VGH-Urteil zu Biblis: DIE LINKE bringt einen Dringlichen Berichtsantrag zum Versagen von Hessens Umweltministerin ein

Aufgrund eines fehlerhaften Verwaltungsakts zur Silllegung von Biblis ist RWE die Möglichkeit eröffnet worden, das Land Hessen auf eine Entschädigungszahlung in dreistelliger Millionenhöhe zu verklagen. Dazu erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

 

„Das stümperhafte Moratorium der schwarz-gelben Bundesregierung und seine Umsetzung durch Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) können das Land Hessen teuer zu stehen kommen. Es stellt sich die Frage, ob die Landesregierung aus Unfähigkeit oder sogar mit Absicht RWE zulasten der Allgemeinheit den Atomausstieg versüßt. DIE LINKE hat einen Dringlichen Berichtsantrag in den Umweltausschuss eingebracht, damit die Umweltministerin die drängenden Fragen beantwortet.

DIE LINKE will in der nächsten Sitzung des Umweltausschusse unter anderem wissen:

Hat die Landesregierung bereits Gespräche mit der Bundesregierung über mögliche Konsequenzen aus dem Urteil des VGH vom 27. Februar 2013 geführt bzw. wann sind diese geplant?

Warum kam die Landesregierung nach juristischer Prüfung zu der Einschätzung, dass eine förmliche Anhörung von RWE nach § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz nicht nötig sei?

Waren der Landesregierung die Äußerungen des Anwalts Siegfried de Witt in der Frankfurter Rundschau von 14.3.2011 bekannt, nach der der Staat eine ‚angemessene Entschädigung‘ leisten müsse, wenn er die Nutzung von Eigentum zeitlich begrenze sowie dessen Einschätzung, dass der Atomausstieg der Bundesregierung verfassungswidrig sei, als Herr de Witt mit der Vertretung der Landesregierung vor dem VGH beauftragt wurde?

Hat Umweltministerin Lucia Puttrich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtags am 18. März 2011 die Fragen zu etwaigen Risiken der Umsetzung des Atomkraftmoratoriums in Hessen bezüglich der Rechtssicherheit, Entschädigungsansprüchen und Klageaussichten dem damaligen Kenntnisstand des hessischen Umweltministeriums entsprechend beantwortet?“

 

 

Dringlicher Berichtsantrag der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Abschaltung von Biblis – Rechtmäßigkeit des Atom-Moratoriums vom März 2011

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof urteilte am 27. Februar 2013, dass die Abschaltung des AKW Biblis im Rahmen des dreimonatigen Atom-Moratoriums im März 2011 rechtswidrig war. Das eröffnet RWE als Betreiberin der Atomkraftwerksblöcke in Biblis die Möglichkeit, zivilrechtlich Schadensersatz vom Land einzuklagen.

Diese Vorbemerkung vorangestellt, bitten wir die Landesregierung, folgende Fragen im Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtages zu beantworten:

1. Hat die Landesregierung bereits Gespräche mit der Bundesregierung über mögliche Konsequenzen aus dem Urteil des VGH vom 27. Februar 2013 geführt bzw. wann sind diese geplant?

2. Hat die Landesregierung Gespräche mit der Bundesregierung über die Frage geführt, wer im Fall eines erfolgreichen zivilrechtlichen Verfahrens die Kosten für etwaige Entschädigungen tragen müsste?

3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung bezüglich der Frage, ob Bund oder Land für etwaige Entschädigungen aufkommen muss?

4. Gab es eine Weisung des Bundesumweltministeriums zur Stilllegung von Biblis und wenn ja: von wann und mit welchem Inhalt?

5. Wenn Frage 4 mit Nein zu beantworten ist, warum hat der Rechtsvertreter der Landesregierung gegenüber der Presse von einer Weisung gesprochen?

6. Warum kam die Landesregierung nach juristischer Prüfung zu der Einschätzung, dass eine förmliche Anhörung von RWE nach § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz nicht nötig sei?

7. Gab es bezüglich der Umsetzung des Moratoriums eine Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium und den anderen Landesumweltministerien in dieser Frage?

8. Wurden in anderen Bundesländern förmliche Anhörungsverfahren mit den Betreibern der vom Moratorium betroffenen Atomkraftwerke durchgeführt, und wenn ja in welchen?

9. Waren der Landesregierung die Äußerungen des Anwalts Siegfried de Witt in der Frankfurter Rundschau von 14.3.2011 („Nach seiner [de Witts] Auffassung muss der Staat eine ‚angemessene Entschädigung‘ leisten, wenn er die Nutzung von Eigentum zeitlich begrenzt.“) sowie dessen Einschätzung, dass der Atomausstieg der Bundesregierung verfassungswidrig sei, bekannt, als Herr de Witt mit der Vertretung der Landesregierung vor dem VGH beauftragt wurde?

10. Wie beurteilt die Landesregierung die in Frage 9 zitierte Aussage von Herrn de Witt?

11. Hat Umweltministerin Lucia Puttrich in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtags am 18. März 2011 die Fragen zu etwaigen Risiken der Umsetzung des Atomkraftmoratoriums in Hessen bezüglich der Rechtssicherheit, Entschädigungsansprüchen und Klageaussichten dem damaligen Kenntnisstand des hessischen Umweltministeriums entsprechend beantwortet?

 

Wiesbaden, den 28.02.2013

Der Fraktionsvorsitzende:

Janine Wissler und Willi van Ooyen