Für die Stärkung der kommunalen Bibliotheken

Rede zum Bibliotheksgesetz

Herr Präsident, meine Damen und Herren,

„Lesen ist für den Geist das, was Gymnastik für den Körper ist”, sagte mal ein Dichter.
Und der berühmteste Hesse, Hermann Hesse, meinte: „Von allen Welten, die der Mensch erschaffen hat, ist die der Bücher die Gewaltigste.“

In diesem Sinne war ich erfreut, als ich Ihrer Pressemitteilung entnahm, dass die CDU-Fraktion mit Herrn Lenz einen bibliothekspolitischen Sprecher hat. Die FDP hat mit Herrn Hahn ja nur einen videothekspolitischen Sprecher. Zu Videotheken ist leider keine Aussage von Hermann Hesse übermittelt.

Bibliotheken sind als Orte des freien Zugangs zu Wissen, Lernen und Forschen unersetzliche Bildungseinrichtungen. In Bibliotheken werden Lesefreude und Lesebegeisterung geweckt und sie dienen der Aus- und Weiterbildung, der Pflege des kulturellen Erbes, sowie der kulturellen und sozialen Integration.

Braucht Hessen ein Bibliotheksgesetz?
Eindeutig ja. Die Regierungsfraktionen stellen richtig fest, dass „Bibliotheken zentrale Orte für die Realisierung des Grundrechts der Meinungs- und Pressefreiheit sind.“
Schon 2007 hat die Enquetekommission "Kultur in Deutschland" des Deutschen Bundestages in ihrem Abschlussbericht die mangelnde „rechtliche und strukturelle Präzisierung der deutschen Bibliothekslandschaft“ festgestellt und den Ländern empfohlen, eigene Bibliotheksgesetze zu erlassen.
Ein Hessisches Bibliotheksgesetz ist zur Sicherung dieser Grundrechte dringend geboten.

Aber der vorgelegte Gesetzentwurf wird dem Problem nicht gerecht.
Zwar beziehen Sie sich auf die Empfehlungen der Enquête-Kommission, kommen den Empfehlungen aber gar nicht nach.
Was nützt es ein Bibliotheksgesetz einzuführen ohne die geforderten Inhalte? Ihr Gesetz regelt gar nichts, es ist frei von Inhalt.

Zwar verkündet Ihr bibliothekspolitischer Sprecher, mit dem Gesetz bekämen die Bibliotheken „einen soliden rechtlichen Rahmen zur Regelung ihrer Aufgaben und Funktionen“, tatsächlich aber enthält er weder Mindeststandards noch Regelungen zu verbindlicher Finanzierung.

Dabei gab die Enquête-Kommission sehr konkrete Empfehlungen ab, wie Bibliotheksentwicklungspläne zu erstellen und die Bibliotheken in die Bildungskonzepte der Länder einzubinden. Na gut, dafür bräuchte Hessen erst mal ein Bildungskonzept.

Mehr als die Hälfte der über 800 Bibliotheken in Hessen befindet sich in Trägerschaft der Gemeinden.

Kommunale Bibliotheken sind Kultureinrichtungen und zählen zu den so genannten freiwilligen Aufgaben der Kommunen. Existenz und Entwicklungsstand sind dadurch letztendlich abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Trägergemeinde. Angesichts der Krise der öffentlichen Finanzen sind in den vergangenen Jahren viele Bibliotheken, aber auch Theater und Musikschulen den Sparzwängen geopfert worden.
Da Bibliotheken auch zum Leidwesen der Kommunalpolitiker keine Pflichtaufgaben sind, ist eine Kommune in der finanziellen Not gezwungen, die Gemeindestraße weiter zu teeren, aber die Gemeindebibliothek zu schließen.
Zu einer funktionsfähigen Infrastruktur gehören aber nicht nur Verkehrswege, sondern zwingend Kultur- und Bildungseinrichtungen.
Deshalb heißt es in den Handlungsempfehlungen aus dem Schlussbericht der Enquete-Kommission: „Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.“ Diese Forderung teilen auch der Deutsche Bibliotheksverband und die Gewerkschaft verdi, die fordern, dass Mindeststandards und die Verbindlichkeit der Finanzierung zu regeln sind.

Zur Finanzierung heißt es bei Ihnen: „Die Bibliotheken werden von ihren Trägern finanziert.“ Um das festzustellen, brauchen wir kein Gesetz.
Und weiter: „Darüber hinaus fördert das Land im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die öffentlichen Bibliotheken […]“
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, also minus 3 Milliarden Euro. Sie stellen die Mittelzuweisung also ausdrücklich unter einen Haushaltsvorbehalt. Mit dieser Formulierung machen Sie klar, dass Sie den Kommunen keine zusätzliche Unterstützung zukommen lassen werden. Sagen Sie das doch offen. Ganze eineinhalb Millionen Euro sind dem Land die kommunalen Bibliotheken wert. Die Private Elite-Uni EBS bekommt das Zehnfache. Aber da sitzt ja auch Herr Rentsch (FDP) im Vorstand. Vielleicht sollten Sie sich mal im Förderverein einer Bibliothek engagieren, vielleicht wäre das Land dann dort auch etwas großzügiger.

Um den Mangel zu lindern, arbeiten in vielen Gemeinden mittlerweile Fördervereine auf ehrenamtlicher Basis. Den Mangel an qualifiziertem Personal können und sollen sie aber nicht ausgleichen.

Ihr Gesetzentwurf ändert für Kommunen und Bibliotheken nichts an der jetzigen Mangelsituation. Aber die geplanten Steuerentlastungen der schwarz-gelben Bundesregierung für Reiche und Unternehmer kosten die hessischen Kommunen über 100 Millionen Euro zusätzlich zur Kürzung des Kommunalen Finanzausgleichs durch die hessische Landesregierung.
Ihre Klientelpolitik ist ein Vernichtungsprogramm für kommunale Bibliotheken, Schwimmbäder und Jugendzentren. Die Kommunen brauchen mehr Geld, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, und kein Schaufenstergesetz.

Eckpunkte für ein sinnvolles und inhaltlich hilfreiches Bibliotheksgesetz wären aus Sicht der LINKEN:
  • Bibliotheken sind öffentlich und barrierefrei für jedermann zugänglich und die Benutzung unentgeltlich
  • Gemeinden ab 3000 Einwohnern richten ortsfeste Bibliotheken ein, für kleinere Gemeinden können Fahrbibliotheken organisiert werden
  • Bibliotheken benötigen eine den Aufgaben entsprechende Ausstattung mit Personal- und Sachmitteln und qualifiziertes Personal
  • Der Sonntag ist kein Öffnungstag
  • Und Bibliotheken müssen eingebunden werden in ein bildungs- und kulturpolitisches Gesamtkonzept.

Zudem sollten Standards für öffentliche Bibliotheken festgelegt werden, wie:
  • Die Mindestanzahl von Medieneinheiten pro Einwohner bzw. pro Bibliothek
  • Eine Verpflichtung zur Bestandsaktualisierung
  • Und die Nutzung von einem Drittel der Medien und Räumlichkeiten für Kinder- und Jugendarbeit

DIE LINKE setzt sich für eine gesetzliche Regelung ein, die den Unterhalt öffentlicher Bibliotheken zur Pflichtaufgabe erklärt und die Ausstattung mit Bibliotheken, deren Standards und Finanzierung festschreibt.
Der freie Zugang zu Informationen – unterstützt durch gut ausgebildete und motivierte Beschäftigte – ist eine demokratische Grundvoraussetzung.
In diesem Sinne sind wir gespannt auf die Anhörung.