Neuorganisation der Wirtschaftsförderung in Hessen
Rede von Janine Wissler zur 1. Lesung des Gesetzes zur Neuordnung der monetären Förderung in Hessen am 16. Juni 2009
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
um es vorweg zu sagen - unsere Fraktion hat erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP.
Die vorgesehene Verschmelzung der Investitionsbank Hessen (IBH) auf die Landestreuhandstelle Hessen (LTH) unter dem Dach der Landesbank Hessen-Thüringen halten wir für problematisch zur Neuausrichtung und Verbesserung der hessischen Wirtschaftsförderung.
Angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise brauchen wir starke Förderbanken, die eine gesamtwirtschaftliche Steuerungsfunktion ausfüllen, um die Folgen der Krise abzufedern und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.
Welche Argumente werden für die Zusammenlegung von IBH und LTH vorgebracht?
CDU und FDP beklagen die „Fragmentierung des Fördergeschäfts". Es gebe in Hessen derzeit „verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen internen Strukturen".
Die Verschmelzung biete laut CDU und FDP den „Raum für Effizienzsteigerungen, Kostensenkungen und Aufwandsreduzierungen, z.B. durch Verminderung des Abstimmungsbedarfs".
Wenn die CDU die Fragmentierung und den hohen Abstimmungsbedarf zwischen den Förderungsinstitutionen beklagen, dann ist das ungefähr so, wie wenn ein Taschendieb die Zunahme von Diebstählen anprangert.
Hessen-Agentur
Denn die CDU-Alleinregierung hat die Fragmentierung der Wirtschaftsförderung in Hessen erst in der jetzigen Form geschaffen. Sie haben 2004 die Hessen-Agentur aus der Taufe gehoben und - völlig unsinnig - die monetäre und die nicht monetäre Förderung getrennt und damit den Abstimmungsbedarf zwischen IBH und Hessen-Agentur nötig gemacht, den Sie jetzt beklagen.
Und die Hessen-Agentur hat sich bisher - gelinde gesagt - nicht als schlagkräftiges Instrument erwiesen. Man kann es auch drastischer ausdrücken: „Die Hessen Agentur ist noch nicht einmal in der Lage, die Landeswein- und sektprämierung vernünftig zu organisieren, wie wollen die denn eine vernünftige Standortkampagne für Hessen machen?" Das kommt nicht von mir, das sagte Herr Kollege Posch, zugegebenermaßen in der Zeit, als er gerade nicht hessischer Wirtschaftsminister war. Herr Posch forderte zu Recht die „Auflösung des Geldstaubsaugers Hessen Agentur" und die „Übertragung deren Aufgaben auf die IBH".
Schade, dass Sie sich mit dieser fundamentalen Kritik an der Hessen-Agentur offenbar nicht durchsetzen konnten, jetzt wo Sie wieder Minister sind, Herr Minister.
Die Hessen Agentur hat peinliche Standortkampagnen organisiert, wie „An Hessen führt kein Weg vorbei" - das klingt wie eine Drohung klingt und nicht wie eine Einladung. Unter dem Titel „Hessen inspiriert" wurde ein Hessenduft und Hessen Pralinen mit Grüner-Soße-Füllung entwickelt.
Kostensenkung und Aufwandsreduzierung, wie es im Gesetzentwurf von CDU und FDP geschrieben steht, standen bei der Hessen Agentur nachweislich nicht im Vordergrund, denkt man an teure Gala-Feiern in der Vergangenheit.
Für eine vernünftige Wirtschafts- und Mittelstandsförderung bedarf es mehr als ein Reisebüro der Landesregierung.
Die Hessen-Agentur wird als Wahlkampfinstrument der Landesregierung genutzt, Herr Posch sah gar in der „Finanzplanung den Vorwurf eines Wahlkampfhaushaltes" bestätigt.
Sie haben mit der Hessen-Agentur einen aufgeblähten Apparat geschaffen, der statt Existenzgründern und Unternehmen die Freundschaften des Ministerpräsidenten fördert, so konnte der Ministerpräsident seinem Freund aus der Eschborn-Connection einen gut dotierten Posten verschaffen.
Die Hessen-Agentur hat es nicht geschafft, sich als eine effiziente Beratungseinrichtung für kleine und mittlere Unternehmen zu etablieren. Existenzgründer müssen zwischen der Beratung der Hessen-Agentur und der Investitionsbank Hessen hin- und herlaufen, um Förderung zu erhalten. Das ist nicht weniger, sondern mehr Bürokratie. Wenn Sie endlich den Irrsinn der verschiedenen Anlaufstellen beenden wollen, schaffen Sie die Hessen-Agentur ab, die für jedermann erkennbar der Wirtschaft in Hessen nicht nutzt.
Wir wollen die Investitionsbank Hessen als Dienstleister für die hessischen Unternehmen und Existenzgründer stärken und die monetäre und nicht monetäre Wirtschaftsförderung in Hessen zusammenführen, in einer Beratungs- und Investitionsbank.
Es ist gut und richtig, dass die Interessen der IBH-Beschäftigten bei der geplanten Verschmelzung weitgehend gewahrt bleiben sollen. Darüber hinaus muss auch das Anliegen des Personalrats der IBH berücksichtigt werden, sowohl die Fortentwicklung des für die IBH-Beschäftigten bestehenden Tarifvertragsrechts im Gesetzentwurf präziser zu fassen, als auch die bestehenden betriebliche Altersversorgung der IBH-Beschäftigten im Rahmen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL - zu erhalten.
Die beklagte Fragmentierung wird durch die Verschmelzung von IBH und LTH nicht beseitigt, auch wenn es in der Gesetzesbegründung heißt, man wolle alle Angebote „aus einem Guss" anbieten. Weiter wird es neben der neuen Wirtschafts- und Infrastrukturbank noch immer die Hessen-Agentur geben und somit wird weiter ein Abstimmungsbedarf bestehen, den Sie als Problem nie wahrnehmen wollten.
Selbst wenn man die Effizienzgewinne durch einen Verschmelzung so hoch veranschlagen wollte, wie CDU und FDP dies offensichtlich tun, ist das der völlig falsche Zeitpunkt für die Verschmelzung der hessischen Wirtschaftsförderung unter dem Dach der Helaba.
Es ist unverständlich, warum das Land Hessen kurz vor der mit der Bundesregierung und den Ländern vereinbarten Neuordnung der Landesbanken in Deutschland einen solchen Schritt tun sollte. Es ist zurzeit gar nicht abzusehen, in welcher Form diese Neuordnung sich vollziehen wird und ob dann landespolitische Interessen nicht ein ganz anderes Institutionengefüge sinnvoll und erforderlich machen.
Gerade jetzt in Zeiten der Wirtschaftskrise braucht das Land Hessen eine handlungsfähige Bank, mit deren Hilfe es eingreifen und steuern kann. Sie wickeln gerade den Opel-Kredit - über die IBH ab, weil die Privatbanken nicht bereit waren, den Kredit zu vergeben. DIE LINKE befürwortet das in diesem konkreten Fall nicht, weil hier mit Staatsgeldern Arbeitsplätze vernichtet werden. Aber wir sind durchaus der Meinung, dass das Land die Möglichkeit haben muss direkt auf eine Bank zuzugreifen.
Wie wollen Sie das in Zukunft regeln? Wie direkt wird der Einfluss der Landesregierung auf eine mit der LTH unter dem Dach der Helaba verschmolzene Förderbank sein?
Prinzipiell ist es sinnvoll eine Wirtschafts- und Infrastrukturbank zu schaffen aus IBH, einer womöglich aus der Helaba heraus gelösten LTH und der Hessenagentur und darin die monetäre und die nicht-monetäre Wirtschaftsförderung zu vereinen. Sie zeigen im Gesetzentwurf selbst diese Alternative auf - und bleiben die Antwort auf die Frage schuldig, was eigentlich gegen diese Lösung spricht.
Wie Sie wissen, tritt DIE LINKE für die Verstaatlichung der privaten Banken und die öffentliche Kontrolle des Bankensektors ein. Das ist eine wesentliche Schlussfolgerung aus dem fatalen Scheitern des neoliberalen Deregulierungs- und Privatisierungskurses der vergangenen Jahre, der zur tiefsten Wirtschaftskrise seit 1929 geführt hat.
Die unrühmliche Rolle, die einige Landesbanken in der Vergangenheit gespielt haben, zeigt, dass ein Eigentümerwechsel alleine keine ausreichenden Garantie für eine Geschäftspolitik bietet, die sich an den Interessen der Beschäftigten, der Bankkunden und an der Entwicklung der Wirtschaft orientiert. Deshalb müssen Prinzipien durchgesetzt werden, die die Banken auf ihre Kernaufgaben beschränken und Exzesse wie in der Vergangenheit unmöglich machen.
1. Das Regionalprinzip muss als zentrales Arbeitsprinzip verankert und für die Landesbanken noch deutlich ausgebaut werden. Kenntnisse der lokalen und regionalen Strukturen und Bedürfnisse sind ein wesentlicher Faktor für ein funktionierendes Bankenwesen.
2. Die Gemeinwohlorientierung der Institute muss in den Statuten verankert und konkretisiert werden. Sie muss ihren Ausdruck in den Kreditvergaberichtlinien finden. Dazu gehört weiterhin die Ausarbeitung und Unterstützung regional- und strukturpolitischer Projekte und angesichts der globalen Klimaveränderungen insbesondere die Förderung ökologischer Pilotprojekte.
Wir brauchen eine „Wieder-Einbettung" der Wirtschaft in die Gesellschaft, und um dies politisch zu lenken und demokratisch zu kontrollieren, brauchen wir einen wirtschaftlich handlungsfähigen Staat. Über die Wirtschaftsförderung des Landes lassen sich wichtige gesellschaftspolitische Ziele durchsetzen, indem die Kreditvergabe wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen an soziale und ökologische Mindeststandards gekoppelt wird und gewerkschaftliche und Mitbestimmungsrechte von den Unternehmen eingefordert werden, die öffentliche Unterstützung beantragen. Wie diese Instrumente sinnvoll ausgebaut werden können, darüber sollten wir weiter diskutieren.
Im Kern einer Neuordnung des Banken- und Finanzsystem muss eine deutliche Demokratisierung stehen. Banken bzw. das Kreditgeschäft sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, deshalb darf die Geschäftspolitik nicht allein in Aufsichtsräten und Vorständen entschieden werden. Entscheidungen können etwa regionalen oder auf Landesebene tätigen Kreditbeiräten übertragen werden. Neben den Vertretern des jeweiligen Eigentümers können dem auch Vertreter der Beschäftigten, der Gewerkschaften, der Parlamente, die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzverbände angehören.
In einem solchen neuen politischen und institutionellen Gefüge könnten gerade staatliche Förderbanken wie die IBH eine zentrale Rolle spielen. Dafür wollen wir die Eigenständigkeit der IBH erhalten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
um es vorweg zu sagen - unsere Fraktion hat erhebliche Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf von CDU und FDP.
Die vorgesehene Verschmelzung der Investitionsbank Hessen (IBH) auf die Landestreuhandstelle Hessen (LTH) unter dem Dach der Landesbank Hessen-Thüringen halten wir für problematisch zur Neuausrichtung und Verbesserung der hessischen Wirtschaftsförderung.
Angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise brauchen wir starke Förderbanken, die eine gesamtwirtschaftliche Steuerungsfunktion ausfüllen, um die Folgen der Krise abzufedern und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.
Welche Argumente werden für die Zusammenlegung von IBH und LTH vorgebracht?
CDU und FDP beklagen die „Fragmentierung des Fördergeschäfts". Es gebe in Hessen derzeit „verschiedene Ansprechpartner mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und unterschiedlichen internen Strukturen".
Die Verschmelzung biete laut CDU und FDP den „Raum für Effizienzsteigerungen, Kostensenkungen und Aufwandsreduzierungen, z.B. durch Verminderung des Abstimmungsbedarfs".
Wenn die CDU die Fragmentierung und den hohen Abstimmungsbedarf zwischen den Förderungsinstitutionen beklagen, dann ist das ungefähr so, wie wenn ein Taschendieb die Zunahme von Diebstählen anprangert.
Hessen-Agentur
Denn die CDU-Alleinregierung hat die Fragmentierung der Wirtschaftsförderung in Hessen erst in der jetzigen Form geschaffen. Sie haben 2004 die Hessen-Agentur aus der Taufe gehoben und - völlig unsinnig - die monetäre und die nicht monetäre Förderung getrennt und damit den Abstimmungsbedarf zwischen IBH und Hessen-Agentur nötig gemacht, den Sie jetzt beklagen.
Und die Hessen-Agentur hat sich bisher - gelinde gesagt - nicht als schlagkräftiges Instrument erwiesen. Man kann es auch drastischer ausdrücken: „Die Hessen Agentur ist noch nicht einmal in der Lage, die Landeswein- und sektprämierung vernünftig zu organisieren, wie wollen die denn eine vernünftige Standortkampagne für Hessen machen?" Das kommt nicht von mir, das sagte Herr Kollege Posch, zugegebenermaßen in der Zeit, als er gerade nicht hessischer Wirtschaftsminister war. Herr Posch forderte zu Recht die „Auflösung des Geldstaubsaugers Hessen Agentur" und die „Übertragung deren Aufgaben auf die IBH".
Schade, dass Sie sich mit dieser fundamentalen Kritik an der Hessen-Agentur offenbar nicht durchsetzen konnten, jetzt wo Sie wieder Minister sind, Herr Minister.
Die Hessen Agentur hat peinliche Standortkampagnen organisiert, wie „An Hessen führt kein Weg vorbei" - das klingt wie eine Drohung klingt und nicht wie eine Einladung. Unter dem Titel „Hessen inspiriert" wurde ein Hessenduft und Hessen Pralinen mit Grüner-Soße-Füllung entwickelt.
Kostensenkung und Aufwandsreduzierung, wie es im Gesetzentwurf von CDU und FDP geschrieben steht, standen bei der Hessen Agentur nachweislich nicht im Vordergrund, denkt man an teure Gala-Feiern in der Vergangenheit.
Für eine vernünftige Wirtschafts- und Mittelstandsförderung bedarf es mehr als ein Reisebüro der Landesregierung.
Die Hessen-Agentur wird als Wahlkampfinstrument der Landesregierung genutzt, Herr Posch sah gar in der „Finanzplanung den Vorwurf eines Wahlkampfhaushaltes" bestätigt.
Sie haben mit der Hessen-Agentur einen aufgeblähten Apparat geschaffen, der statt Existenzgründern und Unternehmen die Freundschaften des Ministerpräsidenten fördert, so konnte der Ministerpräsident seinem Freund aus der Eschborn-Connection einen gut dotierten Posten verschaffen.
Die Hessen-Agentur hat es nicht geschafft, sich als eine effiziente Beratungseinrichtung für kleine und mittlere Unternehmen zu etablieren. Existenzgründer müssen zwischen der Beratung der Hessen-Agentur und der Investitionsbank Hessen hin- und herlaufen, um Förderung zu erhalten. Das ist nicht weniger, sondern mehr Bürokratie. Wenn Sie endlich den Irrsinn der verschiedenen Anlaufstellen beenden wollen, schaffen Sie die Hessen-Agentur ab, die für jedermann erkennbar der Wirtschaft in Hessen nicht nutzt.
Wir wollen die Investitionsbank Hessen als Dienstleister für die hessischen Unternehmen und Existenzgründer stärken und die monetäre und nicht monetäre Wirtschaftsförderung in Hessen zusammenführen, in einer Beratungs- und Investitionsbank.
Es ist gut und richtig, dass die Interessen der IBH-Beschäftigten bei der geplanten Verschmelzung weitgehend gewahrt bleiben sollen. Darüber hinaus muss auch das Anliegen des Personalrats der IBH berücksichtigt werden, sowohl die Fortentwicklung des für die IBH-Beschäftigten bestehenden Tarifvertragsrechts im Gesetzentwurf präziser zu fassen, als auch die bestehenden betriebliche Altersversorgung der IBH-Beschäftigten im Rahmen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - VBL - zu erhalten.
Die beklagte Fragmentierung wird durch die Verschmelzung von IBH und LTH nicht beseitigt, auch wenn es in der Gesetzesbegründung heißt, man wolle alle Angebote „aus einem Guss" anbieten. Weiter wird es neben der neuen Wirtschafts- und Infrastrukturbank noch immer die Hessen-Agentur geben und somit wird weiter ein Abstimmungsbedarf bestehen, den Sie als Problem nie wahrnehmen wollten.
Selbst wenn man die Effizienzgewinne durch einen Verschmelzung so hoch veranschlagen wollte, wie CDU und FDP dies offensichtlich tun, ist das der völlig falsche Zeitpunkt für die Verschmelzung der hessischen Wirtschaftsförderung unter dem Dach der Helaba.
Es ist unverständlich, warum das Land Hessen kurz vor der mit der Bundesregierung und den Ländern vereinbarten Neuordnung der Landesbanken in Deutschland einen solchen Schritt tun sollte. Es ist zurzeit gar nicht abzusehen, in welcher Form diese Neuordnung sich vollziehen wird und ob dann landespolitische Interessen nicht ein ganz anderes Institutionengefüge sinnvoll und erforderlich machen.
Gerade jetzt in Zeiten der Wirtschaftskrise braucht das Land Hessen eine handlungsfähige Bank, mit deren Hilfe es eingreifen und steuern kann. Sie wickeln gerade den Opel-Kredit - über die IBH ab, weil die Privatbanken nicht bereit waren, den Kredit zu vergeben. DIE LINKE befürwortet das in diesem konkreten Fall nicht, weil hier mit Staatsgeldern Arbeitsplätze vernichtet werden. Aber wir sind durchaus der Meinung, dass das Land die Möglichkeit haben muss direkt auf eine Bank zuzugreifen.
Wie wollen Sie das in Zukunft regeln? Wie direkt wird der Einfluss der Landesregierung auf eine mit der LTH unter dem Dach der Helaba verschmolzene Förderbank sein?
Prinzipiell ist es sinnvoll eine Wirtschafts- und Infrastrukturbank zu schaffen aus IBH, einer womöglich aus der Helaba heraus gelösten LTH und der Hessenagentur und darin die monetäre und die nicht-monetäre Wirtschaftsförderung zu vereinen. Sie zeigen im Gesetzentwurf selbst diese Alternative auf - und bleiben die Antwort auf die Frage schuldig, was eigentlich gegen diese Lösung spricht.
Wie Sie wissen, tritt DIE LINKE für die Verstaatlichung der privaten Banken und die öffentliche Kontrolle des Bankensektors ein. Das ist eine wesentliche Schlussfolgerung aus dem fatalen Scheitern des neoliberalen Deregulierungs- und Privatisierungskurses der vergangenen Jahre, der zur tiefsten Wirtschaftskrise seit 1929 geführt hat.
Die unrühmliche Rolle, die einige Landesbanken in der Vergangenheit gespielt haben, zeigt, dass ein Eigentümerwechsel alleine keine ausreichenden Garantie für eine Geschäftspolitik bietet, die sich an den Interessen der Beschäftigten, der Bankkunden und an der Entwicklung der Wirtschaft orientiert. Deshalb müssen Prinzipien durchgesetzt werden, die die Banken auf ihre Kernaufgaben beschränken und Exzesse wie in der Vergangenheit unmöglich machen.
1. Das Regionalprinzip muss als zentrales Arbeitsprinzip verankert und für die Landesbanken noch deutlich ausgebaut werden. Kenntnisse der lokalen und regionalen Strukturen und Bedürfnisse sind ein wesentlicher Faktor für ein funktionierendes Bankenwesen.
2. Die Gemeinwohlorientierung der Institute muss in den Statuten verankert und konkretisiert werden. Sie muss ihren Ausdruck in den Kreditvergaberichtlinien finden. Dazu gehört weiterhin die Ausarbeitung und Unterstützung regional- und strukturpolitischer Projekte und angesichts der globalen Klimaveränderungen insbesondere die Förderung ökologischer Pilotprojekte.
Wir brauchen eine „Wieder-Einbettung" der Wirtschaft in die Gesellschaft, und um dies politisch zu lenken und demokratisch zu kontrollieren, brauchen wir einen wirtschaftlich handlungsfähigen Staat. Über die Wirtschaftsförderung des Landes lassen sich wichtige gesellschaftspolitische Ziele durchsetzen, indem die Kreditvergabe wie zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen an soziale und ökologische Mindeststandards gekoppelt wird und gewerkschaftliche und Mitbestimmungsrechte von den Unternehmen eingefordert werden, die öffentliche Unterstützung beantragen. Wie diese Instrumente sinnvoll ausgebaut werden können, darüber sollten wir weiter diskutieren.
Im Kern einer Neuordnung des Banken- und Finanzsystem muss eine deutliche Demokratisierung stehen. Banken bzw. das Kreditgeschäft sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, deshalb darf die Geschäftspolitik nicht allein in Aufsichtsräten und Vorständen entschieden werden. Entscheidungen können etwa regionalen oder auf Landesebene tätigen Kreditbeiräten übertragen werden. Neben den Vertretern des jeweiligen Eigentümers können dem auch Vertreter der Beschäftigten, der Gewerkschaften, der Parlamente, die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern sowie Umwelt-, Sozial- und Verbraucherschutzverbände angehören.
In einem solchen neuen politischen und institutionellen Gefüge könnten gerade staatliche Förderbanken wie die IBH eine zentrale Rolle spielen. Dafür wollen wir die Eigenständigkeit der IBH erhalten.