Gutachten zum Flughafen bestätigt Position der LINKEN: Land darf Ausbau stoppen
„Das Land darf bei Gefahren für Gesundheit und Leben der Bevölkerung auch dann noch handeln, wenn bereits ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt. So lautet der Tenor des Gutachtens. Da das hessische Verkehrsministerium das Risiko durch Wirbelschleppen oder Vogelschlag nicht eigenständig ermittelt, sondern falsche Angaben des Flughafenbetreibers Fraport Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses waren, gilt: Das Verfahren war grob fehlerhaft und eröffnet die Möglichkeit, den Beschluss nochmals auf den Prüfstand zu stellen. Außerdem sieht der Gutachter eine Handhabe, beim Nachtflugverbot Änderungen vorzunehmen.
DIE LINKE ist seit langem der Ansicht, dass der Planfeststellungsbeschluss auf Grundlage falscher Prognosen und Zahlen zustande kam und daher natürlich nicht in Stein gemeißelt ist. Das neue Gutachten stützt unsere Position."
Leider fehle bei den Ausbauparteien der politische Wille, eine krasse Fehlentscheidung, die nicht zuletzt schwerwiegende gesundheitliche Konsequenzen für die Menschen in der betroffenen Region habe, zu korrigieren, so Wissler. Für DIE LINKE stehe fest: Der Bau der neuen Landebahn war Ergebnis einer politischen Fehlentscheidung, da die Grenzen der Belastbarkeit schon vor deren Bau erreicht waren.
Wissler: „Notwendig ist ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr sowie eine Deckelung der Flugbewegungen auf jährlich 380.000. Eine neue Landesregierung ist gefordert, endlich wirksame Verbesserungen für die betroffenen Menschen auf den Weg zu bringen, statt immer nur die Platte ‚wir können nichts mehr machen' abzuspielen."