Nicht Einschränkung, sondern Weiterbetrieb der Nordwestlandebahn ist unverhältnismäßig
„Wir bedauern die Ablehnung des Eilantrages durch den Verwaltungsgerichtshof. Die Schließung der Nordwestlandebahn für schwere Flugzeuge wäre ein notwendiger erster Schritt zum Schutz der Bevölkerung in der betroffenen Region gewesen.“
Der Planfeststellungsbeschluss für die neue Landebahn sei aufgrund fehlerhafter Gutachten seinerzeit davon ausgegangen, dass keine Gefahr durch Wirbelschleppen bestehe. Dies habe sich als falsch erwiesen und sich im Gegenteil sogar eine Gefahr für Leib und Leben eingestellt. Daher hoffe DIE LINKE, dass das Gericht im ausstehenden Hauptsacheverfahren zu einem anderen Ergebnis komme.
Wissler: „Der Verwaltungsgerichtshof hält Betriebseinschränkungen auf der Nordwestlandebahn für unverhältnismäßig. Ich halte den Weiterbetrieb dieser Landebahn angesichts der Auswirkungen für die Menschen im Rhein-Main-Gebiet für unverhältnismäßig.“