Gesetzentwurf der SPD: hätte, könnte, sollte – Vergaberecht muss klare Vorgaben definieren
Zur heutigen Präsentation eines SPD-Entwurfs für ein Gesetz zur Förderung des Mittelstandes und zur Vergabe öffentlicher Aufträge erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Der Entwurf der SPD-Fraktion ist ein mutloser Versuch, der schwarz-gelben Koalition eine Brücke zu bauen, indem man das thüringische Vergabegesetz der dortigen schwarz-roten Koalition abgeschrieben hat. Er bleibt hinter den Forderungen zurück, die Umweltverbände und Gewerkschaften formuliert haben und die die LINKE bereits im September 2009 aufgegriffen hat (Drs. 18/1075). Aber auch andere Bundesländer wie Berlin oder Bremen haben mittlerweile Vergabegesetze verabschiedet, die weit über die Kann- und Sollbestimmungen der hessischen SPD hinausgehen und auch EU-rechtskonform sind.
Träte der SPD-Entwurf in Kraft, würde sich an der hessischen Vergabepraxis nichts ändern, denn er vollzieht nur nach, was nach Bundes- und EU-Recht ohnehin bindende Rechtslage sei, so Wissler. Von der EU-rechtlich gegebenen Möglichkeit, verbindliche Kriterien und Standards festzulegen, werde aber kein Gebrauch gemacht. Die Bestimmung in §19 zum Beispiel, nach der „ökologische und soziale Belange auf allen Stufen des Vergabeverfahrens berücksichtigt" werden könnten, wiederhole nur geltendes Recht.
Wissler: „Die öffentliche Hand kann schon lange alle möglichen Kriterien bei der Vergabe beachten und sollte dies als wichtigster Auftraggeber mit einem jährlichen Volumen von 360 Milliarden Euro bundesweit auch tun. Dass von dieser Möglichkeit tatsächlich Gebrauch gemacht wird, dazu trägt der wachsweiche Entwurf der SPD leider nichts Wesentliches bei. Guter Wille in der Möglichkeitsform ändert an der Praxis leider nichts."