Datenschutz: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darf nicht kommerziellen und sicherheitspolitischen Interessen unterworfen werden
Anlässlich der Feierstunde im Hessischen Landtag „40 Jahre Datenschutz" erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Anders als vor 40 Jahren hat das Sammeln, Nutzen, Speichern und Weitergeben von Informationen heute eine wesentlich größere Bedeutung. Unser Kommunikationsverhalten, ob in der Arbeitswelt oder bis tief ins Privatleben hinein, ist mit dem von vor 40 Jahren kaum noch zu vergleichen. Das stellt hohe Anforderungen an die gesetzlichen Regeln zum Datenschutz.
Für DIE LINKE heißt ‚Modernisierung des Datenschutzes' vor allem Datensparsamkeit und Verwendung von Daten nur zu dem Zweck, der den Bürgerinnen und Bürgern bekannt gemacht wurde, dem sie zustimmen und den sie auch ablehnen können. Bürgerinnen und Bürger müssen wissen, wer Daten von ihnen hat, was damit gemacht wird und welchen Zwecken sie dienen."
Nach einer langen Reihe von Datenschutzskandalen - von Lidl bis Telekom – sei klar, dass Datenschutz eine enorme gesellschaftspolitische Aufgabe ist und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein unverzichtbares Grundrecht darstelle, so Wissler.
Das Ziel der Politik müsse sein, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen: für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für Sozialleistungsbezieherinnen und -bezieher. Dieses Recht dürfe nicht kommerziellen und wirtschaftlichen oder sicherheitspolitischen Interessen unterworfen werden.
Wissler: „Auf Grundlage solcher Zielsetzungen wäre es sicher möglich gewesen, einen gemeinsamen Antrag aller fünf Landtagsfraktionen zu erarbeiten. Dass sich CDU, SPD, FDP und GRÜNE stattdessen auf eine gemeinsame Erklärung verständigt und DIE LINKE nicht einbezogen haben, ist sehr bedauerlich und ein falsches Signal."