Nachtflugverbot wird zum löchrigen Käse
Verkehrsministerium verletzt kontinuierlich das Recht der Flughafenanwohner auf ungestörte Nachtruhe
Zu den Ausnahmen vom Nachtflugverbot zwischen 23 und 5 Uhr am Frankfurter Flughafen in der Nacht zum Mittwoch,13. März 2013, erklärt Janine Wissler, Fraktionsvorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Nacht von Dienstag auf Mittwoch war für viele Menschen im Rhein-Main-Gebiet eine unruhige Nacht. Insgesamt 33 Mal wurde das Nachtflugverbot gebrochen, das Verkehrsministerium genehmigte sogar elf Flüge nach Mitternacht, den letzten um 1.31 Uhr.“
Von einem effektiven Nachtflugverbot könne so keine Rede mehr sein.
„Die Genehmigung von elf Flügen nach Mitternacht ist rechtswidrig und widerspricht dem Planfeststellungsbeschluss. Wenn Passagiere aufgrund der Witterungsverhältnisse am Flughafen festsitzen, ist das für die Betroffenen unangenehm und ärgerlich, aber nach dem Planfeststellungsbeschluss kein Härtefall. Auch dass mit der Enteisung der Maschinen bereits vor Mitternacht begonnen wurde, rechtfertigt die Ausnahmen nicht.
Bei allem Verständnis für gestrandete Passagiere: Die Menschen in Rhein-Main haben ohnehin nur sechs Stunden Ruhe in der Nacht. Auch sie müssen morgens zur Arbeit oder in die Schule. Sie dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn die Fluggesellschaften wegen Witterung oder Planungsfehlern von den Flugplänen abweichen. Wir werden diese Frage in der nächsten Sitzung des Wirtschaftsausschusses zum Thema machen. Das Ministerium ist für die Einhaltung des Nachtflugverbots verantwortlich.“