Vergabe öffentlicher Aufträge muss sozialökologischen Standards folgen

Rede von Janine Wissler zum Dringlichen Gesetzentwurf  der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge am 20. November 2012

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Ich bin sehr froh, dass wir heute erneut über das Thema öffentliche Vergabe diskutieren. DIE LINKE hat bereits 2009 dazu einen umfangreichen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. Aber das Problem ist heute so aktuell wie eh und je. Sehr viele Bundesländer haben das mittlerweile erkannt und haben entweder bereits Vergabe- und Tariftreuegesetze erlassen, oder sie arbeiten zumindest daran, das in Zukunft zu tun. Hessen ist unter schwarz-gelber Regierung auch in diesem Bereich wieder einmal Schlusslicht.

Der Niedriglohnsektor breitet sich aus. Immer mehr Beschäftigte arbeiten zu Löhnen, von denen sie nicht leben können, auch in Hessen. Die Bindekraft von Tarifverträgen lässt nach. Immer mehr Berufseinsteiger wissen gar nicht mehr, was ein sogenanntes Normalarbeitsverhältnis ist, weil sie nur noch befristete Verträge bekommen und keine gesicherten Arbeitsverhältnisse mehr haben.

Ich will an der Stelle noch einmal sagen – auch das kann man der SPD nicht ersparen –: Das sind Probleme, die natürlich auch auf der gesetzlichen Grundlage der sogenannten Arbeitsmarktreform der

Agenda 2010 entstanden sind. Die Einzelheiten lassen sich unter anderem in den Stellungnahmen des Deutschen Gewerkschaftsbundes zu den Hartz-IV-Reformen nachlesen. Auch damals wurde davor gewarnt, dass die Hartz-Gesetze dazu beitragen werden, die Bindekraft von Tarifverträgen zu unterlaufen, dass die Liberalisierung des Arbeitsmarktes die Gewerkschaften schwächt.

Wir haben jetzt eine Situation, in der es notwendig geworden ist, über so etwas wie gesetzliche Mindestlöhne zu reden, darüber zu reden, wie die Landesregierung und Gemeinden durch ein Vergaberecht auch gewerkschaftliche Anliegen staatlicherseits unterstützen können. Wenn jetzt auf der Regierungsbank behauptet wird oder wenn Herr Arnold gerade lange darüber gesprochen hat, dass das alles vergabefremd sei, wenn man in Vergabegesetzen beispielsweise eine

Ausbildungsquote, eine Frauenquote oder einen Mindestlohn fordert, dass das Probleme seien, die doch anderweitig angegangen werden müssten, dann frage ich Sie einmal: Wo gehen Sie diese Probleme denn an? Das ist doch die ganze Crux bei Ihrer Argumentation. Sie haben doch nichts gegen die Frauenquote, weil Sie sagen, das sei vergabefremd, und schreiben sie deswegen nicht ins Vergabegesetz. Nein, Herr Arnold, Sie lehnen die Frauenquote grundsätzlich ab, und es ist Ihnen doch vollkommen wurscht, ob das im Vergabegesetz oder in einem anderen Gesetz geregelt ist.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Sagen Sie!)

Die Frage, ob das vergabefremd ist, ist doch überhaupt nicht der Punkt. Sie lehnen Mindestlöhne ab, und das tun Sie, ob man das ins Vergabegesetz schreibt oder einen gesetzlichen Mindestlohn festlegt.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Genauso falsch!)

– Sie können sich gleich noch einmal zu Wort melden, Herr Arnold, und das richtigstellen, dass Sie ein absoluter Befürworter der Frauenquote sind. Das fände ich gut, wenn Sie sich an das Rednerpult stellen und sich zur Frauenquote bekennen würden.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Walter Arnold (CDU): Aber nicht im Vergabegesetz!)

Herr Arnold, das fände ich wirklich ein starkes Statement von Ihnen. Ich würde Ihnen sogar applaudieren.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Darauf kann ich verzichten! – Gegenruf des Ministers Jörg-Uwe Hahn: Vorsicht, Vorsicht!)

Herr Arnold, ich will Sie einmal fragen: Wer definiert eigentlich, was vergabefremd ist und was nicht?

(Dr. Walter Arnold (CDU): Sie und ich als Gesetzgeber!)

– Genau, der Gesetzgeber. Sehr gut, dass Sie das sagen, Herr Arnold. Der Gesetzgeber definiert das. Wenn man Vergabekriterien in ein Vergabegesetz hineinschreibt, dann sind sie auch nicht vergabefremd. Sie sagen es gerade sehr richtig, dass man die Dinge natürlich auch im Vergabegesetz regeln kann.

Wenn ich als Kunde Wert darauf lege, dass meine Lebensmittel nicht genmanipuliert sind, wenn ich als Kunde Wert darauf lege, dass meine Lebensmittel fair produziert und nicht in Kinderarbeit hergestellt werden, dann frage ich Sie: Warum hat die öffentliche Hand nicht auch das Recht, genau auf diese Fragen zu achten? Warum hat die öffentliche Hand nicht geradezu die Pflicht, darauf zu achten, dass bei der Produktion von Gütern grundlegende Arbeitsnormen eingehalten werden?

(Beifall bei der LINKEN, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Walter Arnold

(CDU): Wie will ein Handwerker das kontrollieren?)

Wieso darf der Verbraucher das tun, die öffentliche Hand nicht? Rechtlich haben Sie die Argumente schon lange nicht mehr auf Ihrer Seite. Herr Arnold, Sie haben das Rüffert-Urteil angeführt. Aber auch nach dem Rüffert-Urteil gibt es Vergabegesetze in der Bundesrepublik, die die Fragen von Mindestlohn und ILO-Kernarbeitsnormen sehr klar regeln und auch soziale und ökologische Kriterien anlegen.

Es ist natürlich eine Frage: Wie soll der Auftragnehmer garantieren, dass Produkte und Werkstoffe, mit denen er arbeitet, unter anständigen Bedingungen hergestellt werden? Das ist eine ganz wichtige Frage, weil es sehr wenig Sinn macht, viele schöne Sachen in ein Vergabegesetz zu schreiben – Frau Kollegin Waschke hat das angesprochen –, aber überhaupt nicht zu kontrollieren, ob es eingehalten wird. Deshalb muss ich als Erstes feststellen: Das Problem ist, Sie verweigern sich sogar der Frage. Sie wollen nicht einmal die Frage stellen, ob grundlegende Arbeitsnormen eingehalten werden, und Sie begründen das wieder mit zu viel Bürokratie, zu viel Aufwand.

(Dr. Walter Arnold (CDU): Richtig erkannt!)

An der Stelle muss man auch einmal klar sagen: Das entscheidende Kriterium, ob die FDP und die

CDU Bürokratie wollen oder nicht, hängt davon ab, ob dabei neue Leitungsstellen für ihre Abgeordneten oder für andere Leute herausspringen, denen sie meinen Jobs verschaffen zu müssen.

(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Dr. Walter Arnold (CDU): Das ist ein bisschen billig, Frau Kollegin! – Gegenruf des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist nicht billig, das ist die Wahrheit!)

– Wissen Sie, die Realität ist doch viel schlimmer als das, was die Opposition hier sagt. Die Realität ist viel dramatischer. Aber darüber werden wir in dieser Woche noch an anderer Stelle reden.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es!)

Ich will noch einmal darauf hinweisen, worum es hier geht. Es geht um grundlegende ILO-Kernarbeitsnormen. Da geht es um Kinderarbeit. Da geht es um Wochenarbeitszeiten von 60 Stunden und mehr. Da geht es um das Recht der Beschäftigten, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Die internationalen Rechtsnormen sind ein absolutes Minimum an Schutzrechten. Da geht es darum, ob in Zulieferländern zwölfjährige Kinder unter lebensgefährlichen Bedingungen in Steinbrüchen arbeiten. Ihnen ist es zu viel Aufwand, sich um solche Fragen zu kümmern. Ich frage mich wirklich: Was ist das für ein Weltbild, das Sie da an den Tag legen?

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Der hessische DGB-Landesvorsitzende Stefan Körzell hat vollkommen zu Recht gesagt, Ihr Gesetzentwurf ist eine „Enttäuschung auf der ganzen Linie“. Zwei Jahre nach dem Versprechen des ehemaligen Arbeitsministers Banzer haben Sie jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ausschließlich auf die Wünsche der Unternehmer zugeschnitten ist. Sie argumentieren nur aus deren Perspektive, und das geht so nicht.

Die Anforderungen, die Sie an die Unternehmen stellen, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, sind so minimal, dass es eigentlich Selbstverständlichkeiten sind. Das will ich einmal klar sagen. Im Präqualifikationsregister dürfen keine falschen Angaben gemacht werden, sagen Sie.

(Sabine Waschke (SPD): Das ist selbstverständlich!)

Das ist doch selbstverständlich. Man sollte doch meinen, dass den hessischen Unternehmen und ihren Verbänden ohnehin klar ist, dass Lügen sich nicht gehört.

(Heiterkeit und Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aber sicher ist es, wenn man es noch einmal ins Gesetz schreibt. Überprüfen wollen Sie das natürlich nicht. Sie wollen, dass Eigenerklärungen der Bieter und Bewerber ausreichen sollen. An der Stelle wäre ein bisschen mehr Law and Order nicht schlecht.

(Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sehr gut!)

Aber an der Stelle schauen Sie nicht hin. An der Stelle haben Sie grenzenloses Vertrauen, solange es um Ihre Klientel geht, dass sie die Gesetze schon einhalten wird.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Wie bei Steuerhinterziehern!)

Meine Damen und Herren, Sie wollen den Mittelstand vermehrt an PPP-Projekten beteiligen. In diesen Projekten steckt viel Geld. Das können Ihnen die Kämmerer sehr vieler Kommunen bestätigen. Die rechnen mittlerweile auch nach, was in den vergangenen Jahren in geheimen Verträgen festgelegt wurde. Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass es die öffentlichen Haushalte billiger gekommen wäre, wenn sie die Investitionen selbst aufgebracht hätten. Die Fenster im Wiesbadener Justizzentrum lassen grüßen. Aber dazu fehlt den Kommunen oft das Geld, und CDU und FDP tun nichts, um an dieser Situation etwas zu ändern.

Die Belange der Beschäftigten kommen in Ihrem Entwurf praktisch nicht vor. Ich finde es begrüßenswert, dass Sie die Wirtschaftlichkeit nicht ausschließlich am Preis festmachen wollen. Das zeigt im Ansatz ein Verständnis dafür, dass es rund um die betriebswirtschaftliche Perspektive noch eine Realität gibt, die Sie wahrnehmen. Dann listen Sie in § 11 alle möglichen Kriterien auf, einschließlich der Ästhetik und der Zweckmäßigkeit und sogar ein paar Umwelteigenschaften; aber die Arbeitsbedingungen, die Löhne und Tarifbindungen, das alles geht vollkommen leer aus.

Meine Damen und Herren, diesen Entwurf hätten die hessischen Unternehmerverbände gerade selbst schreiben können; vielleicht haben sie das auch. Aber dieser Entwurf führt die Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung vollkommen ad absurdum.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die wichtigen Forderungen der Beschäftigtenvertretungen und der Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen aufgreift und die Mittelstandsförderung enthält. Dazu gehören ein Mindestlohn von 10 € und die Berücksichtigung ökologischer Standards. Wir haben gute Anregungen aus anderen Bundesländern aufgegriffen, wo man sich um die konkrete Umsetzung fortschrittlicher Vergabegesetze zusammen mit den Verwaltungen, zusammen mit den Verbänden Gedanken gemacht hat. Denn eines ist vollkommen klar: Das schönste Gesetz hilft nichts, wenn die Mittel fehlen, um es in der Praxis umzusetzen. Natürlich müssen dafür auch Stellen geschaffen werden und muss geklärt werden, welche Behörde dafür zuständig ist.

Die Festschreibung der Vergabekriterien bringt auch nichts – da will ich zu den kleinen Differenzen kommen, die wir zu den beiden anderen Gesetzentwürfen der Oppositionsfraktionen haben –, wenn die Schwellenwerte so hoch angesetzt sind, dass sie einen Großteil der öffentlichen Aufträge gar nicht erfassen.

Wir hatten in diesem Haus bereits eine Anhörung zum Vergaberecht durchgeführt. Dort haben wir erfahren, dass 85 % aller Aufträge einen Wert unterhalb von 10.000 € hätten. Die Entwürfe von SPD und GRÜNEN arbeiten leider mit höheren Grenzwerten.

Vizepräsident Lothar Quanz:

Frau Wissler, bitte kommen Sie zum Schluss.

Janine Wissler (DIE LINKE):

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Deshalb wollen wir noch einmal darüber diskutieren, ob die Grenzwerte nicht niedriger anzusetzen sind. Trotzdem – auch das will ich sagen – gehen die Oppositionsentwürfe klar in die richtige Richtung. Unser Ziel muss sein, dass die öffentliche Hand ihrer Verantwortung für die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Land nachkommt und ihre Möglichkeiten zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch der Beschäftigten im Land nutzt.

Unternehmen, die Lohndumping betreiben und Umweltstandards unterlaufen, dürfen nicht noch mit öffentlichen Aufträgen belohnt werden. – Jetzt freue ich mich auf die Einlassungen von Herrn Arnold zur Frauenquote. Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))