Urteil zur Südumfliegung zeigt desaströse Planungsfehler – neue Landebahn ist raumunverträglich
„Das Urteil des VGH zeigt, dass die Ausbauplanung gescheitert ist. Mit der Nichterreichung des Planziels muss der Planfeststellungsbeschluss auf den Prüfstand. SPD und Grüne müssen noch vor der Wahl Farbe bekennen, ob sie ebenfalls diesen Weg für richtig halten oder an der Nordwestbahn festhalten wollen. Das Urteil zeigt außerdem deutlich, dass die Planung des Flughafenausbaus nach politischen Vorgaben durchgeführt wurde und im Ballungsraum Rhein-Main nicht raumverträglich realisiert werden kann. Weder sei den Menschen die Lärmbelastung zuzumuten, noch könne die Sicherheit des Flugverkehrs für die Abwicklung der in der Planfeststellung festgelegten Flugbewegungen gewährleistet werden.“
Der Planfeststellungsbeschluss enthalte als Planziel die Abwicklung von 126 Flugbewegungen pro Stunde. Das könne weder mit der Südumfliegung noch mit alternativen Flugrouten auf dem Bahnen-System des Frankfurter Flughafens erreicht werden, ohne die Sicherheit zu gefährden oder ohne ganze Ortschaften umsiedeln zu müssen, so Wissler.
„Der Lärm muss reduziert und die Zahl der Flugbewegungen auf 380.000 pro Jahr gedeckelt werden, sodass die Nordwestbahn stillgelegt werden kann. Die Interessen der vom Fluglärm geschädigten Menschen müssen genauso berücksichtigt werden, wie die Erfordernisse der Flugsicherheit. Die Gesundheit der Menschen muss vor Profite gehen.“