Flughafenausbau: Wieso hat die SPD die anhängige Verfassungsbeschwerde unter den Tisch fallen lassen?

Zum vorgelegten Gutachten und der Positionierung der SPD, dass auf juristischen Wege auch eine künftige eine Landesregierung kaum noch eine Verminderung des Lärms durchzusetzen könne, erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Am Mittwoch hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel gegenüber der Landespressekonferenz etwas Wesentliches unter den Tisch fallen lassen. Seine Behauptet, alle juristischen Möglichkeiten gegen den Flughafenausbau vorzugehen, seien ausgeschöpft bzw. verbaut, ist nachweislich falsch. Denn am 19. September 2012 haben die Städte Offenbach und Mörfelden-Walldorf sowie Privatpersonen aus Sachenhausen und Kelsterbach durch den Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Begründet wird sie mit der Verletzung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit. Die gesamte Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses steht damit in Frage.“

Die eingereichte Klage gegen den Planfeststellungsbeschlusss beim Bundesverfassungsgericht spiele für die SPD offenbar keine Rolle, da sie ihr nicht ins Konzept passe, so Wissler. Richtig sei, dass die Hessische Landesregierung derzeit kein Interesse habe, an dem bestehenden Planfeststellungsbeschluss zum Flughafenausbau etwas zu verändern. Hier reihe sich die SPD nun leider ein. Ihre ‚neue‘ Strategie und das Gutachten erfüllten offenkundig den Zweck, später als Regierungspartei darauf verweisen zu können, dass einem angeblich die Hände gebunden seien.

Wissler: „DIE LINKE ist davon überzeugt: Wo ein politischer Wille, ist auch ein juristischer Weg. Die Grenzen der Belastbarkeit für die Menschen rund um den Flughafen waren schon vor dem Bau der Nordwest-Landebahn überschritten. Das bietet sehr wohl eine Handhabe, die Zahl der Flugbewegungen zu deckeln und den Fluglärm zu reduzieren.“