Rede zur Umstrukturierung der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

Herr/Frau Präsident/in, meine Damen und Herren,

ich habe schon in der ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf gesagt, dass die Umstrukturierung der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung einen entscheidenden Geburtsfehler hat, nämlich, dass sie nie dem Zweck dienen sollte, die Arbeit der Behörde zu verbessern.
Das einzige Ziel war Kosten zu sparen und Personal abzubauen. Mit diesem Ziel wurde die Beratungsfirma Price Waterhouse Cooper (PwC) beauftragt, Vorschläge zum Umbau der HSVV zu entwickeln.

Die Frage, die das Beratungsunternehmen für viel Geld zu bearbeiten hatte, war, wie möglichst viele Stellen abgebaut werden können, ohne dass die HSVV völlig arbeitsunfähig wird. 300 Stellen sollen jetzt abgebaut und die HSVV neu strukturiert werden. Mit der Umstrukturierung fördern Sie die Zentralisierung der HSVV zulasten der Fläche und Strukturen vor Ort.

Leidtragende sind einmal mehr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn für die Mitarbeiter bedeutet das Arbeitsverdichtung, die Teams werden verkleinert und Standorte geschlossen – zunächst der Standort in Frankfurt. Die Arbeitsanforderungen bleiben. Dabei sind seit den neunziger Jahren bereits 2.000 Stellen im Bereich der Straßen- und Verkehrsverwaltung abgebaut worden.
Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung erklärten die Personalräte, die Mitarbeiter seien bereits jetzt überlastet, Burn-Out-Erscheinungen seien eine spürbare Folge der wachsenden Arbeitsbelastung. 

Unter dem Vorzeichen der Schuldenbremse trifft Ihre Kürzungspolitik jetzt einmal mehr die Landesbeschäftigten. Das halten wir für nicht hinnehmbar.
In Hessen sind die Landesbeschäftigten schon heute  stärker belastet als in andern Bundesländern, deshalb dürfen sie nicht noch weiteren Verschlechterungen ausgesetzt werden.

Auf den ersten Blick könnte man froh sein, dass dieser umfassende Stellenabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen auskommen soll. Aber das Verkehrsministerium will keine Arbeitsplatzgarantie für die verbleibenden Beschäftigten abgeben, genau so wenig wie für die Standorte.

Im Gegenteil, der Verkehrsminister soll gleich noch ermächtigt werden, weitere Niederlassungen der HSVV nach Gutdünken zu schließen. Also ohne Beteiligung des Parlamentes und der Öffentlichkeit.

Nach der Erfahrung mit der Schließung der Gerichtsstandorte wollen Sie sich die öffentliche Debatte ersparen. Auch dort galt: minimale Einsparung und maximaler Schaden. Diese Fragen dürfen aber nicht im stillen Kämmerlein entschieden werden, diese Fragen gehören in den Landtag und die betroffenen Gemeinden und die Beschäftigten müssen öffentlich Gehör finden im Falle von Standortschließungen. 

Ihr Vorgehen stößt in den betroffenen Gemeinden auf verständliche Ablehnung, wie beispielsweise in Schotten. Dort wird befürchtet, dass mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen einer der größten Arbeitgeber der Gemeinde mit 80 Arbeits- und Ausbildungsplätzen wegfallen könnte.

Die Verteilung von Behördenstandorten ist für die Regionen in Hessen von hoher Bedeutung und deshalb darf darüber nicht allein im Ministerium unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden. Das wurde auch in der Anhörung stark kritisiert. DIE LINKE hat deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, diese Ermächtigung des Ministers aus dem Gesetz herauszustreichen.

Denn es ist überhaupt nicht einsehbar, warum der Landtag seine Kompetenzen in dieser Frage ohne jede Not aus der Hand geben sollte und ich fordere die Mitglieder der Regierungsfraktionen auf, unserem Antrag zuzustimmen, ihrer Aufgabe als Abgeordnete nachzukommen statt die Verantwortung abzuschieben.

Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst ist kein Auslaufmodell. Aber dazu wollen Sie ihn machen. Durch die Spartenorganisation wollen Sie den Weg zu weiteren Privatisierungen öffnen, auch das lehnen wir ab. Der nächste Schritt sind dann Streichungen beim festen Mitarbeiterstamm und die Vergabe von Aufträgen an Dritte.


Wir halten die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen für grundfalsch. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass privat eben nicht gleich besser und billiger ist. Das hat auch Ihr Pilotprojekt zur Privatisierung der Straßenmeisterei Groß-Umstadt gezeigt. Dabei ist klar geworden, dass der Betrieb in öffentlicher Hand nicht nur verlässlicher, sondern auch wirtschaftlicher ist.

Hoheitliche Aufgaben wie auch die öffentliche Daseinsvorsorge müssen Aufgaben des Staates bleiben und dürfen nicht privatisiert werden.  

Meine Damen und Herren, was Sie mit dem Kaputtschrumpfen einer wichtigen Landesbehörde betreiben ist schlicht, die Probleme in die Zukunft zu verschieben.
Ihre Kürzungspläne gefährden die Sicherheit auf den hessischen Straßen. Es gibt bereits jetzt einen hohen Investitionsbedarf, unzählige Schlaglöcher sind ein sichtbarer Beleg für diesen Investitionsstau.

Der ADAC, die IG BAU, der Verband der hessischen Unternehmerverbände und andere haben kürzlich ein Positionspapier zur hessischen Verkehrsinfrastruktur verfasst. Darin schreiben sie: „Weil es uns um die Belange kommender Generationen geht, dürfen wir nicht nur das finanzielle Erbe des öffentlichen Sektors, also den Schuldenberg, betrachten, sondern wir müssen auch das sächliche Erbe des öffentlichen Sektors in den Blick nehmen… Es besteht die Gefahr, dass die Politik den Defizitabbau mittels Reduktion der öffentlichen Investitionen anstrebt – zu Lasten kommender Generationen… Kritische Stimmen, die höhere öffentliche Investitionen… anmahnen, wurden oft überhört.“

Sie kürzen bei der Infrastruktur und dann wundern Sie sich wieder, wenn der Winter mit Schnee und Glätte einhergegangen ist und zusätzliche Straßenschäden zu beseitigen sind. Dann kommt das nächste kurzfristige Sonderprogramm.

Meine Damen und Herren, im Interesse der Beschäftigten aber auch im Interesse der Bürger an einer guten Infrastruktur werden wir diesem Gesetzentwurf und dem Abbau von 300 Stellen nicht zustimmen.

Rede zur Umstrukturierung der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung

13.12.2011

 

Herr/Frau Präsident/in, meine Damen und Herren,

 

ich habe schon in der ersten Lesung zum vorliegenden Gesetzentwurf gesagt, dass die Umstrukturierung der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung einen entscheidenden Geburtsfehler hat, nämlich, dass sie nie dem Zweck dienen sollte, die Arbeit der Behörde zu verbessern.

Das einzige Ziel war Kosten zu sparen und Personal abzubauen. Mit diesem Ziel wurde die Beratungsfirma Price Waterhouse Cooper (PwC) beauftragt, Vorschläge zum Umbau der HSVV zu entwickeln.

 

Die Frage, die das Beratungsunternehmen für viel Geld zu bearbeiten hatte, war, wie möglichst viele Stellen abgebaut werden können, ohne dass die HSVV völlig arbeitsunfähig wird. 300 Stellen sollen jetzt abgebaut und die HSVV neu strukturiert werden. Mit der Umstrukturierung fördern Sie die Zentralisierung der HSVV zulasten der Fläche und Strukturen vor Ort.

 

Leidtragende sind einmal mehr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Denn für die Mitarbeiter bedeutet das Arbeitsverdichtung, die Teams werden verkleinert und Standorte geschlossen – zunächst der Standort in Frankfurt. Die Arbeitsanforderungen bleiben. Dabei sind seit den neunziger Jahren bereits 2.000 Stellen im Bereich der Straßen- und Verkehrsverwaltung abgebaut worden.

Bei der Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung erklärten die Personalräte, die Mitarbeiter seien bereits jetzt überlastet, Burn-Out-Erscheinungen seien eine spürbare Folge der wachsenden Arbeitsbelastung. 

 

Unter dem Vorzeichen der Schuldenbremse trifft Ihre Kürzungspolitik jetzt einmal mehr die Landesbeschäftigten. Das halten wir für nicht hinnehmbar.

In Hessen sind die Landesbeschäftigten schon heute  stärker belastet als in andern Bundesländern, deshalb dürfen sie nicht noch weiteren Verschlechterungen ausgesetzt werden.

 

Auf den ersten Blick könnte man froh sein, dass dieser umfassende Stellenabbau ohne betriebsbedingte Kündigungen auskommen soll. Aber das Verkehrsministerium will keine Arbeitsplatzgarantie für die verbleibenden Beschäftigten abgeben, genau so wenig wie für die Standorte.

 

Im Gegenteil, der Verkehrsminister soll gleich noch ermächtigt werden, weitere Niederlassungen der HSVV nach Gutdünken zu schließen. Also ohne Beteiligung des Parlamentes und der Öffentlichkeit.

 

Nach der Erfahrung mit der Schließung der Gerichtsstandorte wollen Sie sich die öffentliche Debatte ersparen. Auch dort galt: minimale Einsparung und maximaler Schaden. Diese Fragen dürfen aber nicht im stillen Kämmerlein entschieden werden, diese Fragen gehören in den Landtag und die betroffenen Gemeinden und die Beschäftigten müssen öffentlich Gehör finden im Falle von Standortschließungen. 

 

Ihr Vorgehen stößt in den betroffenen Gemeinden auf verständliche Ablehnung, wie beispielsweise in Schotten. Dort wird befürchtet, dass mit dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen einer der größten Arbeitgeber der Gemeinde mit 80 Arbeits- und Ausbildungsplätzen wegfallen könnte.

 

Die Verteilung von Behördenstandorten ist für die Regionen in Hessen von hoher Bedeutung und deshalb darf darüber nicht allein im Ministerium unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen werden. Das wurde auch in der Anhörung stark kritisiert. DIE LINKE hat deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, diese Ermächtigung des Ministers aus dem Gesetz herauszustreichen.

 

Denn es ist überhaupt nicht einsehbar, warum der Landtag seine Kompetenzen in dieser Frage ohne jede Not aus der Hand geben sollte und ich fordere die Mitglieder der Regierungsfraktionen auf, unserem Antrag zuzustimmen, ihrer Aufgabe als Abgeordnete nachzukommen statt die Verantwortung abzuschieben.

 

Meine Damen und Herren, der öffentliche Dienst ist kein Auslaufmodell. Aber dazu wollen Sie ihn machen. Durch die Spartenorganisation wollen Sie den Weg zu weiteren Privatisierungen öffnen, auch das lehnen wir ab. Der nächste Schritt sind dann Streichungen beim festen Mitarbeiterstamm und die Vergabe von Aufträgen an Dritte.

 

 

Wir halten die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen für grundfalsch. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass privat eben nicht gleich besser und billiger ist. Das hat auch Ihr Pilotprojekt zur Privatisierung der Straßenmeisterei Groß-Umstadt gezeigt. Dabei ist klar geworden, dass der Betrieb in öffentlicher Hand nicht nur verlässlicher, sondern auch wirtschaftlicher ist.

 

Hoheitliche Aufgaben wie auch die öffentliche Daseinsvorsorge müssen Aufgaben des Staates bleiben und dürfen nicht privatisiert werden.  

 

Meine Damen und Herren, was Sie mit dem Kaputtschrumpfen einer wichtigen Landesbehörde betreiben ist schlicht, die Probleme in die Zukunft zu verschieben.

Ihre Kürzungspläne gefährden die Sicherheit auf den hessischen Straßen. Es gibt bereits jetzt einen hohen Investitionsbedarf, unzählige Schlaglöcher sind ein sichtbarer Beleg für diesen Investitionsstau.

 

Der ADAC, die IG BAU, der Verband der hessischen Unternehmerverbände und andere haben kürzlich ein Positionspapier zur hessischen Verkehrsinfrastruktur verfasst. Darin schreiben sie: „Weil es uns um die Belange kommender Generationen geht, dürfen wir nicht nur das finanzielle Erbe des öffentlichen Sektors, also den Schuldenberg, betrachten, sondern wir müssen auch das sächliche Erbe des öffentlichen Sektors in den Blick nehmen… Es besteht die Gefahr, dass die Politik den Defizitabbau mittels Reduktion der öffentlichen Investitionen anstrebt – zu Lasten kommender Generationen… Kritische Stimmen, die höhere öffentliche Investitionen… anmahnen, wurden oft überhört.“

 

Sie kürzen bei der Infrastruktur und dann wundern Sie sich wieder, wenn der Winter mit Schnee und Glätte einhergegangen ist und zusätzliche Straßenschäden zu beseitigen sind. Dann kommt das nächste kurzfristige Sonderprogramm.

 

Meine Damen und Herren, im Interesse der Beschäftigten aber auch im Interesse der Bürger an einer guten Infrastruktur werden wir diesem Gesetzentwurf und dem Abbau von 300 Stellen nicht zustimmen.