Freie Netze werden von Rechtslage und Unternehmensinteressen behindert
„In der heutigen Anhörung wurde klar: Dass Hessen und Deutschland beim Angebot freier WLAN-Netze hinterher hinken, hat keine technischen Gründe. Es ist in der unbefriedigenden rechtlichen Situation und in den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen begründet, die mit den bisherigen Formen der Internetzugänge viel Geld verdienen.“
So seien die bisherigen Angebote oft generell kostenpflichtig oder kostenlose Zugänge zeitlich oder volumenbegrenzt. Solche Zugänge seien keine freien Netze im Sinne der LINKEN. Projekte wie die Bürgerinitiative Freifunk oder das Citynetz der Stadtwerke Marburg seien lobenswerte nichtkommerzielle Ausnahmen, so Wissler.
„Dabei gibt es unterschiedliche Fallstricke, wie die Beschränkungen der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen. Die Anhörung heute hat aber vor allem unterstrichen, dass die Gesetzgebung im Bund dringend reformiert werden muss.
Aus Sicht der LINKEN sollten beispielsweise Kommunen, Gastronomen oder Privatpersonen generell nicht für ihr WLAN-Angebot haftbar gemacht werden. Ein Cafébetreiber ist ja auch nicht verantwortlich, wenn an seinen Tischen im persönlichen Gespräch Straftaten geplant oder ausgeübt werden.“