Zur Einsetzung eines Untersuchtungsausschusses zur Biblis-Abschaltung

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Abschaltverfügung, die das Umweltministerium im Rahmen des dreimonatigen Atommoratoriums 2011 erlassen hat, rechtswidrig war. Das bedeutet, dass RWE jetzt Tür und Tor offenstehen, um das Land Hessen auf Schadenersatz in Millionenhöhe zu verklagen. Ich bin auch der Meinung: Das darf nicht ohne politische Konsequenzen bleiben.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Opposition bereits 2011 kritisiert hat, dass das sogenannte Atommoratorium, das die Kanzlerin damals nach Fukushima verkündet hat, überhaupt keine rechtliche Grundlage hatte. Man konnte die Atomkraftwerke nicht einfach einmal für drei Monate stilllegen, um sie einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Frau Merkel ging es damals auch gar nicht um den Atomausstieg; es ging darum, irgendwie über die Landtagswahl in Baden-Württemberg zu kommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen hat man eine kurzfristige Lösung gefunden, die überhaupt nicht tragbar war. Man hätte die Atomkraftwerke rechtssicher stilllegen können. Das Klügste wäre gewesen, man hätte die Laufzeiten überhaupt nicht verlängert. Das ist ja erst wenige Monate vorher passiert.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Man hätte sie rechtssicher stilllegen können, und deswegen haben wir damals auf Bundesebene ein Abschaltgesetz gefordert. Das hätte man in dieser Situation in wenigen Tagen durch den Bundestag bringen können; und das wäre rechtssicher gewesen. Das wollte man damals nicht, und dann hat das hessische Umweltministerium die Lösung des Bundes, die gefunden wurde, auch noch stümperhaft umgesetzt.

Man hätte natürlich auch Biblis rechtssicher stilllegen können. Man hätte genau dafür eine ganze Menge von Sicherheitsmängeln anführen können. Ich will noch einmal daran erinnern: Biblis war nicht gegen Flugzeugabstürze zu sichern. Es hatte keine externe Notstandswarte. Die sogenannten „Weimar-Auflagen“ aus dem Jahr 1987 waren zu großen Teilen nicht umgesetzt worden. Meine Damen und Herren, all das wären gute Gründe gewesen, Biblis stillzulegen, und zwar lange vor dem 11. März 2011.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Da aber die Landesregierung bis Fukushima die Aussage „Die Atomkraft ist sicher“ wie eine Monstranz vor sich hergetragen hat, war es natürlich nicht möglich, Biblis aufgrund von Sicherheitsmängeln stillzulegen. Das war das Grundproblem. Man hätte auf Bundes- und Landesebene eine saubere rechtliche Lösung hinbekommen können. Das hat Schwarz-Gelb damals sowohl im Land als auch im Bund verhindert.

Dieses Moratorium wurde damals zwischen der Kanzlerin und den betroffenen Ministerpräsidenten ausgehandelt. Deswegen finde ich es sehr bedauerlich, dass der Ministerpräsident heute nicht da ist und auch letztes Mal im Plenum nicht die Gelegenheit ergriffen hat, einmal aufzuklären, was damals wirklich besprochen wurde und inwieweit der Bund eine Anweisung gegeben hat. Er kann seine Sicht der Dinge noch einmal darstellen. Er war maßgeblich an der Abschaltverfügung beteiligt. Er hat an der Abschaltverfügung sogar noch Änderungen vorgenommen – leider nicht die richtigen.

(Heiterkeit bei der LINKEN)

Er hat es auch nicht rechtssicher gemacht. Deswegen finde ich es schon bedauerlich, dass der Ministerpräsident überhaupt nicht meint, sich zu dieser Sache in irgendeiner Form erklären zu müssen.

(Beifall bei der LINKEN – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das kommt noch!)

Hessen ist das letzte Land gewesen, das damals die Abschaltverfügung erlassen hat. Das heißt, es wäre Zeit genug gewesen. Ich halte es für absolut blauäugig, dass man damals auf eine Anhörung verzichtet hat. Die damalige Ministerin hat erklärt, Klageabsichten hätten bei RWE nicht im Vordergrund gestanden. – Das ist schlicht und einfach nicht wahr. RWE hat schon damals öffentlich angekündigt, dass sie Klagen prüfen und nur auf die Abschaltverfügung warten, um dann eben prüfen zu können, wie sie dagegen klagen. So blauäugig darf man doch nicht sein, wenn man es mit einem Konzern wie RWE zu tun hat. Da kann man doch nicht eine nicht rechtssichere Abschaltverfügung vorlegen und sich dann wundern, wenn dieser Konzern vor Gericht zieht.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Eine entscheidende Frage, die Herr Kollege Schmitt aufgeworfen hat, ist doch, warum man die Bedenken aus dem Justizministerium nicht ernst genommen hat. Wenn man sich die Akten anschaut, die uns die jetzige Ministerin zur Einsicht zur Verfügung gestellt hat, dann sieht man doch, dass es Warnungen aus dem Justizministerium gegeben hat. Sie sind übergangen worden. Warum hat man die Anhörung nicht wenigstens im Nachhinein, als die Klage eingereicht worden ist, nachgeholt?

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Auf diese Frage brauchen wir Antworten, und zwar nicht nur von der damals zuständigen Ministerin, sondern auch von der Staatskanzlei und vom Ministerpräsidenten. Das ist sicherlich das Gute am Untersuchungsausschuss. Dann kann sich dieser Ministerpräsident nicht mehr wegducken, dann muss er endlich Stellung beziehen.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Die Verantwortung lag damals sicher auch auf Bundesebene. Diese Landesregierung hat aber keinen Piep gesagt, um daran etwas zu korrigieren. Ich will ein Letztes sagen: Wir werden dem Einsetzungsbeschluss für den Untersuchungsausschuss selbstverständlich zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, ich hoffe, dass Sie in diesem Untersuchungsausschuss anders agieren, als Schwarz-Gelb das in der Vergangenheit getan hat. Ich hoffe, dass Sie die Minderheitenrechte, die Sie als Opposition zu Recht immer gefordert haben, einhalten und ein Gang zum Staatsgerichtshof nicht nötig ist, weil die Mehrheit meint, das Verfahren diktieren zu können.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)