Vergabepraxis der Öffentlichen Hand muss soziale und ökologische Anforderungen entsprechen

Rede von Janine Wissler zum Gesetzentwurf für ein Hessisches Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz der SPD am 14. Dezember.2010

Herr/Frau Präsident/in, meine Damen und Herren,

der Gesetzentwurf, den die SPD heute vorlegt, hat zwei Vorteile.

Erstens stammt er aus der Feder der schwarz-roten Koalition in Thüringen. Das heißt, in unserem Nachbarbundesland ist er bereits in Kraft; er ist europarechtskonform, und er ist technisch umsetzbar.

Jedenfalls gehen sowohl die CDU als auch die SPD in Thüringen davon aus. Von daher klingen die üblichen Vorwürfe nicht so überzeugend, dass jegliche Regelungen im Vergaberecht bürokratische Monster schaffen und den Mittelstand und die öffentliche Verwaltung überlasten würden. In den vergangenen Jahren hat ein Bundesland nach dem anderen Vergabegesetze verabschiedet, und das unter praktisch allen denkbaren Regierungskoalitionen. Nicht so Hessen.

Und zweitens spricht für den Entwurf der SPD, dass er viele vergabe- und mittelstandrelevante Fragen zumindest anschneidet und benennt. Damit geht der Gesetzentwurf schon mal über das hinaus, was die Landesregierung in dieser Hinsicht bisher vorgelegt bzw. nicht vorgelegt hat.

Mittelstandsförderung

Die Regierung betont zwar immer, dass der Mittelstand das Rückgrat der hessischen Wirtschaft ist, und dass zwei Drittel der Beschäftigten im Mittelstand arbeiten.

Aber leider hat der so genannte „hessische Weg" in vielen Bereichen gerade nicht dazu geführt, dass der Mittelstand profitiert. Die Praxis der Auftragsvergabe, Privatisierungen und Lohndumping haben den Mittelstand geschwächt und die Qualität der Arbeit verschlechtert.

Es liegt also nahe, den Mittelstand stärker zu fördern.

Aber ob das über einen Mittelstandsbeauftragten zu leisten ist, wie die SPD vorschlägt, ist einfach deshalb fraglich, weil die Herausforderungen kleiner und mittlerer Unternehmen strukturell bedingt sind und sich zum Beispiel aus der wachsenden Rolle und Macht transnationaler Konzerne und der Konkurrenz aus Billiglohnländern ergeben. Im Wettbewerb mit Großkonzernen ziehen die lokalen Mittelständler oft den Kürzeren.

Wer das Handwerk und die Beschäftigten in den KMU stärken will, der muss konsequenterweise das Wettbewerbsrecht der EU ablehnen, bei der sämtliche schwer erkämpften Standards in sozialer und ökologischer Hinsicht ausgehöhlt werden, indem völlig unterschiedliche Wirtschaftsräume zusammengeschlossen werden und der Schmutzkonkurrenz Tür und Tor geöffnet werden.

Vergabe

Der eigentlich substantielle Teil Ihres Entwurfs beschäftigt sich ja mit der Vergabe öffentlicher Aufträge. Und hier ist zu erwähnen, dass die öffentliche Hand als größter Auftraggeber eine Verantwortung hat und diese auch wahrnehmen soll.

Wenn öffentlich Aufträge fast ein Fünftel des Bruttoinlandsproduktes ausmachen, dann ist klar, dass alle Regelungen, die damit in Verbindung stehen, nachhaltige Auswirkungen auf das Wirtschaften im Lande haben.

Transparenz muss an erster Stelle stehen, das zeigen die jüngsten Unregelmäßigkeiten um die Auftragsvergabe in Hessen. Denn es geht hier um Steuergelder. Öffentliche Vergabe dient nicht der Begünstigung von Parteifreunden und anderen Seilschaften, sondern muss klaren Kriterien unterliegen, die für alle gelten. Vorfälle wie bei der Vergabe des Digitalfunks in Hessen beschädigen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in öffentliche Verwaltungen.

Die öffentliche Vergabepraxis sollte dazu beitragen, gute Arbeit zu fördern und den Ressourcenverbrauch so gering wie möglich zu halten. Und natürlich geht es auch darum, die Vielfalt der Unternehmen zu erhalten und zu verhindern, dass internationale Monopolisten kleine und ortsansässige Unternehmen in den Ruin treiben.

„Der niedrigste Preis allein ist nicht entscheidend." Das ist der wichtige Satz in Ihrem Entwurf.

Denn die Beurteilung der Angebote auf den unmittelbaren Preis zu reduzieren greift einfach zu kurz. Wenn nach einer Ausschreibung im Verkehrsbereich ein Subunternehmen eine Konzession ergattert, das seinen Mitarbeitern zu wenig zum Leben bezahlt, so dass sie aufstocken müssen, und an der Sicherheit der Fahrzeuge spart, und wenn deswegen ein ortsansässiger Mittelständler Konkurs anmelden muss, dann kann das nicht Sinn und Zweck der öffentlichen Auftragsvergabe sein.

Und es ist auch volkswirtschaftlich unsinnig und teurer, als wenn man gleich auf gewissen Standards bestanden hätte. Ähnliches gilt im Umweltbereich. Selbstverständlich kann ein billigeres Angebot einreichen wer sich um die saubere Entsorgung seines Abfalls nicht sorgt, wer Altmaterialien verbuddelt, statt sie zu recyclen und wer Produkte einsetzt, die unter Umgehung der Umweltauflagen hergestellt wurden. Die Folgekosten trägt dann aber doch wieder die Allgemeinheit.

Diese Kurzsichtigkeit hat ihren Grund nicht zuletzt in der akuten Finanznot vieler öffentlicher Auftraggeber. Das Kaputtsparen der öffentlichen Haushalte durch eine Steuersenkung nach der anderen führt so zur Aushöhlung tariflicher und arbeitsrechtlicher Normen.

Der Fall des CDU-Landrates von Uelzen, Theodor Elster, ist durch die Presse gegangen, weil Herr Elster unverblümt ausgesprochen hat, was hinter der Beschränkung auf das billigste Angebot steckt. Er verteidigte den Kauf von Produkten aus Kinderarbeit, weil deren niedrige Lohnkosten ein „entscheidender Wettbewerbsvorteil" seien. Von seinen Lieferanten wolle er auch keine Nachweise über ihre Produktionsketten verlangen, weil das zu einem „erhöhten Aufwand bei der Prüfung", also zu mehr Bürokratie führen würde. Umgekehrt komme der Verzicht auf Produkte aus Kinderarbeit nicht „unmittelbar den Kreiseinwohnern zugute". Dahin führt billig-billig-billig.

SPD-Entwurf zu lasch

Die Rechtsprechung des EuGH lässt zu, dass soziale und ökologische Anforderungen an öffentliche Auftragnehmer gestellt werden – auch nach dem Rüffert-Urteil.

Von dieser Möglichkeit sollte Gebrauch gemacht werden. Um das allerdings sicherzustellen, muss man dann weiter gehen, als die Thüringer Landesregierung das vorgemacht hat. Es bringt halt wenig, wenn Auftraggeber dies oder jenes berücksichtigen können.

Wenn sie das tatsächlich tun sollen, dann brauchen wir bindende Formulierungen, denn dass sie das können ist ohnehin klar, auch ohne ein Landesgesetz, wo das noch mal ausdrücklich drin steht. Der Auftraggeber kann nach Ihrer Formulierung „zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben", er „kann berücksichtigen, ob und inwieweit" Erstausbildung angeboten oder die Gleichstellung von Mann und Frau im Betrieb gefördert wird.

Das verpflichtet niemanden, und ist nicht neu. Außerdem ist ein großes Problem gerade in der Fläche und für viele Gemeinden, die Einhaltung solcher Vorgaben zu überprüfen. Leider nutzen eben die schönsten Ansprüche nichts, wenn nicht überprüft wird, ob und inwieweit sie eingehalten werden. Und in diesem Bereich reicht es nicht, den Auftraggebern frei zu stellen, Kontrollen durchzuführen. Sie brauchen dafür die Kapazitäten, und das heißt Personal und Geld, das bereitgestellt werden muss.

Sie entbinden einen großen Teil aller öffentlichen Aufträge von all diesen Auflagen, die Sie formulieren, durch die hohen Schwellenwerte. Der Schwellenwert 50.000 Euro liegt weit über dem, was für viele Liefer- und Dienstleistungsaufträge tatsächlich veranschlagt wird. In Niedersachsen, wo auch Schwarz-Gelb regiert, liegt die Grenze bei 30.000 Euro, in Rheinland-Pfalz bei 20.000 und Brandenburg hat sich gar auf 500 Euro festgelegt.

Wir halten 10.000 Euro für einen vernünftigen Schwellenwert, gerade wenn Aufträge verstärkt in Einzellose aufgeteilt werden sollen, um so den Kleinen und Mittleren Unternehmen größere Chancen einzuräumen.

Sie beschränken den Wirkungsbereich Ihres Gesetzes auch dadurch noch zusätzlich, dass in seinen Anwendungsbereich nur die öffentlichen Einrichtungen und Körperschaften fallen.

Heutzutage ist es aber dringend geboten, auch die privatrechtlich organisierten Einrichtungen mit einzubeziehen, die sich in öffentlichem Besitz befinden oder an denen die öffentliche Hand bestimmenden Anteil hat. Sie lassen die Lücke, dass Ihre Regelungen zwar für einen kommunalen Eigenbetrieb gelten, nicht aber für eine GmbH im Besitz derselben Kommune. Nach der Welle von Ausgliederungen und Überführungen in private Rechtsformen muss öffentlicher Einfluss unbedingt auch über solche Unternehmen ausgeübt werden.

Der Gesetzentwurf der SPD weist in die richtige Richtung, greift aber zu kurz und lässt viele Wünsche offen. Wenn man Einfluss auf die Auftragsvergabe nehmen will, dann geht das nur mit Muss-Bestimmungen. Wir haben bereits vor über einem Jahr einen Gesetzentwurf für ein Vergabegesetz eingereicht, wir sollten sie im Ausschuss auch gemeinsam diskutieren. Denn in einem sind wir uns einig, nämlich, dass Hessen dringend ein neues Vergabesetz braucht.