Biblis-Moratorium: VGH bescheinigt Landesregierung eklatante Fehler
„Der VGH bescheinigt der Landesregierung eklatante Fehler bei der zeitweiligen Stilllegung von Biblis im Rahmen des Atom-Moratoriums. Diese Fehler können die Steuerzahler teuer zu stehen kommen. Der Verzicht auf die Anhörung von RWE war nicht einfach Schlamperei. Diese Entscheidung der Hessischen Umweltministerin erfolgte nach Abwägung und dafür hat sich die Landesregierung mehr Zeit gelassen als die anderen betroffenen Länder. Schnelligkeit kann also kein Grund für diese Fehler sein."
In der letzten Sitzung des Umweltausschusses sagte Umweltministerin Lucia Puttrich, dass sie davon ausgegangen sei, dass RWE über die Presse bereits ausreichend informiert sei. Dies hätte auch der Anwalt des Landes Hessen Siegfried De Witt bestätigt. Als Beleg für die ausreichende Information von RWE wertete Puttrich eine Betriebsversammlung, in der die Belegschaft über die Stilllegung informiert wurde. Der VGH stellte hingegen fest, dass die Presseberichterstattung keinen Anhörungsprozess ersetze.
„Dass dies eine komplette Fehleinschätzung war, wird durch die schriftliche Urteilsbegründung bestätigt. Puttrich öffnete RWE damit willfährig den Weg für Schadensersatzforderungen in dreistelliger Millionenhöhe. So kann sich RWE auf Kosten der Steuerzahler bereichern. Ob dies nun aus Unfähigkeit oder sogar mit Absicht geschehen ist, in jedem Fall trägt die Ministerin die Verantwortung. Die Landesregierung hat zwar versucht, die Schuld für das Desaster auf den Bund abzuwälzen, der VGH hat aber festgestellt, dass das Land die alleinige Verantwortung trägt. In jedem anderen Bundesland wäre ein solch verheerendes Urteil Anlass für einen Rücktritt", so Wissler.