand geschlagen, um Leerstand wirkungsvoll bekämpfen zu können.

Der Gesetzentwurf der LINKEN sieht vor, dass Kommunen, in denen Wohnraummangel herrscht, selbst entscheiden können, die Zweckentfremdung von Wohnraum zu verbieten. Es wird Zeit, dass die Landesregierung Fehlentwicklungen endlich bekämpft und für den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum sorgt.“