Kopftuchverbot: BVerfG-Urteil ist zu begrüßen, aber es bleibt noch viel zu tun
„Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht zumindest das pauschale Kopftuchverbot einschränkt. Diese Entscheidung ist ein Schritt gegen Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund der Religionszugehörigkeit. Warum soll eine Frau, die ein Kopftuch trägt, eine schlechtere Mathematik- oder Englisch-Lehrerin sein?“
Es sei absurd, wenn in Hessen einerseits islamischer Religionsunterricht eingeführt werde, andererseits für Frauen, zu deren Glauben das Kopftuch gehört, aber de facto ein Berufsverbot verhängt werde, so Wissler.
In Hessen habe die damalige CDU-Alleinregierung unter Roland Koch die bundesweit weitreichendste Regelung beschlossen. Diese verbiete das Tragen von Kopftüchern - und allen anderen politischen, religiösen und weltanschaulichen Symbolen, die angeblich den ‚Frieden‘ gefährden - nicht nur, wie in anderen Bundesländern, im Schuldienst, sondern für alle Beamte im Öffentlichen Dienst, wobei ausdrücklich Ausnahmen für christliche Symbole gemacht werden könnten.
Wissler: „Die Landesregierung sollte das Urteil ernstnehmen und diese Ungleichbehandlung von Frauen muslimischen Glaubens beenden. Klar ist aber auch, dass es darüber hinaus noch viel zu tun gibt, um Diskriminierung im Alltag abzubauen. Dazu hat uns als Landtag zuletzt auch der Gastredner zum Charlie-Hebdo-Gedenken, Professor Bekim Agai, noch ermahnt, als er Beispiele für Diskriminierung aus der Bewerbungspraxis, dem Bildungssystem und auch dem Schuldienst benannte. An der Beendigung dieser Ausgrenzung gilt es, gerade in Zeiten, in denen Islamhassern große öffentliche Aufmerksamkeit geschenkt wird, umso intensiver zu arbeiten.“