Ohne Kontrolldruck droht die Arbeit des Tariftreuebeirats folgenlos zu bleiben
„Der Tariftreuebeirat für den ÖPNV-Bereich ist notwendig, weil das vor einem guten Jahr von Schwarzgrün beschlossene Vergabegesetz keine klare Definition eines ‚repräsentativen Tarifvertrages‘ formuliert, wie es unser eigener Gesetzentwurf seinerzeit vorsah. Daher muss die Repräsentativität nun zunächst von einem extra zu schaffenden Gremium ausgehandelt werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese Regelung nicht als weiteres Schlupfloch im ohnehin schwachen Vergabegesetz erweist.“
Der Gesetzentwurf der LINKEN habe explizit vorgesehen, bei der Feststellung der Repräsentativität eines Tarifvertrages insbesondere auf die Zahl der tarifgebundenen Arbeitnehmer beziehungsweise die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder im jeweiligen Geltungsbereich Bezug zu nehmen.
„Klar bleibt: Alle Festlegungen entfalten keine Wirkung, wenn die Einhaltung des Gesetzes nicht hinreichend kontrolliert wird. Ohne systematische staatliche Kontrollen der Einhaltung der Tariftreue und der weiteren sozialen Mindeststandards durch eine personell gut ausgestattete Behörde entsteht kein Druck auf den Arbeitsmarkt und damit auch keine Verbesserung der Arbeitssituationen – beispielsweise im ÖPNV. Daran würde dann auch die grundsätzliche sinnvolle Arbeit des Tariftreuebeirats nichts ändern.“