Mit ‚NSU 2.0‘ unterzeichneter Drohbrief: Ermöglicht rechtes Netzwerk innerhalb der Frankfurter Polizei Morddrohung gegen NSU-Anwältin?
Seit letzter Woche ist bekannt, dass der Staatsschutz gegen fünf Polizistinnen und Polizisten des 1. Frankfurter Polizeireviers wegen des Verdachts auf Volksverhetzung und Beleidigung ermittelt. Dabei sollen in einer Chatgruppe Texte gegen Flüchtlinge, Behinderte sowie Hitler- und Hakenkreuz-Bilder ausgetauscht worden sein. Dazu und zu neuen Erkenntnissen zu diesem Fall erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Unfassbar, was nun ans Tageslicht kommt: Nach neusten Erkenntnissen wurden die Ermittlungen durch einen Drohbrief an eine Frankfurter Rechtsanwältin im Sommer 2018 ausgelöst. Die Anwältin trat unter anderem im NSU-Prozess als Nebenklägerin auf. Sie erhielt einen Drohbrief mit Morddrohungen, der mit ‚NSU 2.0‘ unterzeichnet gewesen ist. Darin heißt es: ‚Miese Türkensau. Verpiss dich, solange du hier noch lebend rauskommst, du Schwein. Als Vergeltung schlachten wir deine Tochter‘.
Der Brief enthält offenbar auch die private Adresse der Anwältin und den Namen der 2-jährigen Tochter. Der Staatsschutz entdeckte bei den Ermittlungen, dass von einem Dienstcomputer im ersten Frankfurter Polizeirevier die Melderegister-Einträge der Anwältin abgerufen worden waren. Es steht damit der Verdacht im Raum, dass rechtsradikale Polizisten über Dienstcomputer Adressen heraussuchen, um Drohbriefe eines ,NSU 2.0‘ zu versenden.“
DIE LINKE habe bereits vor einigen Tagen, als die Ermittlungen gegen fünf Polizisten bekannt wurden, für nächsten Mittwoch eine Sondersitzung des Landtags-Innenausschusses beantragt, so Wissler. Diese sei jetzt, nach Bekanntwerden neuer Informationen, noch dringlicher. Es stellen sich jetzt mehr Fragen betreffend des rechten Netzwerks in der Frankfurter Polizei, zu den Zeitabläufen und seit wann der Innenminister von den Vorgängen weiß und das Parlament nicht informiert habe.
Wissler: „Innenminister Peter Beuth muss einiges erklären. Er muss unter anderem die Frage beantworten, seit wann er über diese Vorgänge informiert wurde und ob und wie lange das rechte Netzwerk in der Frankfurter Polizei aktiv war.“