Mindestlohn: Von Arbeit muss man leben können
Rede von Janine Wissler zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Mindestlohngesetz (Landesmindestlohngesetz) am 9. Mai 2012 (Manuskript)
Herr/Frau Präsident/in, meine Damen und Herren,
in Artikel 33 der Hessischen Verfassung heißt es, das Arbeitsentgelt müsse zum Lebensbedarf für den Arbeitenden und seine unterhaltsberechtigten Angehörigen ausreichen. Die Realität sieht leider anders aus.
In Hessen arbeiten heute rund 300.000 Beschäftigte zu Niedriglöhnen. Also zu Löhnen, die kaum oder gar nicht ausreichen, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, geschweige denn eine Familie zu ernähren. Und diese Zahl wächst stetig. Frauen sind besonders stark betroffen: Mittlerweile arbeitet jede dritte Frau im Niedriglohnsektor.
Wenn man Artikel 33 ernst nimmt, ist dies ein permanenter Verstoß gegen die Hessische Verfassung. Dazu würde ich mir mal einen Aufschrei der so genannten Verfassungsschützer in diesem Land wünschen. Lohndumping ist ein geduldeter Verfassungsbruch und die Landesregierung tut nichts dagegen, obwohl es hier um die Existenz und auch um die Würde der Menschen geht.
Es ist nicht hinnehmbar, dass eine wachsende Zahl von Menschen gezwungen ist, trotz Vollzeitbeschäftigung zur Arbeitsagentur zu gehen und ihre geringen Einkommen mit Hartz IV aufzustocken.
Genau darauf spekulieren aber die Unternehmen: Sie zahlen Niedriglöhne und die Steuerzahler stocken auf.
Das geht nicht nur zu Lasten der Allgemeinheit, es ist vor allem entwürdigend für die Betroffenen. Gerade in einem reichen Land wie Deutschland muss gelten: Von Arbeit muss man leben können. Deshalb brauchen wir endlich einen gesetzlichen Mindestlohn, der die Menschen vor diesen Dumpinglöhnen schützt.
Denn sozial ist eben nicht, was Arbeit schafft, wenn die Löhne nicht zum Leben reichen. Mit der Ausweitung des Niedriglohnsektors steigt das Armutsrisiko für breite Schichten der Bevölkerung. Und niedrige Einkommen bedeuten auch niedrige Renten. Die Ausweitung des Niedriglohnsektors und die zunehmenden prekären Beschäftigungsverhältnisse werden zu einer explodierenden Altersarmut führen.
Viele Menschen können schon heute nicht mehr leben von ihrer Rente und sind gezwungen bis ins hohe Alter zu arbeiten, um nicht völlig in die Armut abzurutschen.
Und natürlich belasten Niedriglöhne auch die Sozialversicherungssysteme, wer wenig verdient, zahlt auch wenig ein und desto größer der Niedriglohnsektor, desto mehr Steuergelder müssen aufgewendet werden. Deshalb würde ein gesetzlicher Mindestlohn sogar zur Entlastung der öffentlichen Haushalte beitragen.
Die Gewerkschaften setzen sich seit Jahren für einen gesetzlichen Mindestlohn ein, denn der Anteil der Arbeitseinkommen am Bruttoinlandsprodukt sinkt in Deutschland so dramatisch wie in keinem anderen Industrieland. Während die Lohnstückkosten im EU-Durchschnitt seit Einführung des Euro um 22 Prozent gestiegen sind, sind sie in Deutschland gerade mal um 7 Prozent angestiegen. Mittlerweile fordert sogar Bundesfinanzminister Schäuble ein deutliches Lohnplus, auch wenn er den Worten leider keine Taten folgen lässt.
Für das Anwachsen des Niedriglohnsektors gibt es viele Gründe. Der DGB Hessen nennt an erster Stelle die ZITAT „arbeitsmarktpolitische Weichenstellungen der jüngsten Vergangenheit, insbesondere… die Hartz-Gesetzgebung“.
Also die Liberalisierung der Leiharbeit durch Hartz I, die Einführung der Minijobs durch Hartz II und natürlich Hartz IV und die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln.
„Wir müssen einen Niedriglohnsektor schaffen“, erklärte Ex-Kanzler Schröder wörtlich. Den haben wir jetzt. Das war politisch so gewollt und wurde ganz bewusst durch gesetzliche Regelungen gefördert.
Dass der Mindestlohn heute überhaupt nötig ist, liegt also in erster Linie an der falschen Arbeitsmarktpolitik. Auch das muss immer wieder gesagt werden.
Nun kann Hessen keinen allgemeingültigen Mindestlohn für die hessischen Beschäftigten einführen, weil die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt, wo die Bundesregierung die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns blockiert. Das heißt aber nicht, dass man in Hessen gar nichts tun kann.
Das Land hat durchaus die Möglichkeit innerhalb seines Einflussbereichs Mindestlöhne festzusetzen. Deshalb haben wir ein Landesmindestlohngesetz eingebracht, dass garantieren soll, dass im öffentlichen Dienst und bei öffentlichen Unternehmen kein Lohn unter 10 Euro gezahlt werden darf.
Auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hat das Land eine Verantwortung. Unternehmen, die Dumpinglöhne zahlen, dürfen nicht durch öffentliche Aufträge belohnt werden. Gleiches gilt für öffentliche Förderung von Unternehmen.
Das ist der Kern unseres Gesetzentwurfs: Überall dort, wo das Land Einfluss auf die Lohnpolitik hat, muss eine Lohnuntergrenze eingezogen werden.
Unser Gesetzentwurf orientiert sich an der Regelung in Bremen, dort hat man sich dafür entschieden, den Mindestlohn in den Bereichen einzuführen, in denen es möglich ist.
Uns ist natürlich bewusst, dass dieses Gesetz für einen großen Teil der Beschäftigten in der Privatwirtschaft keine unmittelbaren Verbesserungen bringt. Das hat auch die SPD in ihrer Presseerklärung zu unserem Gesetzentwurf festgestellt.
Herr Decker, Sie haben Sie Recht, wenn Sie sagen, dass der Friseurin damit erst mal nicht geholfen wäre. Das ist richtig. Wissen Sie, womit der Friseurin geholfen gewesen wäre? Wenn die SPD unsere Initiativen zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns im Bundestag nicht immer wieder abgelehnt hätte, als sie dort noch was zu sagen hatte.
In der Debatte 2006 hieß es noch seitens der SPD – namentlich von Andrea Nahles - : „Verabschieden Sie sich von Ihrer populistischen Forderung nach 8 Euro Mindestlohn!“ Die SPD hat im Bundestag immer wieder gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns gestimmt.
Dass es den gesetzlichen Mindestlohn nicht gibt, liegt auch an der SPD, deshalb sollten Sie die Backen nicht ganz so weit aufblasen bei diesem Thema.
Meine Damen und Herren, ein Mindestlohn muss so hoch sein, dass er zum Leben reicht. Die Vorstellungen von etwa sieben Euro, die derzeit in der CDU diskutiert werden, würden hingegen Dumpinglöhne zementieren. Deshalb fordern wir einen Mindestlohn von 10 Euro in der Stunde. Das macht bei einer 40-Stunden-Stelle gerade einmal 1600 Euro brutto. Wer das für zu viel hält, der soll aufhören den Menschen zu erzählen, dass sich Leistung wieder lohnen muss.
Dieser Betrag ist nicht willkürlich gewählt, sondern nach Angaben der Bundesregierung muss jemand, der 45 Jahre lang in die Rentenversicherung einzahlt, mindestens diese 10 Euro pro Stunde in Vollzeit verdienen, um ein Rentenniveau über der Grundsicherung zu erreichen. Wer das für unangemessen hält, dem sind die Maßstäbe verrückt. Es ist doch inakzeptabel, dass in manch einem Dax-Konzern der Pförtner 300 Jahre arbeiten müsste, um auf ein Jahresgehalt ihres Chefs zu kommen.
Wir schlagen auch eine Regelung zur jährlichen prozentualen Anpassung der Höhe des Mindestlohns an die allgemeine Lohnentwicklung vor, nämlich analog der jährlichen Diätenerhöhungen. Das fanden Sie alle richtig und was Sie sich selbst zugestehen, können Sie den Beschäftigten in diesem Land nicht verweigern.
Wir brauchen gute Löhne, in erster Linie höhere Tariflöhne durch starke Gewerkschaften, aber eben auch einen Mindestlohn, damit Lohndumping endlich Einhalt geboten wird. Von Arbeit muss man leben können. Im Interesse der Beschäftigten in diesem Land sollten Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen.