Die Schuldenbremse war und ist ein Fehler
Anlässlich der dritten Lesung zur Änderung am Artikel-141-Gesetz erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag:
„Wir hielten die Schuldenbremse immer für einen Fehler, den es zu korrigieren gilt. Und wir haben immer gesagt, dass es gar keinen Sinn ergibt, eine einfachgesetzliche Regelung zu treffen, dass die Schuldenbremse nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit ausgesetzt werden kann, wenn man nur eine einfache Mehrheit braucht, um das ganze Gesetz zu ändern. Folgerichtig haben wir das Gesetz damals abgelehnt.
Wir haben die Zwei-Drittel-Regelung im Ausführungsgesetz zu Schuldenbremse immer für falsch gehalten und dabei bleiben wir auch. Aber anstatt dass die CDU als Verfechterin der schwarzen Null und der Schuldenbremse diese Fehleinschätzung einräumt, argumentiert sie mit einer angeblichen Blockade der Opposition, die es gar nicht gegeben hat.“
DIE LINKE habe einen umfangreichen Änderungsantrag zum Sondervermögen formuliert, so Wissler. Sie wolle mehr Geld für Bildung, Investitionen in die Kommunen, einen gut ausgebauten ÖPNV, bezahlbare Wohnungen, eine Gesundheitsversorgung in öffentlicher Hand und gut ausgestattete Schulen.
„DIE LINKE lässt sich in ihrem Abstimmungsverhalten davon leiten, welche Auswirkungen die Beschlüsse auf die Lebenssituation der Menschen in diesem Land haben und ob sie eine Verbesserung bedeuten.
Auch wenn uns die Maßnahmen im Sondervermögen nicht weit genug gehen und nicht der große Wurf sind, der notwendig wäre, um die Gesellschaft nach der Krise sozialer, gerechter und ökologischer zu machen, werden wir sie natürlich nicht ablehnen.“