Urteil zur Südumfliegung: Hessens Verkehrsminister muss Zahl der Flugbewegungen herabsetzen
„Fakt ist, dass mit der Südumfliegung – ohne die Sicherheit zu gefährden oder ganze Ortschaften zu verlärmen – die im Planfeststellungsbeschluss vorgegebene Kapazität nicht erreicht werden kann. Die vom Bundesververwaltungsgericht genannten 98 Flugbewegungen pro Stunde würden die Kapazität auf ca. 500.000 Flugbewegungen im Jahr begrenzen.
Der grüne Verkehrsminister Tarek Al-Wazir ist jetzt gut beraten, wenn er auf eine Herabsetzung der Kapazität des Frankfurter Flughafens drängt. Nur so lassen sich die Probleme mit der Flugroute lösen. Lärmschutz muss neben der Flugsicherheit das entscheidende Kriterium für neue Flugrouten sein. Diese müssen zusammen mit den betroffenen Kommunen geplant werden.“
Das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes zur Südumfliegung von 2013 habe desaströse Planungsfehler offenbart. Mit der Südumfliegung könne es keinen sicheren, unabhängigen Parallelbetrieb auf den Landebahnen geben. Infolge dessen würde das Planziel für den Flughafenausbau – 126 Flugbewegungen pro Stunde, 701.000 im Jahr – nicht erreicht werden.
Wissler weiter: „Ohne die Flugkapazität zu verringern, können die Planungsfehler nicht geheilt werden. Ohne die Südumfliegung werden noch mehr Menschen unter starkem Fluglärm leiden. Mit der Südumfliegung wird die planfestgestellte Kapazität nicht erreicht. Damit es für alle leiser werden kann, muss die Kapazität auf 380.000 Flugbewegungen abgesenkt werden. Das Terminal 3 wäre dann überflüssig.“