Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen – Wohnraumzweckentfremdung verbieten!
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Herr Lenders sieht mich schon als Wirtschaftsministerin; das freut mich. Der Mann glaubt an mich.
(Heiterkeit bei der LINKEN)
Ich glaube, in einem Punkt besteht Einigkeit, und das ist, dass bezahlbarer Wohnraum insbesondere
in den südhessischen Ballungszentren ein knappes Gut ist und dass es wirklich an Wohnungen mangelt, die sich junge Familien, Studierende, Rentnerinnen und Rentner und die wachsende Zahl von Geringverdienern überhaupt leisten können. Das ist, glaube ich, unstrittig, und das ist auch die Einschätzung, die alle Expertinnen und Experten teilen.
Herr Lenders, ich hätte gern all die Fragen, die Sie angesprochen haben, im Rahmen einer mündlichen Anhörung mit Ihnen diskutiert. Leider ist es so, und das spricht natürlich mal wieder für das Demokratieverständnis von Schwarz-Gelb, dass Sie uns im Ausschuss eine mündliche Anhörung verweigert haben. Wir haben eine mündliche Anhörung beantragt, um noch einmal die Meinung der Experten zu hören, auch durchaus weil es widersprüchliche Aussagen in den Stellungnahmen gab.
Schwarz-Gelb hat dagegen gestimmt, und das ist alles andere als souverän. Das zeigt einfach, dass
Sie sich den Argumenten überhaupt nicht stellen wollen, meine Damen und Herren.
(Beifall bei der LINKEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Hört, hört!)
Deshalb bleibt mir gar nichts anderes übrig, als noch einmal auf die Anhörungsunterlagen hinzuweisen. Herr Lenders, Sie sprachen eben davon, dass gerade in einer Stadt wie Frankfurt die Umwandlung von Wohn- in Gewerberaum bei so vielen leer stehenden Büroräumen wirtschaftlicher Unsinn wäre. Das mag sein, aber es ist nicht so, dass wir in einer Welt leben, in der kein wirtschaftlicher Unsinn passieren würde. Deshalb passiert das auch in Frankfurt.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Ja!)
Deswegen will ich mal aus der Stellungnahme des Frankfurter Amts für Wohnungswesen zitieren, in
der steht: Auch die Tatsache, dass in Frankfurt am Main ein Büroraumleerstand von rund 18 % des Bestandes vorliegt, bedeutet nicht, dass keine Umnutzungen von Wohnungen oder Wohnhäusern
beabsichtigt oder vorgenommen würden.
– Dies aus der Stellungnahme des Frankfurter Amts für Wohnungswesen. Das ist eine Stadt, die bekanntermaßen schwarz-grün regiert ist. Das hätte ich dann gern nochmal diskutiert, wenn Sie das in
Abrede stellen. In der Stellungnahme steht auch geschrieben: „Allein in den Jahren 1985 bis 2003 konnten durch dieses wohnungspolitische Instrument fast 9.000 Wohnungen für die Bürger erhalten, wiedergewonnen oder als Neubau ermöglicht werden.“
Meine Damen und Herren, dieses Instrument haben Sie den Kommunen aus der Hand geschlagen.
Wir haben in der Anhörung die Stellungnahme der Stadt München gehabt, auch die bescheinigt, dass
eine ganze Menge Zweckentfremdung verhindert werden konnte. Herr Lenders, Bayern hat 2007 unter einer CSU-geführten Regierung ein Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verabschiedet. Mittlerweile regieren in Bayern bekannterweise CSU und FDP. Mir ist keinerlei Gesetzesinitiative bekannt, dass die FDP sagen würde: Dieses wohnungspolitische Instrument sei verfassungswidrig. Um Gottes Willen, wenn Sie denn der Meinung sind, das sei verfassungswidrig, dann frage ich mich erstens, ob Bayern ein anderes Grundgesetz hat als Hessen. Und zweitens: Warum läuft die FDP in Bayern nicht Sturm dagegen, wenn Sie hier glauben, dass die Grundrechte verletzt würden?
(Beifall bei der LINKEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Alles Kommunisten!)
Unser Gesetzentwurf orientiert sich im Wesentlichen an dem bayerischen Gesetz und an der Wohnraumerhaltungssatzung der Stadt München. Bayern und München sind an der Stelle ganz gut mit Hessen und Frankfurt zu vergleichen.
Ich will noch einmal betonen: Wir wollen mit diesem Gesetz nicht die Wohnraumumwandlung verbieten.
Wir wollen den Gemeinden die Möglichkeit einräumen, in ihrem Gebiet entsprechende Regelungen
zu erlassen, wenn sie es für notwendig halten oder eben nicht. Wir brauchen eine rechtliche
Grundlage, damit die Kommunen diese Möglichkeit haben. Es geht hier nicht nur um die Frage der
Umwandlung von Wohnraum zu Gewerberäumen, sondern auch um den Leerstand. Wir haben gerade in Frankfurt eine ganze Menge Gebäude, die völlig unbegründet leer stehen. Es muss doch die Möglichkeit geben, dass eine Kommune in einer Zeit, in der Studierende keine Wohnungen mehr finden, in der Menschen aus den Innenstädten verdrängt werden, weil Sie aufgrund der Wohnungsknappheit einfach die hohen Mieten nicht mehr bezahlen konnten, gegen unbegründeten Leerstand vorgeht. Das muss doch möglich sein.
(Beifall bei der LINKEN und dem BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Die vorgeschlagenen Regelungen gelten in Bayern seit mehreren Jahren. Wenn uns jetzt CDU und
FDP vorwerfen, der Gesetzentwurf sei verfassungswidrig oder sozialistisch, dann treffen Sie damit Ihre Kolleginnen und Kollegen der CSU und der bayerischen FDP, weil die dieses Gesetz in die Praxis
umgesetzt haben. Ich will einräumen, dass das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung und des unberechtigten Leerstands allein nicht die Probleme auf dem hessischen Wohnungsmarkt lösen wird. Das wird es selbstverständlich nicht. Wir brauchen eine breite Palette an Maßnahmen; wir brauchen eine breite Palette zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Aber das Verbot der Wohnraumzweckentfremdung wäre ein Instrument, ein Element, ein Baustein für eine aktive Wohnungspolitik. Dies hat sich in der Bundesrepublik 35 Jahre lang bewährt. Es wurde von vielen Bundesländern praktiziert, ursprünglich von einer sozial-liberalen Regierung 1972 eingeführt. Wir sind der Meinung, dass dieser Gesetzentwurf den Kommunen ein wichtiges Instrument an die Hand geben würde, und deshalb bitten wir um Unterstützung.
(Beifall bei der LINKEN)