Staatskanzlei kannte und ignorierte die Bedenken
"Die heutige Befragung der Zeugen, die seinerzeit als Juristen im Justizministerium und in der Staatskanzlei tätig waren, ergänzte das bisher gewonnene Bild weiter: Keiner wollte die Verantwortung für die sichtlich wackelige Anordnung übernehmen." Die rechtlichen Bedenken, die im Justizministerium existierten, seien nicht in den Entwurf der Abschaltverfügung eingeflossen. Der damalige stellvertretende Leiter der Rechtsabteilung der Staatskanzlei habe einen Entwurf der Verfügung und die kritischen Anmerkungen dazu erhalten, aber nicht in irgendeiner Form interveniert.
Wissler: „Besonders interessant ist, dass die gespeicherte Datei des Vermerks, der 2011 im Justizministerium erstellt wurde, im Februar 2013 offenbar noch einmal nachträglich bearbeitet wurde. Und zwar just genau einen Tag nach dem Biblis betreffenden VGH-Urteil zu Lasten Hessens. In dieser Datei findet sich gegenüber der vorliegenden Version aus 2011 ein weiterer Unterzeichner.
Die Intention dieser mysteriösen Änderung ist bisher unklar. Es wird aber geklärt werden müssen, warum Akten im Nachhinein geändert wurden, ohne dass dies in irgendeiner Weise kenntlich gemacht wurde.“