Privatisierung der Unikliniken war ein Fehler!

Rede von Janine Wissler zum Antrag der Fraktion der SPD betreffend willkürliche und rechtswidrige Verschiebung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Privatisierung des Universitäts-
klinikums Gießen-Marburg am 2. März 2011

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil ist eine Riesenklatsche für die Landesregierung und für alle anderen Privatisierungsbefürworter.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass das sogenannte Leuchtturmprojekt von Roland Koch auf einem Verfassungsbruch fußt, denn Ihr Privatisierungsgesetz ist mit Art. 12 des Grundgesetzes unvereinbar.

Frau Wolff, ehrlich gesagt verwundert mich da schon Ihre Gelassenheit. Immerhin geht es hier um ein Grundrecht, das im Grundgesetz geschützt ist; und nebenbei geht es auch um verdammt viel Geld, das hier für das Land Hessen auf dem Spiel steht.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Arbeitnehmerrechte bei der Privatisierung von Staatsbetrieben. Das können wir nur begrüßen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dieses Urteil hat eine große Bedeutung über den konkreten Fall hinaus. Es ist ein Erfolg für die Beschäftigten und für alle Privatisierungsgegner. Es trägt hoffentlich dazu bei, den Privatisierungswahn der letzten Jahre und Jahrzehnte zu stoppen.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Universitätskliniken in Gießen und Marburg wurden im Jahr 2005 fusioniert und anschließend durch den Verkauf von 95 % der Anteile privatisiert. Aus dem Bieterverfahren ging die Rhön AG als Käuferin hervor. Der Kaufpreis betrug 112 Millionen € – obwohl das Universitätsklinikum damals einen Verkehrswert von mindestens 700 Millionen € hatte. Da haben Sie einen schönen Deal gemacht.

Diese erste komplette Privatisierung eines Universitätsklinikums in der öffentlichen Hochschulmedizin Deutschlands war von Beginn an umstritten. Es gab eine Bürgerinitiative, es gab eine Initiative für ein Volksbegehren gegen diese Privatisierung. Es gab zahlreiche Protestaktionen, weil eine Verschlechterung der Patientenversorgung und eine Verschlechterung der Arbeits-, Lehr- und Lernbedingungen befürchtet wurden.

Meine Damen und Herren, das Dramatische ist: Viele dieser Befürchtungen sind tatsächlich eingetreten. Trotz aller Warnungen, trotz verfassungsrechtlicher Bedenken und gegen alle Widerstände hat das Land diese Privatisierung vorangetrieben. Dabei hat es – das haben wir jetzt schwarz auf weiß – die Rechte der Beschäftigten eklatant verletzt.

Das Grundgesetz schützt die Berufsfreiheit und damit auch die Wahl des Arbeitgebers. Sie aber haben dem nicht wissenschaftlichen Personal des Universitätsklinikums kein Widerspruchsrecht gegen den Wechsel seines Arbeitgebers und den Verlust seiner Anstellung im öffentlichen Dienst eingeräumt. Meine Damen und Herren, damit haben Sie in verfassungswidriger Weise gegen die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verstoßen. Das finde ich besonders peinlich für Sie – weil Sie sich doch sonst bei jeder Gelegenheit als Hüter und Schützer unserer Verfassung aufspielen.

(Beifall bei der LINKEN)

Dieser Fehler ist jetzt höchstrichterlich bestätigt worden. Geklagt hatte eine Krankenschwester, die seit 1985 am Universitätsklinikum Marburg beschäftigt war. Das Urteil erklärt die im Gesetz angeordnete Überleitung des Arbeitsverhältnisses vom Land auf das Universitätsklinikum Gießen und Marburg für unvereinbar mit Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes und dem Recht auf Berufsfreiheit. Diesen Eingriff in das Recht der Berufsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt angesehen.

Meine sehr verehrten Herren von der FDP, deswegen stelle ich fest: Die sehr hohe Rechtsanwaltsdichte in Ihrer Fraktion macht Sie noch lange nicht zu einem guten Gesetzgeber.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Das Bundesverfassungsgericht hat auch gesagt, der Verlust eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers sei besonders schwerwiegend – weil das sehr viel stärker ins Gewicht fällt als der Wechsel von einem privaten Anbieter zu einem anderen. Deshalb wird dadurch die Freiheit der Berufswahl besonders stark eingeschränkt.

Dieses Urteil ist eine doppelte Klatsche für die Landesregierung. Denn in diesem Fall war das Land sowohl als Gesetzgeber als auch als Arbeitgeber in der Pflicht. Das Bundesverfassungsgericht sagt, in einem Privatisierungsprozess trete das Land in einer Doppelrolle auf, nämlich als bisheriger Arbeitgeber, aber eben auch als Gesetzgeber, der sich durch Gesetze selbst unmittelbar seinen arbeitsvertraglichen Pflichten entziehe. Den betroffenen Arbeitnehmern werde der von Ihnen gewählte Arbeitgeber einfach entzogen – und dieser Eingriff in die Arbeitsverträge sei nicht gerechtfertigt.

Meine Damen und Herren, mit anderen Worten: Hier haben Sie sich einfach aus der Verantwortung gestohlen. Das ist das Problem.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie sind als Arbeitgeber dem Schutz der Arbeitnehmer verpflichtet, und dieser Schutzfunktion sind Sie nicht nachgekommen. Den Beschäftigten im öffentlichen Dienst darf nicht durch Gesetz ein neuer privater Arbeitgeber zugewiesen werden. Ihnen muss ein Widerspruchsrecht gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses eingeräumt werden.

Frau Ministerin, Sie haben auf die Frage, warum das Land kein Widerspruchsrecht eingeräumt hat, im Ausschuss geschwiegen. Aber Ihre Motive liegen klar auf der Hand, und auch das lässt sich im Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachlesen: Der Verzicht auf ein Widerspruchsrecht und die Ausschaltung der Arbeitnehmerrechte – O-Ton Bundesverfassungsgericht – sollten den reibungslosen Vollzug der Privatisierung erleichtern.

So ist es. In Ihrem Privatisierungswahn wollten Sie diesen Verkauf durchziehen und haben dabei in Kauf genommen, gegen die Verfassung und gegen die Grundrechte der Beschäftigten zu verstoßen.

Bereits vor dem Urteil herrschte Verunsicherung bei den Beschäftigten, auch deshalb, weil der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen Ende 2010 ausläuft. Jetzt drohen betriebsbedingte Kündigungen. Die Ersten, die damit in Berührung gekommen sind, sind die Mitarbeiter des Fahrdienstes am Standort Gießen, die sich gegen die Ausgliederung in eine Servicegesellschaft mit drastischen Lohneinbußen wehren. Ihnen droht die Kündigung.

Nach dem Urteil ist die Unsicherheit natürlich noch größer, wie viele der Beschäftigten von dem Urteil überhaupt betroffen sind. Das konnten Sie, Frau Ministerin, im Ausschuss nicht beantworten.

(Ministerin Eva Kühne-Hörmann: Das steht doch im Protokoll!)

Mittlerweile habe ich von einer Besuchergruppe gehört, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU bereits detailliertere Infos hat. Frau Ministerin, so geht das nicht. Man kann nicht im Ausschuss nach dem Motto „Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts" auftreten und dann privilegierte Informationen an die eigene Fraktion geben.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Ministerin Eva Kühne-Hörmann: Das steht doch im Protokoll!)

Ich habe extra zweimal nachgefragt, ob Sie den Obleuten die Zahlen zur Verfügung stellen, sobald Sie sie haben. Ich habe keine Zahlen bekommen, Frau Ministerin, und ich glaube, dass das für die anderen Obleute auch nicht zutrifft. Deswegen legen Sie heute endlich die Fakten auf den Tisch, damit alle Abgeordneten des Hauses wissen, worüber wir hier reden.

(Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)

Frau Ministerin, das Bundesverfassungsgericht hat Sie angewiesen, bis zum 31.12. dieses Jahres eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen. Ich warne davor, so zu tun, als sei das noch sehr lange hin. Sie haben es bereits einmal versemmelt,

(Florian Rentsch (FDP): He, he, he!)

und diesmal sollten Sie, Frau Ministerin, die Bedenken von ver.di und den Betriebsräten ernst nehmen, statt sie wieder abzubügeln.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Frage ist, welche Regelung die Landesregierung finden will, um bis Ende des Jahres ein verfassungsgemäßes Gesetz zu verabschieden. Sie müssen den Bediensteten ein Rückkehrrecht bzw. ein Widerspruchsrecht einräumen. Wer das Widerspruchsrecht nachträglich wahrnimmt, setzt aber seinen Arbeitsplatz aufs Spiel, weil das Land viel zu wenige Stellen für das medizinische Personal hat. Sie haben keine Rücklagen für den Fall gebildet. Das ist jetzt auch das Dilemma für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, so positiv dieses Urteil ist. Sie haben Fakten geschaffen, und deswegen haben die Beschäftigten jetzt ein Problem.

Frau Ministerin, deshalb müssen Sie heute Stellung beziehen. Werden Sie den Beschäftigten die Rückkehr in den Landesdienst ermöglichen? Laufen die Beschäftigten, die nachträglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, Gefahr, betriebsbedingt gekündigt zu werden, weil das Land keine Verwendung für sie hat?

Diese Fragen müssen Sie beantworten. Kommen Sie Ihrer Verantwortung für die Beschäftigten wenigstens jetzt nach.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, die Privatisierung der Unikliniken war ein Fehler, und zwar sowohl aus Sicht der Patienten, aus Sicht der Beschäftigten und aus Sicht der Wissenschaft.

Die Beschäftigten beklagen seit der Privatisierung einen verschärften Leistungsdruck. Pflegekräfte fehlen, Überstunden häufen sich, und die Anzahl pflegerischer Überlastungsanzeigen stieg auf ein besorgniserregendes Niveau. Ärzte und Patienten üben Kritik an Behandlungsfehlern und Unterbesetzung. Oberärzte der Kinderklinik haben sich im letzten Jahr mit einem Brandbrief an die Klinikleitung gewandt, in dem sie davor warnten, dass die Klinik als Haus der Maximalversorgung sowie als Ausbildungsstandort gefährdet sei.

Die Personaldecke ist teilweise so dünn, dass das Personal, das ausdrücklich für Forschung und Lehre vom Land finanziert an den Unikliniken arbeitet, zum Teil zur klinischen Versorgung herangezogen wird und die Stellen damit zweckentfremdet werden.

Frau Ministerin, so viel zu Ihrem Leuchtturm. Gar nichts leuchtet hier. Das Einzige, was hier vielleicht leuchtet, sind die Augen der Aktionäre der Rhön AG.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir sind der Meinung, dass öffentliche Daseinsvorsorge in die öffentliche Hand gehört. Sie muss einer demokratischen Kontrolle unterliegen. Das gilt für Krankenhäuser, das gilt auch für die Hochschulmedizin.

Meine Damen und Herren, Privatisierungen bedeuten Demokratieabbau, weil demokratisch gewählte Parlamente keinen Einfluss mehr nehmen können. Der Fehler, den die Landesregierung hier gemacht hat, wird die Steuerzahlerin und den Steuerzahler vielleicht noch teuer zu stehen kommen.

Deshalb muss das Urteil zum Anlass genommen werden, auch die Möglichkeiten einer Rückabwicklung dieser falschen Privatisierung zu prüfen. Wir brauchen eine Umkehr, weg vom Ausverkauf der öffentlichen Daseinsvorsorge hin zur Rekommunalisierung, hin zur Rückabwicklung von erfolgten Privatisierungen.

(Beifall bei der LINKEN)

Unikliniken müssen öffentliche Einrichtungen sein und dürfen nicht der Gewinnerzielung dienen.

Mit Ihrem Vorgehen wollten Sie die Privatisierung der Unikliniken erleichtern. Jetzt haben Sie für alle zukünftigen Privatisierungen das Gegenteil erreicht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird Einfluss auf alle zukünftigen Privatisierungen haben. In Zukunft können sich Bund, Länder und Kommunen nicht einfach über verfassungsrechtlich geschützte Grundrechte der Beschäftigten hinwegsetzen, wie Sie das taten. Sie können sich nicht mehr auf leichtem Wege von Arbeitsverträgen lösen, um schneller zu privatisieren.

Meine Damen und Herren, das ist ein gutes Signal, und das ist hoffentlich eine große Hürde für den weiteren Ausverkauf öffentlichen Eigentums. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Wortmeldung zum Redebeitrag der Ministerin:

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich bin eine Gegnerin der Privatisierungsmaßnahmen. Aber auch ich habe nie gesagt, dass Privatisierung grundsätzlich gegen die Verfassung verstoße.

Die Verfassung lässt es zu, dass Regierungen schlechte Politik machen. Es gibt Regierungen, die schlechte Gesetze machen. Es gibt Regierungen, die das öffentliche Eigentum verscherbeln. Ihre Regierung ist das beste Beispiel dafür, dass schlechte Politik von der Verfassung geschützt wird.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Die Punkte, um die es ging und die verfassungsrechtlich bedenklich an ihrem Gesetz waren, betrafen nicht die Privatisierung, die wir, politisch gesehen, für vollkommen falsch halten. Dabei ging es um die Frage der Freiheit der Wissenschaft. Außerdem ging es um die Frage, ob es ein Widerspruchsrecht für die Beschäftigten geben soll.

Frau Ministerin, Sie wurden damals bei der Privatisierung auch von den Sachverständigen darauf hingewiesen. Sie haben das auch so gesehen. Ich darf aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zitieren. Da kann man lesen – ich zitiere –:

„Auch der hessische Landesgesetzgeber hatte in § 22 Abs. 7 UniKlinG im Zusammenhang mit der Überleitung von Landesbediensteten in den Dienst des Universitätsklinikums zunächst ein Widerspruchsrecht vorgesehen."

Sagen Sie also nicht, dass Ihnen die Problematik des Widerspruchsrechts vollkommen neu gewesen sei und dass Sie jetzt von diesem Urteil vollkommen erschüttert sind.

Natürlich gab es auch damals diese Bedenken. Zu fragen ist: Warum sind Sie davon abgewichen? – Da ist die Antwort doch ganz eindeutig. Das kann man im Urteil nachlesen. Sie sind davon abgewichen, um die Privatisierung zu erleichtern. Sie wollten es sich leichter machen. Sie wollten sich nicht mit lästigen Reibereien auseinandersetzen.

Grundrechte der Arbeitnehmer kosten auch Zeit. Sie können eine Privatisierung verzögern. Deshalb haben Sie in Kauf genommen, gegen die Grundrechte der Beschäftigten und gegen die Verfassung zu verstoßen, um die Privatisierung gegen alle Widerstände durchzuziehen. Das kritisieren wir.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

Ich finde, die Gelassenheit, mit der Sie versuchen, hier darüber hinwegzugehen, ehrlich gesagt, fast schon dreist. Wir haben es hier mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tun, das für die Landesregierung wirklich eine Klatsche ist. Da brauchen Sie nicht mit anderen Urteilen zu kommen. Das Bundesverfassungsgericht hat hier geurteilt.

Sie haben dann von einer Unruhe gesprochen, die künstlich herbeigeführt worden sei.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Von wem denn?)

Das wäre ja so, als ob die Beschäftigten das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mitbekommen hätten, wenn wir es nicht im Ausschuss thematisiert hätten. Frau Ministerin, das ist doch wirklich absurd. Natürlich gibt es da eine Verunsicherung. Nehmen Sie die ernst. Lenken Sie nicht davon ab.

(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Eines muss ich auch sagen: Herr Paulus, das Argument mit dem Wahlkampf ist wirklich ein ziemlich absurdes Argument. Ich halte es für zweifelhaft, dass das Bundesverfassungsgericht den Termin der Urteilsverkündung so wählt, dass die Opposition in Hessen ein Wahlkampfthema hat.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

Ich bezweifle das.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte für die Partei DIE LINKE sagen, dass kein Mitglied des Bundesverfassungsgerichts Mitglied unserer Wahlkampfteams ist und dass unsere Wahlkampfstrategie auch nicht mit dem Bundesverfassungsgericht abgestimmt ist. Das ist wirklich vollkommen absurd.

Ja, wir müssen jetzt alle Optionen prüfen. Frau Dorn, ich sage auch ausdrücklich: Wir müssen auch die Option der Rückabwicklung prüfen. Das steht zu Recht in dem Antrag der Fraktion der SPD, den auch Sie sehr gelobt haben. Auch diese Möglichkeit muss geprüft werden.

(Rafael Reißer (CDU): Quatsch! So ein Mist! So ein Unsinn!)

Wir brauchen aber vor allem in der Tat ein transparentes Verfahren. Sie haben gerade wieder das Gegenteil von Transparenz unter Beweis gestellt. Sie haben wichtige Informationen, nach denen im Ausschuss explizit gefragt wurde, den Obleuten vorenthalten. Sie haben sie aber Ihren eigenen Fraktionsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

Frau Ministerin, ich finde es fast schon niedlich, wenn Sie sich jetzt hinstellen und sagen, ein Abgeordneter aus der Region habe nachgefragt. Frau Ministerin, wenn das so ist, dann kündige ich Ihnen an: Ich werde jetzt täglich im Ministerium anrufen und nachfragen, ob es etwas Neues gibt und Sie mich zu unterrichten haben. – Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Janine Wissler