Rede zum Landesplanungsgesetz
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Wir werden dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes nicht zustimmen. Das liegt zum einen daran, dass Sie aus den Möglichkeiten, die sich mit diesem Gesetzentwurf bieten könnten, einfach nichts machen und offensichtlich auch nicht machen wollen. Rechtsanwalt Longo hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung – als einer von mehreren Anzuhörenden – dargelegt, dass der Landesgesetzgeber die Möglichkeit hätte, im Landesplanungsgesetz 2 % der Landesfläche für die Nutzung zur Windenergieerzeugung festzusetzen. Der BUND hat darüber hinaus eine Reihe sinnvoller Ziele des Umwelt-, aber auch des Gesundheitsschutzes vorgeschlagen, die in der hessischen Landesplanung berücksichtigt werden könnten.
Die Tatsache, dass Sie alle diese Änderungsvorschläge nicht aufgegriffen haben, Herr Minister, hat
offensichtlich etwas damit zu tun, dass Sie die Dinge so laufen lassen wollen, wie sie laufen, und weder auf den Ausbau der erneuerbaren Energien noch auf den Erhalt der Stadtzentren bzw. die Zerfasung der Siedlungsstruktur ernsthaft Einfluss nehmen wollen.
Was Ihnen an Neuerungen eingefallen ist, orientiert sich ziemlich dogmatisch und realitätsfern an dem
Kampfbegriff Entbürokratisierung. In diesem Sinne haben Sie die Fristen für die Abgabe von Stellungnahmen zu den Regionalplanentwürfen verkürzt. Auch hier haben wir vonseiten der Anzuhörenden viel Kritik gehört, die gesagt haben, dass diese neuen Fristen für ein vernünftiges und demokratisches Verfahren viel zu kurz sind. Eine Beteiligung der zuständigen Körperschaften ist so nicht mehr sicherzustellen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass gerade für die ehrenamtlichen Gremien und die Verbänden
die kurzen Fristen, die Sie jetzt festlegen wollen, ein ganz reales Problem sind und diese von einer
realen Beteiligung abgehalten werden. Nur Institutionen, die über einen großen Mitarbeiterapparat
verfügen, sind in der Lage, innerhalb von einem Monat oder zwei Monaten neue Sachverhalte eingehend zu prüfen. Das ist bei Ministerien, Investoren und Anwaltskanzleien der Fall, nicht aber bei Bürgerinitiativen und Umweltschutzverbänden. Deshalb sehen wir in einer Verkürzung der Fristen eine
Benachteiligung dieser Organisationen.
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Ihre Perspektive ist die von oben herab, und das spiegelt sich auch in den Einschränkungen der Möglichkeiten bei Raumordnungsverfahren wider. Sie wollen die Verfahren abkürzen, verschlanken oder gleich ganz abschaffen. Das steht natürlich auch auf der Wunschliste von Unternehmen und Verbänden, die sich in ihre Vorhaben möglichst wenig reinreden lassen wollen, weder von den betroffenen Gemeinden noch von gewählten Gremien, Einzelpersonen oder Umweltverbänden. Die Regionalversammlung Südhessen hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie sich sehr klar gegen diese Regelung ausspricht – vielleicht nicht zuletzt deshalb, weil sie das Verfahren um den Ausbau des Frankfurter Flughafens miterlebt hat. Auch die Regelungen zur Auslegung von Planungsunterlagen schränken die Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Selbstverständlich sollten die zu behandelnden Unterlagen auch digital im Internet einsehbar sein. Aber warum muss das damit einhergehen, dass die bewährte Form der öffentlichen Auslegung in den Gemeinden abgeschafft wird?
Der Leitgedanke dieser Novelle lautet: Fristen verkürzen, Abläufe vereinfachen, und wenn dabei Mitspracherechte unter die Räder kommen und die Energiewende auf der Strecke bleibt, dann soll Ihnen das nur recht sein. Nach demselben Prinzip verfahren die Regierungsfraktionen auch in den Auseinandersetzungen über Gesetzentwürfe hier im Haus. Sie haben eine Regierungsanhörung durchgeführt, Sie haben die Landtagsanhörung über sich ergehen lassen, aber Sie verfahren nach dem Motto „Die Regierung macht schon alles richtig, warum sollen wir die Zeit mit eigenen Überlegungen vergeuden?"
Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab, weil er Beteiligungsrechte an der Stelle vollkommen unnötigerweise einschränkt. Ihr ewiges Argument, dass Sie Ziele wie die Energiewende ja teilen, aber gerade hier oder dort nicht der richtige Ort sei, um sie anzugehen, ist wenig überzeugend. Wir sollten jede Gelegenheit nutzen, die Energiewende voranzutreiben, statt mit formalen Einwänden die eigene Untätigkeit zu entschuldigen.
(Beifall bei der LINKEN)