Corona-Situation: Es sind noch längst nicht alle möglichen Maßnahmen außer Ausgangssperren ausgeschöpft
Anlässlich der heutigen Regierungserklärung des Ministerpräsidenten erklärt Janine Wissler, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:
„Die Menschen sind mehrheitlich bereit, große Einschränkungen hinzunehmen, um sich und ihre Mitmenschen zu schützen. Auf umso mehr Unverständnis stößt es, wenn Maßnahmen nicht nachvollziehbar sind oder das Gefühl aufkommt, es werde mit zweierlei Maß gemessen. Die heute angekündigten nächtlichen Ausgangssperren in Hotspots sind entweder ein drastischer Eingriff in die Bewegungsfreiheit. Oder aber die Maßnahmen sind so großzügig und dehnbar gestaltet, dass sie weitgehend wirkungslos bleiben. Außerdem stellt sich die Frage, wer die Ausgangssperren eigentlich kontrollieren soll und mit welchem Personal.“
Der Ministerpräsident habe bereits am Wochenende in einem Fernsehinterview sinngemäß gesagt, es gäbe außer Alkoholverbot und Ausgangssperren nicht mehr viel Spielraum für Beschränkungen. Das sei aber keineswegs zutreffend, so Wissler.
„Das Arbeitsleben ist immer noch weitgehend unreguliert. Menschen sollen ihre privaten Kontakte auf ein Minimum begrenzen, aber dann in vollen Werkshallen oder Büros zur Arbeit erscheinen. Auch in Schulen gibt es noch viel Optimierungspotenzial, gerade bei den weiterführenden und Berufsschulen ist ein landesweiter Stufenplan notwendig, der etwa Wechselunterricht, Klassenteilungen und entzerrte Schulzeiten regelt. Auch Sammelunterkünfte für Geflüchtete, die sich aufgrund der beengten Räumlichkeiten immer wieder zu Hotspots entwickeln, müssen dringend aufgelöst und die Menschen in kleinere Einheiten verlegt werden.
Die Landesregierung hat den Sommer nicht genutzt, um in diesen Bereichen geeignete Konzepte zu entwickeln. Das jetzt mit Ausgangssperren in der Freizeit zu beantworten, ist unverhältnismäßig. Die Einschränkung von Grundrechten muss eng begrenzt und gut begründet sein. Die Parlamente müssen einbezogen und die Diskussion öffentlich geführt werden - und zwar nicht erst, wenn alle Verordnungen beschlossen sind.“