Landesentwicklungsplan benachteiligt Kommunen und gefährdet die Energiewende in Hessen
Zu den Vorgaben zur Nutzung der Windenergie im Entwurf des Landesentwicklungsplans erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Das Land Hessen als Besitzerin des Staatswaldes muss im Zuge der Energiewende einen Beitrag zur Strukturförderung der ländlichen Räume leisten. Geeignete Waldflächen müssen den Kommunen für die Windkraftnutzung pachtfrei zur Verfügung gestellt werden. Wir wollen, dass im Landesentwicklungsplan der Strukturförderung und der regionalen Wertschöpfung für die Kommunen der Vorrang gegeben wird.“
Das Land Hessen habe hingegen mit einem ‘Erlass zur Windkraftnutzung im hessischen Staatswald’ vom 25. Mai 2012 festgelegt, dass Kommunen nur dann zum Zuge kommen, wenn sie mit den Angeboten von privaten Investoren mithalten können. Dies mache die Windkraftnutzung für die Kommunen teurer und senke die Akzeptanz für die Windräder.
„Das 2-Prozent-Ziel für Vorrangflächen muss im Landesentwicklungsplan verbindlich sein, um in Hessen jährlich 28 Terra-Watt-Stunden Strom aus Wind zu erzeugen, wie es auf dem Energiegipfel vereinbart wurde. Mit den vagen Formulierungen ebnet die Hessische Landesregierung zusammen mit den Bundesministern Peter Altmeier (CDU) und Philipp Rösler (FDP) den Weg für doppelt so teuren Windstrom aus Offshore-Anlagen. Die Zeche dafür müssen wieder die kleinen privaten Verbraucher zahlen. Die Windenergie gehört in Bürgerhand.“