Gleicher Lohn für gleiche Arbeit

Rede von janine Wissler zur abschließenden Diskussion zum Antrag der SPD betreffend "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" in der Leiharbeit am 2. Februar 2011

Herr/Frau Präsident/in, meine Damen und Herren,

wir begrüßen, dass das Thema Leiharbeit auch in dieser Sitzung wieder auf der Tagesordnung steht. Die SPD macht die Leiharbeit ja bereits seit Jahren immer wieder zum Thema, erst um sie auszuweiten und jetzt, um sie wieder einzudämmen. Aber vor Erkenntnisgewinn ist niemand gefeit, bei attac galt das Motto: die Welt ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann.

Leiharbeit ist unsozial

Die Realität hat gezeigt, dass Leiharbeit systematisch genutzt wird, um Löhne zu drücken und Arbeitnehmerrechte abzubauen.

Die Stundenlöhne in der Zeitarbeitsbranche liegen bei durchschnittlich 7 Euro, dabei geht es in der Mehrzahl um Menschen, die eine Ausbildung und in vielen Fällen Berufserfahrung vorweisen.

Die Leiharbeit ist keine Brücke zur regulären Beschäftigung. Die viel beschworenen „Klebeeffekte", wonach Menschen durch die Leiharbeit irgendwann in einem Betrieb bleiben und eine reguläre Beschäftigung finden, stellen sich kaum ein. Der einzige Klebeeffekt, der festzustellen ist, ist der Profit, der bei den Zeitarbeitsfirmen kleben bleibt.

Von denen gibt es mittlerweile über 7.000 in Deutschland, eine boomende Branche, die auch davon profitiert, dass die Arbeitsagenturen 60 Prozent ihrer so genannten Kunden in Zeitarbeit vermitteln. Das ist für viele die einzige Alternative zu Ein-Euro-Jobs, aber keine Perspektive. Sozial ist eben nicht alles, was Arbeit schafft.

Deshalb begrüßen wir, dass die IG Metall am 24. Februar zu einem betrieblichen Aktionstag gegen prekäre Beschäftigung aufruft. Die Bundesregierung beschwört den Aufschwung, die Gewinne steigen, aber die Arbeitsplätze, die entstehen, sind größtenteils keine regulären Beschäftigungsverhältnisse.

Mehr als acht von zehn neuen Jobs entstehen in der Leiharbeit oder sind befristet, nur 15 Prozent der neuen Arbeitsverträge sind unbefristete reguläre Beschäftigungsverhältnisse. Dass der Bundesagentur-Chef Weise diesen Boom bei der Leiharbeit vor wenigen Tagen auch noch lobt, ist Ausdruck einer völligen Ignoranz gegenüber den Sorgen der Betroffenen.

Besonders betroffen davon sind junge Menschen und Berufseinsteiger. Gleichzeitig lamentieren Regierungen, dass junge Menschen keine Familie gründen. Ja, wie denn, wenn man von seiner Arbeit schon alleine nicht leben kann? Wenn man nicht weiß, in welche Stadt man in der nächsten Woche verliehen wird oder ob man morgen noch einen Job hat? Leiharbeiter sein, heißt ständig auf Abruf zu leben, ohne feste Arbeitszeiten, zu völlig unzureichenden Löhnen und ohne verlässliche Lebensperspektive. Dieser Zustand muss beendet werden.

Urteil Bundesarbeitsgericht

Im Dezember hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice (CGZP) die Tarifmächtigkeit, also das Recht, Tarifverträge abzuschließen, abgesprochen. Das BAG hat nach dem Arbeitsgericht Berlin und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt, dass die Branche in den vergangenen Jahren ein schlimmes Spiel mit den Beschäftigten gespielt hat.

Dass das möglich war, liegt zum einen an den Arbeitgebern der Leiharbeitsbranche. Die haben bereitwillig bei der Gründung der christlichen Gewerkschaften in ihren Betrieben geholfen, um dann mit ihnen Tarifverträge abzuschließen, deren Tarife die die ganze Idee der Branchen- und Flächentarifverträge unterlaufen.

Durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts könnten mehrere Milliarden Euro an Nachzahlungen fällig werden an die Beschäftigten und an die Sozialkassen.

Ob es dazu kommt, wird stark davon abhängen, wie viel Druck die Beschäftigten und ihre Interessenvertretungen, also die wirklichen Gewerkschaften, entfalten können.

Die Bundesregierung zeigt sich den Anliegen der Beschäftigten gegenüber bislang ziemlich taub und verweist darauf, dass die geltenden Regelungen größtenteils auf die rot-grüne Bundesregierung und die Hartz-Kommission zurückgehen.

Das ist schlimm genug, aber erst recht ein Grund, jetzt tätig zu werden. Gesetzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Leiharbeit werden nötig sein. Denn die Gewerkschaften allein, schrieb der DGB 2009 in seinem Kommentar zum elften Leiharbeitsbericht der Bundesregierung, „können unter den gegebenen Rahmenbedingungen keine ausreichende Regulierung erreichen."

SPD kritisiert die Politik der SPD-Grünen-Bundesregierung

Im März 2010 hat der Bundesrat eine bemerkenswerte Entschließung verabschiedet. Sie ist auf Initiative eines SPD-regierten Bundeslandes zustande gekommen und führt die Missstände und den ausufernden Missbrauch der Leiharbeit auf Gesetzesänderungen zurück, die aus der rot-grünen Regierungszeit stammen. Das wird auch ausdrücklich erwähnt.

Mit einem knappen Jahrzehnt Verspätung listet die SPD da sämtliche Punkte auf, die der DGB schon 2003 bei den Beratungen der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, besser bekannt als Hartz-Gesetze, vorbrachte: insbesondere die Aufhebung des Verbots der wiederholten Befristung und der maximalen Befristung auf 24 Monate.

Und natürlich die Aushöhlung des Equal Pay-Gebots durch Branchentarifverträge der Leiharbeit. Dabei war von Anfang an klar, dass die Beschäftigten der Zeitarbeitsbranche nicht so gut organisiert sind wie die Belegschaften in den Entleihbetrieben und dass sie daher keine so guten Tarifverträge verhandeln könnten wie die Stammbelegschaften.

Diese gesetzliche Regelung hat dem Lohndumping Tür und Tor geöffnet. Und sie hat die Stammbelegschaften unter Druck gesetzt, indem ihnen vorgeführt wurde, dass andere ihre Arbeit billiger machen können, und zwar im selben Betrieb, an derselben Werkbank. Die Liberalisierung und Flexibilisierung des Arbeitsmarktes durch die Hartz-Gesetze waren ein entscheidender Grund für die sinkenden Reallöhne der letzten Jahre.

Es gab nicht immer Leiharbeit in Deutschland. In den 1950er und 1960er Jahren wurde die Arbeitnehmerüberlassung, also die Leiharbeit, in Deutschland mit unerlaubter Arbeitsvermittlung gleichgesetzt und war deshalb verboten, in Zeiten eines massiven Wirtschaftswachstums wohlgemerkt. Erst in den 1970er Jahre wurden die Regeln zur Leiharbeit schrittweise gelockert. Gänzlich wurden die Schleusen ab 2003 geöffnet, mit fatalen Folgen.

Die Hartz-Gesetze zur Liberalisierung der Leiharbeit müssen zurückgenommen werden, wir brauchen gesetzliche Regelungen zur Eindämmung der Leiharbeit:

Gleiche Arbeit darf nicht schlechter entlohnt werden: Durch eine Flexibilitätsvergütung, wie in Frankreich, kann Leiharbeit zurückgedrängt werden. Elf Milliarden Euro im Jahr gibt der Bund für die sogenannten Aufstocker aus, also für Beschäftigte, die so wenig verdienen, dass ihr Verdienst nicht zum Leben reicht. Mit Equal Pay bei der Leiharbeit und allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen könnte dem endlich ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden.Die Überlassungshöchstdauer muss auf drei Monate begrenzt Und die Mitbestimmung auf die Leiharbeit ausgeweitet werden. Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen dürfen nicht als Streikbrecher missbraucht werden, Leiharbeit in bestreikten Betrieben muss verboten werden. Genau wie die Synchronisation von Arbeitsverträgen und Ausleihzeiten.

Nur dann kann sich für all die jungen Menschen, die in den Stellenanzeigen nur noch Angebote von Leiharbeitsfirmen finden, eine Perspektive auf verlässliche und gute Arbeit ergeben.

Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011

Umso dringlicher sind neue gesetzliche Regelungen, weil am 1. Mai 2011 die Übergangsregelung ausläuft, die Deutschland im Hinblick auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU getroffen hatte.

Ab diesem Datum können Leiharbeitsfirmen aus den osteuropäischen Nachbarländern in Deutschland tätig werden und ihre Beschäftigten hier zu den Löhnen einsetzen, die in ihrem Heimatland üblich sind.

Bisher kommen Saisonarbeiter vor allem aus Polen nach Deutschland. Sie arbeiten hier oft weit unter ihrer Qualifikation als Erntehelfer oder in anderen einfachen Tätigkeiten.

Das liegt daran, dass es innerhalb der Europäischen Union ein enormes Lohngefälle und riesige soziale Unterschiede gibt. Die Strategie der EU ist, die Lebensverhältnisse europaweit aneinander anzugleichen, und das soll durch Liberalisierung des Marktes, auch des Arbeitsmarktes geschehen. Untergrenzen werden dabei nicht festgelegt.

Im Klartext heißt das, man überlässt es dem freien Spiel der Marktkräfte, dass die Lebensverhältnisse in Deutschland und die in Portugal oder eben Polen sich einander annähern. Das heißt nicht, dass sie alle auf das Niveau in Deutschland oder gar Schweden oder Dänemark angehoben werden sollen. Für die Beschäftigten hier werden massive Verschlechterungen billigend in Kauf genommen.

Die Verdienstmöglichkeiten zum Beispiel in Polen sind in vielen Branchen derart miserabel, dass ausgebildete Ingenieure, Lehrer, auch leitende Angestellte ihre Chance darin sehen, in Hessen Spargel zu stechen, weil ihnen das mehr einbringt als die Arbeit in Polen. Und die deutschen Arbeitgeber nutzen dieses Lohngefälle aus, um lächerliche Hungerlöhne zu zahlen, von denen in Deutschland niemand leben könnte – es sei denn für eine begrenzte Zeit auf dem Zeltplatz.

Das wird demnächst professionell organisiert von Leiharbeitsfirmen.

Und deshalb brauchen wir einen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn. Den gibt es in den meisten EU-Staaten. Dass er in Deutschland noch nicht Realität ist, ist ein Armutszeugnis. Wir brauchen Lohnuntergrenzen und europaweite Standards, damit Arbeitnehmer nicht gegeneinander ausgespielt und als Lohndrücker missbraucht werden können. Und die Hartz-Gesetze müssen weg.