RWE-Urteil des VGH in Kassel: Unfähigkeit oder Absicht der zuständigen Ministerin?

Zur heutigen Entscheidung über die Klage des RWE-Konzerns gegen das Land Hessen vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und energiepolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Das fahrlässig dilettantische Atomausstiegsgesetz der schwarz-gelben Bundesregierung hat heute zu einem Ergebnis geführt, vor dem Kritiker wie IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges / Ärzte in sozialer Verantwortung) und DIE LINKE bereits vor zwei Jahren gewarnt haben. Die Begründung des Gesetzes öffnete Tür und Tor für Klagen der Atomkonzerne. Und diese erklärten bereits 2011, dass sie vor die Gerichte ziehen würden.

Wenn eine Zivilklage von RWE Erfolg haben sollte, ergibt sich daraus eine grob fahrlässige Veruntreuung öffentlicher Mittel in dreistelliger Millionenhöhe durch die schwarz-gelbe Landesregierung. Umweltminiserin Lucia Puttrich (CDU) ist für diese desaströse Verschleuderung von Steuergeldern verantwortlich, weil ihr Ministerium bei der angeordneten Stilllegung Verfahrensfehler gemacht hat.

Es stellt sich die Frage, ob die Ministerin völlig unfähig ist oder ob der Atomlobby der Ausstieg auf Kosten der Allgemeinheit versüßt werden sollte. Wenn dem Land Hessen und somit den Steuerzahlerinnen und –zahlern ein Schaden von 187 Millionen Euro entsteht, dann ist Lucia Puttrich als für die Energiepolitik zuständige Ministerin nicht mehr haltbar.“