Wer von Fluglärm betroffen ist, muss auch mitreden können
„Wer von Fluglärm betroffen ist, muss auch mitreden können. Das muss der demokratische Grundsatz und das Selbstverständnis der Fluglärmkommission sein. Der Ausschluss von weniger stark betroffenen Kommunen und Kreisen begünstigt Entscheidungen nach dem Sankt-Florian-Prinzip. Das sorgt für Zwietracht und würde die Fluglärmkommission schwächen.“
Nach dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Berliner Flughafen müsse die Mitgliedschaft in der Fluglärmkommission dringend neu geregelt werden. Das Wesen der Fluglärmkommissionen sei es, gegen Fluglärm zu kämpfen, so Wissler. Ziel könne deshalb nur sein, möglichst allen Gebietskörperschaften, Bürgerinitiativen und Umweltverbänden eine Vollmitgliedschaft zu ermöglichen.
Wissler: „Notwendig ist eine starke Fluglärmkommission, die alle vertritt. Eine Neuregelung, die die Mitgliedschaft aller betroffenen Kommunen, Kreise und Bürgerinitiativen ermöglicht, muss von der Hessischen Landesregierung über den Bundesrat eingebracht werden. Dazu fordern wir die Hessische Landesregierung auf.“
Hinweis: DIE LINKE. wird in den nächsten Tagen einen Antrag ‚Fluglärm reduzieren‘ in den Hessischen Landtag einbringen.