Stümperhaftes Vorgehen der Landesregierung im Fall Biblis: Unfähigkeit oder Absicht?

Zur Ankündigung einer Zivilklage des Energiekonzerns und Biblis-Betreibers RWE auf Schadensersatz in dreistelliger Millionenhöhe erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 

„DIE LINKE hat immer davor gewarnt, dass das Vorgehen der Landesregierung nicht rechtssicher ist und Tür und Tor für Klagen der Atomkonzerne öffnet. Für uns stellt sich nun die Frage, ob das alles wirklich Schlamperei und Unfähigkeit der Landesregierung war, oder doch Absicht. Fakt ist: So wird den Atomkonzernen der Atomausstieg im Nachhinein noch versüßt.“

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel habe in der letzten Woche geurteilt, dass die Stilllegung von Biblis im Rahmen des Moratoriums im März 2011 rechtswidrig war. Damit drohen dem Land Hessen Schadensersatzforderungen von RWE in Höhe von 190 Mio.

Das einzige Ziel von RWE seien Schadensersatzforderungen und – wie der Konzern behauptet – die Beseitigung eines Imageschadens. Ob dieser wirklich kleiner würde, wenn aus Steuergeldern, den ohnehin hoch subventionierten Atomkonzernen jetzt wieder Geld in den Rachen geworfen werden muss, sei zu bezweifeln.

Wissler: „Recherchen der LINKEN haben ergeben, dass der Anwalt, der die Landesregierung vor dem VGH vertritt, 2011 öffentlich erklärte, dass er den gesamten Atomausstieg für verfassungswidrig und „angemessene Entschädigung“ für notwendig hält.

Wir wollen wissen: Warum beauftragt das Land Hessen einen Anwalt, der öffentlich die Rechtsauffassung der Gegenseite vertreten hat? So verhält sich niemand, der einen Prozess gewinnen will.“

Hinweis:

DIE LINKE hat zu diesem Vorgang einen Dringlichen Berichtsantrag im Umweltausschuss eingebracht (siehe Anhang)