Keine Rüstungsforschung an hessischen Hochschulen
Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Der 1. September ist der internationale Antikriegstag. Und auch am vergangenen Samstag hat es wie in den Jahren zuvor bundesweit Proteste gegen Militarisierung und Kriegseinsätze gegeben.
Dabei geht es auch um die zunehmende Militarisierung im Bereich von Bildung und Wissenschaft. In Frankfurt hat sich ein Bündnis „Bildung ohne Bundeswehr" gegründet gegen Bundeswehrwerbung an Schulen, Hochschulen, Arbeitsämtern und Bildungsmessen.
Immer mehr Schulen und Hochschulen sprechen sich explizit dafür aus, dass Bildungseinrichtungen ausschließlich zivilen und friedlichen Zwecken dienen sollen. So haben beispielsweise die Bert-Brecht-Schule in Darmstadt und die Käthe-Kollwitz-Schule in Offenbach beschlossen, nicht mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten und stellen sich damit gegen die Kooperationsvereinbarung, die das Kultusministerium mit der Bundeswehr geschlossen hat.
Schüler, Lehrer und Eltern an diesen Schulen wollen keine Jugendoffiziere im Unterricht. Das können wir nur unterstützen.
An immer mehr Hochschulen wird über Rüstungsforschung und Zivilklauseln diskutiert. In einer Urabstimmung an der Uni Frankfurt haben sich 76 % für eine Zivilklausel ausgesprochen. An der Universität in Kassel hat der Senat einen Beschluss verabschiedet, der ebenfalls eine rein zivile und friedliche Ausrichtung von Studium und Lehre abzielt.
Wir haben vor einiger Zeit eine Große Anfrage zur sicherheits- und wehrtechnischen Forschung an hessischen Hochschulen eingebracht. Nach Auskunft der Landesregierung sind die TU Darmstadt, die Hochschule Darmstadt und die Uni Frankfurt im Bereich der sicherheits- und wehrtechnischen Forschung aktiv. An der Hochschule Fulda hat es zuletzt im Jahr 2000 ein solches Forschungsprojekt gegeben.
Wir halten es für sinnvoll, im hessischen Hochschulgesetz eine Zivilklausel zu verankern, die klarstellt, dass Hessens Hochschulen Frieden und Abrüstung verpflichtet sind.
Ich möchte an dieser Stelle auf Artikel 69 der Hessischen Verfassung verweisen, ich hoffe, der Verfassungsschutz hört zu, denn der Artikel scheint mir dort etwas unterbelichtet zu sein.
In Artikel 69 heißt es:
(1) Hessen bekennt sich zu Frieden, Freiheit und Völkerverständigung. Der Krieg ist geächtet.
(2) Jede Handlung, die mit der Absicht vorgenommen wird, einen Krieg vorzubereiten, ist verfassungswidrig.
Rüstungsgüter werden nun mal entwickelt, um sie in Kriegen und bewaffneten Konflikten einzusetzen. Deutschland ist einer der größten Waffenexporteure der Welt, und auch in Hessen werden Waffen entwickelt, die dann an Länder wie Saudi-Arabien verkauft werden. Ich denke, dass es dem Geist der Hessischen Verfassung entspricht, Rüstungsforschung an hessischen Hochschulen zu unterbinden.
Dabei ist klar, dass nur eine ausreichende Ausfinanzierung der Hochschulen eine wissenschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und den immensen Druck nimmt, private Mittel einzuwerben und somit nicht nach eigener Ausrichtung forschen und lehren zu können.
Uns ist bewusst, dass es nicht ganz einfach ist diesen Grundsatz umzusetzen, allein schon durch die Tatsache, dass Militär- und Rüstungsforschung oft bestens verschleiert wird. Nicht einmal die Frage, was eigentlich unter militärische Rüstungsforschung fällt, ist abschließend geklärt.
Zudem existieren viele Forschungsprojekte, die unter den Begriff des dual use fallen. Projekte also, die primär einem zivilen Zweck dienen, trotzdem aber militärisch genutzt werden können.
Viele Forscherinnen und Forscher wissen oftmals gar nicht, zu welchem Zweck sie im Endeffekt eigentlich forschen. Sie sind Teil eines Großprojektes und arbeiten in ihren speziellen Bereichen, ohne zu erfahren, was als Endprodukt eigentlich heraus kommen soll.
Diese Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben nicht einmal die Chance, sich die Gewissensfrage zu stellen, ob sie bereit wären, Militär- oder Rüstungsgüter zu entwickeln. Von den 76% der Studierenden, die sich in Frankfurt für die Einführung einer Zivilklausel ausgesprochen haben, möchte offensichtlich niemand Kriegsforschung betreiben. Und es kann und darf nicht sein, dass diese Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen durch eine Verschleierungstaktik doch dazu gebracht werden.
Eine Verankerung der Zivilklausel im hessischen Hochschulgesetz würde einen rechtlichen Rahmen schaffen. Auch unsere im Antrag formulierte Forderung, die Vergabepraxis im Rahmen der öffentlichen Projektförderung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen dahingehend zu ändern, dass die zivile Ausrichtung von Forschung und Lehre gewährleistet ist, würde Rüstungsforschung erschweren.
Meiner Fraktion ist es wichtig, über diese Frage eine Diskussion anzustoßen sowohl an den Hochschulen als auch im Landtag, denn immerhin beschließt der Landtag als Haushaltsgesetzgeber die Mittel, die für die Forschung bereitgestellt werden.
Es geht hier auch um die grundsätzliche Frage nach der Verantwortung der Wissenschaft für die Gesellschaft und die Folgewirkung ihrer Forschung.
Altkanzler Helmut Schmidt hat sich im letzten Jahr im Rahmen einer Festansprache zu Ehren der Max-Planck--Gesellschaft sehr tiefgehend mit der Rolle der Wissenschaft im 21. Jahrhundert und ihrer Verantwortung auseinandergesetzt.
Seiner Ansicht nach ist die weltweite militärische Hochrüstung zu einem Menschheitsproblem geworden. Die heute aufgehäufte atomare Vernichtungskraft sei, so Helmut Schmidt, inzwischen tausendmal größer, als sie 1968 zu Zeiten des Nichtverbreitungsvertrages gewesen ist.
Zitat: „Die Hochrüstung betrifft allerdings nicht nur die atomaren Waffen, sondern ebenso Raketen, Panzer, Flugzeuge, Kriegsschiffe. Und vor allem müssen wir erkennen: Der fast ungehemmte Rüstungsexport sogenannter konventioneller Waffen hat das Vernichtungspotenzial vervielfacht. All die Millionen Kriegs- und Bürgerkriegsopfer seit 1945 sind durch konventionelle Waffen getötet worden, [...]. Ich muss mich fragen: Können wir im Ernst den Standpunkt vertreten, diese ungeheure lebensbedrohende Problematik gehe die forschende Wissenschaft nichts an?"
Helmut Schmidt appelliert in seiner Festrede an die soziale Verantwortung der Wissenschaft, Wissenschaftler könnten nicht für sich beanspruchen, unbehelligt von den Weltproblemen, unbehelligt vom ökonomischen und politischen Geschehen, [...] ein glückliches Eremitendasein zu führen. Sie hätten eine Mitverantwortung, denn fast jedwede Grundlagenforschung führe früher oder später zur praktischen Anwendung, deshalb dürfe die Frage der Folgewirkungen nicht ausgeklammert werden.
Es gebe aber auch eine Holschuld der Politik, betont Schmidt. Zitat: „der Bundestag [beschließt] in den Haushaltsgesetzen zwar den größten Anteil an der Finanzierung der wissenschaftlichen Forschung, aber tief greifende Diskussionen über Fragen der Forschung und der Wissenschaft sind selten, [...]. Bundestag und Politik erfüllen ihre Holschuld nur in sehr unzureichender Weise."
Meine Damen und Herren, ich finde vieles, was Helmut Schmidt in dieser Rede sagt, sehr beachtenswert und kann Ihnen die Lektüre nur empfehlen.
In Deutschland gab es nach dem Zweiten Weltkrieg eine Debatte über die gesellschaftliche Rolle der Wissenschaft und deren soziale Verantwortung. So wurde beispielsweise 1948 an der TU Berlin eine Regelung eingeführt, nach der die Studierenden neben dem technischen Fachstudium in den Ingenieur- und Naturwissenschaften ein humanistisches Begleitstudium absolvieren mussten. Dies geschah aus der Einsicht heraus, dass Wissenschaftler eben nicht im luftleeren Raum existieren, sondern eine gesellschaftliche Verantwortung tragen. Diese Regelung wurde dann in den 60er Jahren wieder abgeschafft.
Meine Damen und Herren, Albert Einstein hat mal gesagt, wenn er die Folgen seiner wissenschaftlichen Erkenntnisse geahnt hätte, wäre er Uhrmacher geworden.
Friedrich Dürrenmatt beschreibt diesen inneren Konflikt des Wissenschaftlers in „Die Physiker" sehr eindrücklich. Darin lässt sich ein Physiker ins Irrenhaus einweisen und für verrückt erklären, weil er Angst vor den Folgen seiner Entdeckung hat und davor, dass sie missbraucht werden könnte, um der Menschheit zu schaden.
Wir denken, dass die Politik eine Verantwortung dafür hat, was an öffentlichen Hochschulen passiert, deshalb haben wir diesen Antrag eingebracht.
Ende
Meine Damen und Herren, das Verteidigungsministerium gibt jährlich über eine Milliarde Euro für Wehrforschung aus. Das ist Geld, die das chronisch unterfinanzierte Bildungswesen dringend benötigt.
Kriege und bewaffnete Konflikte machen einen weltweit wachsenden Wirtschaftszweig aus. Laut des Stockholmer Instituts für Friedensforschung belaufen sich die weltweiten Staatsausgaben für Militär- und Rüstungsgüter auf 1,74 Billionen US-Dollar im letzten Jahr. 1,74 Billionen!
Würde man die in einem Jahr für Militär- und Rüstungsgüter ausgegebenen Mittel umverteilen, könnte man den schlimmsten Hunger auf der Welt erfolgreich und anhaltend bekämpfen. Bertolt Brecht sagte mal, Erfindungen für den Menschen würden unterdrückt, während Erfindungen gegen sie gefördert werden.
Die Rüstungsforschung ist dafür ein gutes Beispiel, Forschung und Wissenschaft sollten zum Ziel haben, Verbesserungen für die Menschen zu bringen, und nicht die Existenz von Menschen zu gefährden.
Wir sprechen uns nicht nur gegen Kriegsforschung, sondern auch gegen Kriegsführung aus. All das Geld, welches militärischen Zwecken dient, könnte nachweislich genutzt werden, um Probleme wie Hunger und Krankheit in Angriff zu nehmen.
Der Landtag sollte sich dafür aussprechen, diese wirtschaftliche Kriegsmaschinerie nicht weiter zu unterstützen und ein erster Schritt dahin wäre, Rüstungsforschung an Hessens Hochschulen zu unterbinden.