Urteil gegen Ryanair weist in die richtige Richtung – Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen muss endlich durchgesetzt werden
Wie die Frankfurter Rundschau heute berichtet - siehe Artikel ‚Urteil stärkt Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen‘ – muss die Fluggesellschaft Ryanair eine Entschädigung zahlen, wenn Passagiere nach 23 Uhr nicht wie geplant in Frankfurt, sondern auf dem Flughafen Hahn im Hunsrück landen. Dazu erklärt Janine Wissler, Vorsitzende und verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Es ist gut, dass die Fluggesellschaft Ryanair den Rechtsstreit verloren hat, denn das Urteil stärkt die Bedeutung des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen. Schließlich ist es kein hinnehmbarer Zustand, dass das Nachtflugverbot dauerhaft missachtet und durchlöchert wird. Gerade Ryanair ist hier in der Vergangenheit immer wieder negativ aufgefallen.“
Dem Urteil zufolge müsse Ryanair seinen Fluggästen eine Entschädigung bezahlen, wenn das Unternehmen aufgrund von nächtlichen Verspätungen auf den Flughafen Hahn im Hunsrück ausweiche. Dies sei sinnvoll, so Wissler, weil Ryanair so dazu gezwungen werde, das Nachflugverbot nicht weiter systematisch zu durchlöchern.
„Die Fluggesellschaften müssen endlich dazu gebracht werden, die 23-Uhr-Deadline ernst zu nehmen. DIE LINKE erwartet eine konsequente Durchsetzung des Nachtflugverbots, das den Menschen beim Bau der Nordwestlandebahn einst versprochen wurde. Die Verzögerungen und verspäteten Landungen sind im Übrigen auch für die Beschäftigten eine Zumutung.
Außerdem ist DIE LINKE der Ansicht, dass der Frankfurter Flughafen keinen Billigflugsteig sowie keine Dumping-Airlines benötigt. Wir teilen die Position der Bürgerinitiativen gegen Flughafenausbau, die sich für eine Deckelung der Flugbewegungen aussprechen. Zudem ist es notwendig, Kurzstreckenflüge auf Züge zu verlagern.“